Wegen Steuervergehen Älteste Schweizer Bank in USA verurteilt

Diese Verurteilung setzt ein Zeichen: Das Schweizer Bankhaus Wegelin ist in den USA wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung drangekriegt worden. Anderen Instituten könnte das gleiche Schicksal drohen.

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Das Firmenlogo des Bankhaus Wegelin. Quelle: Reuters

New York Das älteste Schweizer Geldhaus erlebt 272 Jahre nach der Gründung seinen wohl schwärzesten Moment: Ein New Yorker Gericht hat die Bank Wegelin & Co. wie erwartet wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt und zur Zahlung von 58 Millionen Dollar verdonnert.

Die Bank hatte sich vor zwei Monaten schuldig bekannt, ihren Kunden dabei geholfen zu haben, mehr als 1,2 Milliarden Dollar vor dem amerikanischen Fiskus zu verstecken. Es sei das erste Mal, dass eine ausländische Bank wegen eines solchen Falles in den USA verurteilt worden sei, teilte die Bundesstaatsanwaltschaft von Manhattan am späten Montag (Ortszeit) mit.

Zusammen mit zuvor eingezogenen 16 Millionen Dollar muss die Bank nun insgesamt 74 Millionen Dollar (57 Mio Euro) zahlen. Die Summe setzt sich zusammen aus einer Strafe, Schadenersatz für entgangene Steuereinnahmen sowie der Abschöpfung erzielter Gewinne. „Wegelin hat einen hohen Preis gezahlt“, erklärte der leitende Staatsanwalt Preet Bharara.

Die 1741 gegründete Privatbank hatte aus Furcht vor einer existenzbedrohenden Strafe den unkritischen, größeren Teil ihres Geschäfts mit vermögenden Privatkunden vorsorglich verkauft - und sich damit faktisch selbst aufgelöst.

Die US-Justiz macht seit Jahren verstärkt Jagd auf Steuersünder und hat sich dabei vor allem auf Schweizer Banken eingeschossen. Auch große Institute wie die UBS, die Credite Suisse oder die bekannte Privatbank Julius Bär sind in das Visier der Ermittler geraten. Unter dem Druck der US-Regierung hat die Schweiz ihr Bankgeheimnis durchlöchert. Einige Banken haben Kundendaten an die USA übermittelt.

Wegelin hatte sich zusammen mit dem Schuldeingeständnis Anfang Januar bereits bereiterklärt, die Millionenzahlung zu leisten. Das kürzte das Verfahren ab. Ein Richter musste der Übereinkunft zwischen der Bank sowie der Staatsanwaltschaft und der Steuerbehörde IRS nun noch zustimmen. Das galt als reine Formsache.

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