Sparkassen Wie lange kann sich Fahrenschon noch halten?

Für Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon wird es eng. Mehrere Landesverbände entziehen ihn wegen der Steueraffäre den Rückhalt. Ein Votum der Regionalchefs könnte das Aus für ihn bedeuten.

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Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. Quelle: dpa

Für den Präsidenten des Deutsche Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), Georg Fahrenschon, wird es schwer, sich im Amt zu halten. Die Kritik an seinem Verhalten in der Affäre um zu spät eingereichte Steuererklärungen hielt am Montag an. Die regionalen Sparkassenpräsidenten wollen sich ohne Fahrenschon am Dienstag in Hannover treffen, auch um über die Affäre und Konsequenzen zu sprechen, hieß es aus Sparkassenkreisen. Dann könnte eine Vorentscheidung über die Zukunft Fahrenschons fallen.

Ein formeller Beschluss ist vorerst nicht geplant. Für Dienstag ist keine Sitzung des DSGV-Präsidiums oder eines anderen Verbandsgremiums in Berlin vorgesehen. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) verwies am Montag auf die „aktuelle Beschlusslage in den DSGV-Gremien“, die am 8. November veröffentlicht wurde.

Demnach ist „die Wahl des DSGV-Präsidenten verschoben“ und der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens werde abgewartet. Kurz vor der geplanten Wiederwahl Fahrenschons in der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass der 49-Jährige Steuererklärungen zu spät eingereicht und deshalb einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung erhalten hatte.

„Der Druck ist enorm. Es ist schwer vorstellbar, dass Fahrenschon nach Dienstag noch zur Verfügung steht“, hieß es am Montag aus einer regionalen Sparkasse. „Das Asset der Sparkassen ist das Vertrauen.“

Außer der mutmaßlichen Steuerhinterziehung wird dem früheren bayrischen Finanzminister vor allem angekreidet, den Strafbefehl gegen seine Person monatelang verheimlicht zu haben. „Er versuchte, uns auszutricksen. Dieser Vertrauensbruch ist genauso schlimm wie die Steuerhinterziehung“, zitierte die Zeitung „Bild am Sonntag“ ein nicht namentlich genanntes Präsidiumsmitglied.

Fahrenschon hat eingeräumt, seine Steuererklärungen für 2012 bis 2014 erst im vergangenen Jahr beim Finanzamt eingereicht zu haben. Das Münchner Amtsgericht sieht mit der langen Verspätung den Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben und hat einen Strafbefehl erlassen. Fahrenschon bestreitet eine vorsätzliche Straftat und hat Widerspruch eingelegt. Mittlerweile hat er seine Steuern gezahlt.

Zunächst hatte sich Fahrenschon trotz Bekanntwerden der Steueraffäre erneut zur Wahl stellen wollen. Doch der DSGV sagte die eigentlich für vergangenen Mittwoch geplante Abstimmung ab, auf Vorschlag Fahrenschons, wie es hieß. Der Dienstvertrag Fahrenschons läuft bis Mai 2018.

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