Steuerabkommen mit der Schweiz Krach um Schwarzgeld-Buße für Credit Suisse

Vor mehr als einem Jahr einigte sich die Credit Suisse mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf auf eine Millionen-Geldbuße. Erst jetzt wird der Beschluss veröffentlicht. Der enthält brisante Details.

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Die Credit Suisse hat eine Geldbuße wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gezahlt – mehr als ein Jahr danach gibt es aber erst richtig Streit. Quelle: Reuters

Düsseldorf Auch aufgewärmte Geschichten sind nicht von gestern: Vor einem Jahr zahlte die Credit Suisse in Deutschland eine Geldbuße von 149 Millionen Euro. Nach der außergerichtlichen Einigung wurde ein Verfahren gegen die Schweizer Großbank vor dem Landgericht Düsseldorf wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingestellt. Doch erst jetzt schlägt die Strafzahlung hohe Wellen.

Der Beschluss des Landgerichts wurde erst vor kurzem veröffentlicht – mehr als ein Jahr nach der Einigung und dazu mit aktuellem Datum. Die Credit Suisse beschwert sich deshalb über die Vorgehensweise der deutschen Justiz. Sie vermutet eine gezielte Attacke: Der Inhalt des Beschlusses gibt nämlich den Gegnern des Steuerabkommens mit der Schweiz neue Nahrung. Er enthält pikante Details zu den Schwarzgeld-Tricks der Bank.

Die Credit Suisse habe „in großem Umfang Kunden bei deren Steuerhinterziehungen“ unterstützt, heißt es in dem Beschluss (Az. 10 KLs 14/11). Die Richter schildern darin, wie die Credit Suisse Jagd auf deutsches Schwarzgeld machte. Die Bank soll deutschen Kunden unter anderem angeboten haben, keine Ertragsaufstellungen zuzuschicken. Die Kunden sollten diese lediglich in der Schweiz einsehen, um keinen Verdacht zu erregen.

Außerdem sollen nach Auffassung der Düsseldorfer Richter Termine zur Geldübergabe zwischen Kunden und Beratern der Credit Suisse in Deutschland gemacht worden sein. Danach hätten die Berater das Geld der Kunden über die Schweizer Grenze geschmuggelt, geht aus dem Beschluss hervor. Mit Versicherungsmänteln habe die Bank ferner versucht, „Vermögenswerte vor dem deutschen Fiskus zu verschleiern“. Kunden seien Nummern- und Tarnkonten angeboten worden, die dann hinter einem „offiziellen“ Konto geführt worden seien.

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Verhandlungen über das Schweizer Steuerabkommen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nutzt NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) das Papier des Landgerichts, um seine ablehnende Haltung zu untermauern. „Da wird glasklar festgestellt, wie diese Bank ihren Dienst am Kunden verstanden hat“, sagte Walter-Borjans, der als der größte Gegner des Abkommens gilt. „Dass wir diesen Institutionen keinen Vertrauensvorschuss geben, ist doch wohl verständlich.“


Credit Suisse hat „massive Bedenken gegen die Begründung“

Die Credit Suisse will die Einigung mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf dagegen nicht als Eingeständnis gewertet wissen, dass die im Beschluss genannten Vorwürfe zutreffen. „Die Begründung stimmt weder mit den tatsächlichen Gegebenheiten noch mit dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens überein“, teilt die Bank auf Anfrage von Handelsblatt Online mit. Man habe den Beschluss damals nicht angefochten, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden. Jedoch habe die Credit Suisse damals bereits „massive Bedenken gegen die Begründung des Beschlusses“ vorgebracht.

Der Beschluss stütze sich lediglich auf einen Vermerk der Staatsanwaltschaft. Die aufgeführten Punkte ergäben sich weder aus den Akten noch aus Zeugenaussagen. Der Vorwurf, Berater der Bank hätten deutsches Schwarzgeld in die Schweiz geschmuggelt, sei eine Behauptung, für die „kein Anhaltspunkt ersichtlich“ sei.

Genauso sehr wie die Vorwürfe erregt sich die Credit Suisse gegen den Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beschlusses mehr als ein Jahr nach der Einigung im September 2011. Der Bericht sei auf „rechtlich bedenkliche Weise“ von den Behörden öffentlich gemacht worden, so die Bank. Sollte Einfluss auf die Diskussion um das Steuerabkommen mit der Schweiz genommen werden? Leistete die NRW-Justiz dem NRW-Finanzminister Schützenhilfe?

Das weist ein Sprecher des Landgerichts Düsseldorf auf Anfrage von Handelsblatt Online als „absolut abwegig“ zurück. „Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Einstellung ins Internet und dem Steuerabkommen.“ Mitte September habe das Landgericht eine Anfrage erreicht, den Beschluss zu veröffentlichen. Dem sei man nun aufgrund des „öffentlichen Interesses“ nachgekommen.


Eingabefehler beim Upload durch NRW-Justiz

Beim Upload auf die Justizseiten passierte den Behörden jedoch ein Fehler. Der Beschluss des Landgerichts stammt vom 21. November 2011, er wurde jedoch mit dem Datum 21. November 2012 in den vergangenen Tagen ins Internet gestellt. „Ein Eingabefehler“, wie der in Sprecher des Landgerichts versichert. Doch dieser schmerzt der Credit Suisse umso mehr, da der Eindruck entstand, es handle sich um ein aktuelles Verfahren und eine neue Strafzahlung. Der Beschluss wurde deshalb am Montagmittag ganz von den Internetseiten der NRW-Justiz entfernt. Er findet sich nur noch im Portal „Openjur“.

Ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht, Walter-Borjans hält das Steuerabkommen mit der Schweiz ohnehin für gescheitert. „Wenn es nach dem Abkommen mit der Schweiz geht, sollen diese Banken demnächst die Besteuerung sicherstellen. Und die deutschen Finanzbehörden sollen weder prüfen dürfen noch mit dem Kauf von CDs drohen können“, sagte der NRW-Finanzminister. Das sei „grotesk“.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte in der vergangenen Woche den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen, um doch noch die Zustimmung der Länder zum Steuerabkommen zu erreichen. Im Bundesrat war das Abkommen am Widerstand der von SPD und Grünen geführten Länder gescheitert.

Das Abkommen sieht vor, dass deutsche Anleger einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 21 und 41 Prozent auf das bei Schweizer Banken liegende Schwarzgeld an den deutschen Fiskus überweisen. Dies soll anonym und rückwirkend für zehn Jahre geschehen. Ab 2013 sollen künftige Erträge dann genauso besteuert werden wie in Deutschland. Vor allem die Regel für Alt-Schwarzgeld lehnen SPD und Grüne ab.

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