Sparkassen Sparkasse Düsseldorf darf nicht allein über Gewinn entscheiden

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Finanziell stabil

Auch die Düsseldorfer Sparkasse steht finanziell stabil da, hat 2014 sogar eines der höchsten Ergebnisse ihrer Geschichte erwirtschaftet. Für die ab 2019 geltenden Eigenkapitalvorschriften ist das kommunale Kreditinstitut gut vorbereitet. Allein die Kernkapitalquote liegt laut Plan vom November 2015 schon für das laufende Jahr bei mehr als 17 Prozent – verlangt werden künftig 13 Prozent Gesamtkapital einschließlich Pufferzone. Die vorausschauende Reservenbildung spricht für den strategischen Weitblick des Vorstandsteams um Sparkassenchef Hallmann, dennoch ist der generelle Geiz gegenüber der Kommune übertrieben.

Wäre es dem Düsseldorfer Rathaus nur um ein paar Euro mehr für den städtischen Haushalt gegangen, hätte OB Geisel schon bei einem früheren Kompromissangebot der Sparkasse zugreifen können. Diese soll dem Vernehmen nach zwischenzeitlich immerhin fünf Millionen Euro Ausschüttung angeboten haben, um den Streit ohne lauten Knall beizulegen. Die Stadt blieb aber bei ihrer Linie, eine Grundsatzentscheidung über die kommunale Mitbestimmung bei der Verwendung der Geschäftsergebnisse zu erzwingen.

Damit ist sie Vorbild für andere Kommunen, die Schluss machen wollen mit dem Gefälligkeitskartell zwischen Rathäusern und Sparkassen. Nicht nur in Düsseldorf stößt die bisher vorherrschende Nähe zwischen Sparkassenvorständen und kommunalen Verwaltungsräten auf Kritik.

Bürger und Kommunalpolitiker wollen mehr Transparenz und Mitbestimmung erreichen, wofür die Verwaltungsräte ihre Hausaufgaben aber auch besser erledigen müssten als bisher. Mangelnde Finanzkompetenz oder blindes Vertrauen seitens der Stadtoberen macht es dem Verwaltungsrat jedoch oft unmöglich, dem Sparkassenvorstand auf Augenhöhe und mit genug Selbstvertrauen gegenüber zu treten.

So hat der Rechnungshof des Bundeslands Niedersachsen in seinem Kommunalbericht 2015 die Frage aufgeworfen, wie kommunal die Sparkassen wirklich seien. Dabei stellte die Behörde geringe Ausschüttungen an die kommunalen Träger fest. Von 2009 bis 2012 sind von insgesamt 393 Millionen Euro ausschüttungsfähigen Bilanzgewinnen nur knapp 14 Prozent oder 55 Millionen Euro an niedersächsische Kommunen ausgeschüttet worden.

Die Diagnose des Landesrechnungshofs: Nur wenige Gemeinden haben ihre Rolle als Kontrolleur ihrer Sparkasse wirklich ernst genommen und sollten ihre Rechte und Pflichten aus der Sparkassenträgerschaft noch aktiver wahrnehmen. Es wäre also gut, wenn das Beispiel aus Düsseldorf Schule macht – nicht nur beim Thema Gewinnausschüttung.

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