Umstrittene Zinswetten Gericht kritisiert Kommunen und Bank

Mit Millionenverlusten mussten Kämmerer von Kommunen und Kreisen für Geschäfte mit der früheren WestLB büßen. Nun arbeitet die Justiz die umstrittenen Verträge auf. Einige Richter sprechen von „Zockerei“.

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Die WestLB-Nachfolgerin EAA soll zahlen: Hückeswagen bekam 1,3 Millionen Euro zugesprochen, mehrere Kommunen klagen noch. Quelle: dpa

Hamm/Köln Die umstrittenen Zinsgeschäfte nordrhein-westfälischer Kommunen mit der ehemaligen Landesbank WestLB beschäftigen weiter die Gerichte. Während das Oberlandesgericht (OLG) Köln der Stadt Hückeswagen am Mittwoch 1,3 Millionen Euro zusprach, sieht das OLG Hamm in ähnlichen Fällen weiteren Klärungsbedarf.

Die Hammer Richter kritisierten neben der Bank auch die Kommunen. „Da wurden Geschäfte gemacht, die man eigentlich nicht verstanden hat“, rügte der Senat. „Da wurde gezockt.“

Zahlreiche Städte und Kreise aus Nordrhein-Westfalen hatten die Wetten auf Zins- und Währungsentwicklungen abgeschlossen, um ihre Haushalte abzusichern. Doch statt der erhofften Gewinne gab es Verluste. Mehrere Kommunen fordern nun Geld von der WestLB-Nachfolgerin Erste Abwicklungsanstalt (EAA) zurück.

Vor dem OLG Hamm ging es um die Klagen der Städte Kamen und Bergkamen sowie des Kreises Unna, die zwischen knapp 4 und gut 26 Millionen Euro fordern. In erster Instanz hatten sie vor dem Landgericht Dortmund gewonnen.

Die Richter äußerten in Richtung der Kommunen ihr Unverständnis über die abgeschlossenen Verträge mit zum Teil unbegrenzten Risiken. Die Bank kritisierten sie wegen Verstößen gegen grundsätzliche Aufklärungspflichten. Bevor das OLG Hamm Urteile fällen wird, sollen noch Zeugen vernommen werden.

Geklärt werden muss die Frage nach einer Verjährung der Vorwürfe. Pflichtverletzungen bei Bankgeschäften verjähren nach drei Jahren. Die Stadt Bergkamen hatte Teile ihrer 22 Geschäfte mit der WestLB vor dem Jahr 2009 abgeschlossen. Die Klage ging im Jahr 2012 ein.

Erfolg mit ihrer Klage hatte die Stadt Hückeswagen (Oberbergischer Kreis) vor dem OLG Köln. Sie erhält 1,3 Millionen Euro zurück, wie ein Gerichtssprecher berichtete. Die Stadt hatte zwischen 2006 und 2009 mit der WestLB mehrere sogenannte Swap-Verträge abgeschlossen.

Die Verträge haben sich anschließend ungünstig für die Stadt entwickelt. Die Kommune musste deshalb 1,4 Millionen Euro an die Bank zahlen, weitere rund 20 Millionen Euro hätten noch hinzukommen können. Die Stadt hatte der WestLB vorgeworfen, die Bank habe sie falsch beraten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

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