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Steuerhinterziehung: Razzia bei deutschen Kunden von Credit Suisse

von Sönke Iwersen Quelle: Handelsblatt Online

Die deutsch-schweizerischen Beziehungen stehen vor einer neuen Härteprobe. Nach einem Datenleck werden wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung Wohnungen von deutschen Kunden der Credit Suisse durchsucht.

Logo der Credit Suisse in Zürich. Deutsche Kunden der Schweizer Bank sind erneut im Visier der Steuerfahnder. Quelle: Reuters
Logo der Credit Suisse in Zürich. Deutsche Kunden der Schweizer Bank sind erneut im Visier der Steuerfahnder. Quelle: Reuters

Nach Recherchen des Handelsblattes laufen derzeit bundesweit Hausdurchsuchungen von Steuerfahnder bei deutschen Kunden der Credit Suisse. Grund sind neue Erkenntnisse über Scheinversicherungen, sogenannte Bermuda-Produkte, mit denen Milliarden von Euro am deutschen Fiskus vorbeigeschleust wurden. Beteiligte berichten, bei der Credit Suisse herrsche nun der Ausnahmezustand. Banksprecher Marc Dosch sagte dem Handelsblatt: „Wir haben Kunden geraten, Steuerexperten beizuziehen, um Steuersituationen zu überprüfen und gegebenenfalls eine Selbstanzeige vorzunehmen.“

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Welche Strafen Steuertricksern drohen

  • 10.000 Euro hinterzogen

    Hier wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt, die in etwa einem Jahresnettoeinkommen des Steuerpflichtigen entspricht.

  • Tagessätze

    Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln die Geldstrafe nach so genannten Tagessätzen. Der Geldbetrag für einen Tagessatz soll dem Tagesnettoeinkommen entsprechen.

  • Berechnung des Tagesatzes

    Hat jemand ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro brutto und Abzüge von 20.000 Euro für Steuern, Versicherungen und ähnlichem, so wäre der Tagessatz 82 Euro (gerechnet: 30.000:365).

  • Anzahl der Tagessätze

    Bei einer Hinterziehung von 10.000 Euro werden in der Regel 365 Tagessätze verhängt. Das bedeutet im Beispielsfall 365x82 = 29.930 Euro. Die Geldstrafe läge also bei rund 30.000 Euro.

  • Verhältnis zur hinterzogenen Steuer

    Bei hohen Einkommen kann laut Experten die Strafe durchaus höher als die hinterzogene Steuer sein. Schließlich soll sich Steuerhinterziehung ja nicht lohnen.

  • 20.000 Euro hinterzogen

    Bei 20.000 Euro kommt man zu rund 440 Tagessätzen. Die Strafe läge im Beispielsfall dann 36.080 Euro.

  • Regionale Unterschiede

    Es ist bekannt, dass in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich streng bestraft wird. Eine interne Tabelle weist dies nach. Insofern gelten die hier genannten Strafrahmen nicht absolut, sondern sind lediglich Faustregeln.

  • Schwere Vergehen

    Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. 1 StR 525/11) ist die Chance, auch bei schweren Steuervergehen um eine Haftstrafe herumzukommen, deutlich gesunken. Die Karlsruher Richter haben mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Augsburg kassiert, das einen Unternehmer wegen 1,1 Millionen Euro hinterzogener Steuern nur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt hatte. Dieses Strafmaß sei zu gering, entschied der BGH. Das Urteil liegt im Trend, glaubt Martin Wulf von der auf Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei Streck Mack Schwedhelm: „In der Tendenz ziehen die Sanktionen an“, sagt der Jurist.

Dosch machte zur Zahl der Kunden und der Höhe des betroffenen Anlagevolumens keine Angaben. Nach Informationen aus Bankkreisen sind es rund 7000 Kunden, die meisten davon Deutsche. Die Höhe der unversteuerten Gelder schätzen Beteiligte auf mehrere Milliarden Euro. Fahnder berichten, der neue Datensatz ergebe bei der Suche nach unversteuerten Vermögen eine Trefferquote von fast 100 Prozent. Im Schnitt gehe es um Anlagebeträge von rund 500.000 Euro, es gebe aber auch Einzelfälle von zwölf Millionen Euro und mehr.

Bei den Scheinversicherungen handelt es sich um Produkte der Credit Suisse Life mit Sitz auf Bermuda. Insider berichten, die Bank haben normale Konten als steuerfreie Versicherungen getarnt und so den Fiskus betrogen. Dosch hingegen betonte: „Der Kunde hat unterschrieben, dass er die Steuersituation selber klären muss.“ Er fügte allerdings hinzu, die entsprechenden Produkte würden deutschen Kunden nicht mehr offeriert.

So erstatten Steuersünder Selbstanzeige

  • Vollmacht

    Eine Selbstanzeige kann persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erstattet werden. Achtung: Eine Vollmacht kann nicht nachgereicht werden.

  • Schriftlich

    Auch wenn es keine Formvorschriften gibt. Papier ist angesagt. Die Anzeige sollte schriftlich erfolgen und den Eingangsstempel des Finanzamtes tragen. Denn das erleichtert im Falle eines Falles die Beweisführung.

  • Finanzamt

    Adressat ist das Finanzamt, nicht die Staatsanwaltschaft. Wer aber sicher gehen will und eine Durchsuchung oder ähnliches befürchtet, kann auch dem Staatsanwalt eine Kopie schicken.

  • Angaben

    Alles muss angegeben werden. Wirklich alles. Gradmesser hierfür: Der Fiskus muss mit den Angaben ohne langwierige Nachforschungen in der Lage sein, die Steuer festzusetzen.

  • Faktor Zeit

    Gerade wer Geld aus der Schweiz weiß waschen will, sollte mit Wartezeiten rechnen. Denn es müssen bei der eidgenössischen Bank Zins- und Erträgnis-Aufstellungen angefordert werden. Meistens dauert es dann zwei bis drei Monate bis die Papiere da sind. Und dann müssen die Unterlagen auch noch ausgewertet werden.

  • Nachzahlen

    Straffreiheit gibt es nur bei pünktlicher Zahlung. In einer bestimmten Frist, die recht knapp sein kann, müssen die hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden. Klappt das nicht, droht Strafe.

  • Vorbereitung

    Eben wegen dieser schnellen Zahlungsverpflichtung, sollten Betroffene sich vorbereiten. Die finanziellen Mittel sollten verfügbar sein, sonst kann die Sache ins Auge gehen.

  • Beratung

    Wer sich nicht wirklich gut auskennt, sollte einen Fachmann hinzuziehen. Kleine Fehler in einer Selbstanzeige können sich später böse rächen. Es gibt genügend Anwälte, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben.

  • Vergebliche Müh

    Nicht bei jeder Unehrlichkeit ist eine Selbstanzeige angesagt. Sind die falschen oder unterbliebenen Angaben nicht „steuerlich erheblich", so entfällt auch die Grundlage für eine strafbare Steuerhinterziehung. Und dann ist eine Selbstanzeige gar nicht nötig.

Nach Informationen des Handelsblattes aus Bankenkreisen gelangten die verfänglichen Daten über ein Leck innerhalb der Bank an die deutschen Steuerfahnder. Welcher Bankmitarbeiter möglicherweise Daten kopierte und weitergab, steht nicht fest. Ebenfalls unklar ist, ob die deutschen Steuerbehörden für die Information etwas bezahlten. Die Koordination der Ermittlungen läuft über die Steuerfahndung Wuppertal. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans wollte die Existenz dieses Falles weder bestätigen noch dementieren.

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