Sal. Oppenheim Ein Name wie Donnerhall

Prozessauftakt im Fall Sal.Oppenheim: Erstmals muss Christopher Freiherr von Oppenheim vor dem Kölner Landgericht als Zeuge aussagen. Er möchte den Schaden begrenzen, doch das gelingt während der dreistündigen Zeugenvernehmung nur sehr bedingt. Auf viele Fragen hat der Baron keine Antwort - weil er sich nicht erinnern kann.

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Eine Passantin geht am Mittwoch (14.04.2004) an einer Filiale der Hamburger Sparkasse vorbei. Quelle: dpa/dpaweb
Eingang zu einer Filiale der HypoVereinsbank Quelle: AP
Filliale der Santander Bank Quelle: dpa
Taschenrechner mit dem Logo der Commerzbank Quelle: dpa
Filiale einer Volksbank Quelle: AP
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TARGOBANK Quelle: obs

Christopher Freiherr von Oppenheim wirkt sehr angespannt, als er am Mittwochnachmittag um 17 Uhr den Saal 237 im Landgericht Köln betritt. Zum ersten Mal war der Namensgeber des einstmals so renommierten und traditionsreichen Kölner Bankhauses als Zeuge geladen. Doch eigentlich ist der 47-Jährige – das wird schon in den ersten Minuten der Vernehmung deutlich - der Angeklagte, der seine Unschuld beweisen muss. Der Ex-Banker, der als Beruf ganz lapidar "Bankkaufmann, wohnhaft in Köln" angibt, muss nicht nur Schadensersatzklagen von geprellten Anlegern abwehren.

Jeder seiner Aussagen könnte auch im bevorstehenden Strafprozess Eingang finden. Die Staatsanwaltschaft Köln will noch in diesem Jahr Anklage wegen "Untreue in einem besonders schweren Fall" gegen die Ex-Gesellschafter von Sal. Oppenheim erheben. Gelingt der Sonderkommission der Nachweis, dann droht dem Baron sogar eine Gefängnisstrafe.

von Cornelius Welp, Jürgen Berke, Henryk Hielscher, Ina Karabasz

Der Baron erinnert sich nicht mehr genau an alles

Der Ruf der früher so angesehenen Kölner Bankiersfamilie ist seit der Beinahe-Pleite der Privatbank Sal. Oppenheim und dem Notverkauf an die Deutsche Bank ruiniert. Doch Christopher Freiherr von Oppenheim betritt den Gerichtssaal mit dem Vorsatz, den Schaden zu begrenzen. Nur zu gern würde er dem Gericht glauben machen, dass er ein ehrenwerter Bankkaufmann sei. Doch das gelingt während der dreistündigen Zeugenvernehmung nur sehr bedingt. Souverän wirkt sein Auftritt nicht. Auf viele Fragen bleibt der Baron eine Antwort schuldig, weil er sich nicht mehr so genau erinnern kann.

Schließlich, bittet er um Verständnis,  seien die Vorgänge in diesem Verfahren schon mehr als zehn Jahre her.  Und wenn er dann doch etwas sagt, dann klingt es so, als sei die Wahl seiner Worte mehrmals mit seinen Anwälten durchgesprochen.

Brisant ist der Fall vor allem deshalb, weil von Oppenheim persönlich den Kläger Axel Pfeil, ein früherer Vorstand der Deutschen-Bank-Tochter DB Invest, von einem Investment an einer Kaufhaus-Immobilie in Potsdam überzeugt hatte, bei dem die später insolvente Arcandor AG (Karstadt) der Hauptmieter war. Pfeil hatte sich zunächst gegen ein Investment an dem von Oppenheim-Esch aufgelegten Fonds entschieden, wurde dann aber bei einem persönlichen Treffen von Oppenheim umgestimmt.

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