Vor 2009 LBBW schließt „Dividenden-Stripping“ nicht aus

Nach dem Amtsantritt von Vorstandschef Hans-Jörg Vetter 2009 könne die LBBW das sogenannte „Dividenden-Stripping“ ausschließen – doch was geschah davor? Die Deutsche Bank dagegen weiß von nichts.

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Die LBBW kommt bei ihren Untersuchungen nicht weiter, auch weil die damals Verantwortlichen nicht mehr in der Bank tätig sind. Quelle: dapd

Frankfurt Auch der Vorstand der Landesbank Baden-Württemberg fürchtet, dass in seinem Haus in der Vergangenheit umstrittene Dividendengeschäfte stattgefunden haben. Für die Zeit nach dem Amtsantritt von Vorstandschef Hans-Jörg Vetter 2009 könne die LBBW diese sogenannten „Cum-Ex-Geschäfte“ rund um den Dividendenstichtag ausschließen, für die Jahre davor nicht, sagte ein Sprecher am Donnerstag und bestätigte damit Berichte der „Stuttgarter Zeitung“ und des Südwestrundfunks (SWR). Vetter habe solche zweifelhaften Geschäfte umgehend verboten. Die Deutsche Bank erklärte dagegen, sie habe bei einer Überprüfung keine auffälligen Geschäfte gefunden und gehe daher nicht von Strafen oder Rückforderungen aus.

Banken und deren Kunden haben bei der Praxis, die auch als „Dividenden-Stripping“ bekannt ist, eine Gesetzeslücke genutzt, die erst 2012 geschlossen wurde. Unter Juristen ist umstritten, ob die Geschäfte zulasten der Staatskasse vorher illegal waren.

Die LBBW komme bei ihren Untersuchungen nicht weiter, auch weil die damals Verantwortlichen nicht mehr in der Bank tätig seien. Die Bank habe ihre Erkenntnisse an die Steuerbehörden, den Aufsichtsrat und die Staatsanwaltschaft Stuttgart weitergegeben. Sie sei darauf angewiesen, dass diese - etwa über Rechtshilfeersuchen im Ausland - mehr erführen, sagte der Sprecher. Die LBBW habe jedenfalls für mögliche Folgen in der Bilanz schon vor längerer Zeit ausreichend vorgesorgt. Den Berichten zufolge könnte der Staat durch die Aktiengeschäfte allein bei der LBBW um mehr als 100 Millionen Euro geschädigt worden sein. Der Sprecher wollte sich dazu nicht äußern.


Die Deutsche Bank fürchtet keine Strafen

Die HSH Nordbank und die HypoVereinsbank waren bei internen Überprüfungen auf Geschäfte gestoßen, mit denen der Fiskus möglicherweise jeweils um mehr als 100 Millionen Euro geprellt wurde. Bei den Geschäften wurde mit Leerverkäufen gearbeitet - Papiere wurden verkauft, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt geliefert. Die zeitliche Differenz nutzten Banken und Investoren rund um die Dividendenzahlung von Unternehmen aus: Von den Banken bekamen sie eine Bestätigung, Kapitalertragsteuer auf die Dividendenerlöse bezahlt zu haben, was sie später steuerlich geltend machten - dabei hatten sie in Wahrheit gar keine Steuer abgeführt.

Die Deutsche Bank fürchtet dagegen keine Strafen. „Nach den bisherigen Feststellungen gehen wir davon aus, dass es im Zusammenhang mit 'Cum-Ex-Geschäften' bei uns keinerlei Steuerrückzahlungsverpflichtungen oder sonstige Zahlungsverpflichtungen gibt“, sagte ein Sprecher am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters.

Die Deutsche Bank, die weltweit in eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten verwickelt ist, hatte im Frühjahr erklärt, dass die Finanzbehörden wegen Geschäften eines Kunden ein Auskunftsersuchen an sie gestellt habe. „Das haben wir zum Anlass genommen, um auch die eigenen Handelsaktivitäten mit Aktien um Dividendenstichtage zu überprüfen“, sagte der Sprecher. Dabei habe sie bisher aber keine auffälligen Geschäfte gefunden.

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