Sie leiten nur weiter, worauf ihre Angestellten freiwillig zu Gunsten der Altersvorsorge verzichten. Entgeltumwandlung heißt das Verfahren im Fachjargon. Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht darauf. Bleibt die Frage, was sich mehr lohnt: der private oder der betriebliche Weg zur Rente? Der Riester-Zuschuss lässt sich mit dem Arbeitgeber zwar verknüpfen. Sinnvoll ist das in der Regel aber nicht. Denn die Zulage kassieren Arbeitnehmer in gleicher Höhe mit einem privaten Vertrag. Auch die gesetzlichen Anforderungen an die Sparverträge – etwa die Beitragsgarantie zum Rentenbeginn – sind die gleichen, ob sie nun privat oder über den Betrieb laufen. Die Angebote der Arbeitgeber haben nur in einer Hinsicht einen Vorteil: Im Rudel sind sie billiger als Individualverträge. Trotzdem überwiegen die Nachteile: Wer die Riester-Rente via Arbeitgeber abschließt, muss mit dem Produkt Vorlieb nehmen, das sein Chef ausgesucht hat. Gehört die Versicherung, Investmentgesellschaft oder Bank zur Kategorie der teuren Anbieter, macht das auch der Mengenrabatt für Gruppentarife nicht mehr wett. Selbst wenn das Angebot des Arbeitgebers nicht von schlechten Eltern ist, droht Gefahr: Wer den Arbeitsplatz wechselt, muss in der Regel auch bei der betrieblichen Altersvorsorge umsatteln. Der Grund: Der neue Arbeitgeber hat den Gruppenvertrag für seine Angestellten mit einem anderen Anbieter abgeschlossen. Nachgelagerte Besteuerung Der wahre Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge hat mit der Riester-Zulage nichts zu tun. Über ihre Brötchengeber können Arbeitnehmer schon in diesem Jahr bis zu vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens investieren, bevor sich der Fiskus an den Lohn des Arbeitnehmers ranmacht. Die Beiträge werden also vom Bruttogehalt bezahlt und die Nettobelastung ist erheblich niedriger. Das gilt umso mehr, als die Beiträge bis Ende 2008 sozialversicherungsfrei sind. Ganz verzichten will das Finanzamt aber nicht. Wird die erste Rente ausgezahlt, meldet es sich wieder und fordert seinen Teil. Diese nachgelagerte Besteuerung gewährt der Staat bei vier von fünf Wegen zur betrieblichen Altersvorsorge. Im einzelnen sind das: Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktzusage. Sie laufen am Ende meist doch irgendwie auf eine Lebensversicherung oder eine ähnliche Kapitalanlage hinaus. Ausgeschlossen vom Vorteil der nachgelagerten Besteuerung bleibt nur die Direktversicherung. Hier werden die Beiträge nach wie vor pauschal versteuert. Der Satz: 20 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ein Vorwurf muss sich die Regierung gefallen lassen: Die Rentenreform von 2001 hat die betriebliche Altersvorsorge noch komplizierter gemacht als sie schon vorher war. Bei fünf Vorsorgewegen und – inklusive der Kopplung mit dem Riester-Zuschuss – drei Besteuerungsvarianten müssen Arbeitnehmer jetzt noch genauer prüfen, ob und wie gut ihr Geld beim Arbeitgeber aufgehoben ist.
Sie leiten nur weiter, worauf ihre Angestellten freiwillig zu Gunsten der Altersvorsorge verzichten. Entgeltumwandlung heißt das Verfahren im Fachjargon. Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht darauf. Bleibt die Frage, was sich mehr lohnt: der private oder der betriebliche Weg zur Rente? Der Riester-Zuschuss lässt sich mit dem Arbeitgeber zwar verknüpfen. Sinnvoll ist das in der Regel aber nicht. Denn die Zulage kassieren Arbeitnehmer in gleicher Höhe mit einem privaten Vertrag. Auch die gesetzlichen Anforderungen an die Sparverträge – etwa die Beitragsgarantie zum Rentenbeginn – sind die gleichen, ob sie nun privat oder über den Betrieb laufen. Die Angebote der Arbeitgeber haben nur in einer Hinsicht einen Vorteil: Im Rudel sind sie billiger als Individualverträge. Trotzdem überwiegen die Nachteile: Wer die Riester-Rente via Arbeitgeber abschließt, muss mit dem Produkt Vorlieb nehmen, das sein Chef ausgesucht hat. Gehört die Versicherung, Investmentgesellschaft oder Bank zur Kategorie der teuren Anbieter, macht das auch der Mengenrabatt für Gruppentarife nicht mehr wett. Selbst wenn das Angebot des Arbeitgebers nicht von schlechten Eltern ist, droht Gefahr: Wer den Arbeitsplatz wechselt, muss in der Regel auch bei der betrieblichen Altersvorsorge umsatteln. Der Grund: Der neue Arbeitgeber hat den Gruppenvertrag für seine Angestellten mit einem anderen Anbieter abgeschlossen. Nachgelagerte Besteuerung Der wahre Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge hat mit der Riester-Zulage nichts zu tun. Über ihre Brötchengeber können Arbeitnehmer schon in diesem Jahr bis zu vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens investieren, bevor sich der Fiskus an den Lohn des Arbeitnehmers ranmacht. Die Beiträge werden also vom Bruttogehalt bezahlt und die Nettobelastung ist erheblich niedriger. Das gilt umso mehr, als die Beiträge bis Ende 2008 sozialversicherungsfrei sind. Ganz verzichten will das Finanzamt aber nicht. Wird die erste Rente ausgezahlt, meldet es sich wieder und fordert seinen Teil. Diese nachgelagerte Besteuerung gewährt der Staat bei vier von fünf Wegen zur betrieblichen Altersvorsorge. Im einzelnen sind das: Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktzusage. Sie laufen am Ende meist doch irgendwie auf eine Lebensversicherung oder eine ähnliche Kapitalanlage hinaus. Ausgeschlossen vom Vorteil der nachgelagerten Besteuerung bleibt nur die Direktversicherung. Hier werden die Beiträge nach wie vor pauschal versteuert. Der Satz: 20 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ein Vorwurf muss sich die Regierung gefallen lassen: Die Rentenreform von 2001 hat die betriebliche Altersvorsorge noch komplizierter gemacht als sie schon vorher war. Bei fünf Vorsorgewegen und – inklusive der Kopplung mit dem Riester-Zuschuss – drei Besteuerungsvarianten müssen Arbeitnehmer jetzt noch genauer prüfen, ob und wie gut ihr Geld beim Arbeitgeber aufgehoben ist.
Sie leiten nur weiter, worauf ihre Angestellten freiwillig zu Gunsten der Altersvorsorge verzichten. Entgeltumwandlung heißt das Verfahren im Fachjargon. Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht darauf. Bleibt die Frage, was sich mehr lohnt: der private oder der betriebliche Weg zur Rente? Der Riester-Zuschuss lässt sich mit dem Arbeitgeber zwar verknüpfen. Sinnvoll ist das in der Regel aber nicht. Denn die Zulage kassieren Arbeitnehmer in gleicher Höhe mit einem privaten Vertrag. Auch die gesetzlichen Anforderungen an die Sparverträge – etwa die Beitragsgarantie zum Rentenbeginn – sind die gleichen, ob sie nun privat oder über den Betrieb laufen. Die Angebote der Arbeitgeber haben nur in einer Hinsicht einen Vorteil: Im Rudel sind sie billiger als Individualverträge. Trotzdem überwiegen die Nachteile: Wer die Riester-Rente via Arbeitgeber abschließt, muss mit dem Produkt Vorlieb nehmen, das sein Chef ausgesucht hat. Gehört die Versicherung, Investmentgesellschaft oder Bank zur Kategorie der teuren Anbieter, macht das auch der Mengenrabatt für Gruppentarife nicht mehr wett. Selbst wenn das Angebot des Arbeitgebers nicht von schlechten Eltern ist, droht Gefahr: Wer den Arbeitsplatz wechselt, muss in der Regel auch bei der betrieblichen Altersvorsorge umsatteln. Der Grund: Der neue Arbeitgeber hat den Gruppenvertrag für seine Angestellten mit einem anderen Anbieter abgeschlossen. Nachgelagerte Besteuerung Der wahre Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge hat mit der Riester-Zulage nichts zu tun. Über ihre Brötchengeber können Arbeitnehmer schon in diesem Jahr bis zu vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens investieren, bevor sich der Fiskus an den Lohn des Arbeitnehmers ranmacht. Die Beiträge werden also vom Bruttogehalt bezahlt und die Nettobelastung ist erheblich niedriger. Das gilt umso mehr, als die Beiträge bis Ende 2008 sozialversicherungsfrei sind. Ganz verzichten will das Finanzamt aber nicht. Wird die erste Rente ausgezahlt, meldet es sich wieder und fordert seinen Teil. Diese nachgelagerte Besteuerung gewährt der Staat bei vier von fünf Wegen zur betrieblichen Altersvorsorge. Im einzelnen sind das: Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktzusage. Sie laufen am Ende meist doch irgendwie auf eine Lebensversicherung oder eine ähnliche Kapitalanlage hinaus. Ausgeschlossen vom Vorteil der nachgelagerten Besteuerung bleibt nur die Direktversicherung. Hier werden die Beiträge nach wie vor pauschal versteuert. Der Satz: 20 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ein Vorwurf muss sich die Regierung gefallen lassen: Die Rentenreform von 2001 hat die betriebliche Altersvorsorge noch komplizierter gemacht als sie schon vorher war. Bei fünf Vorsorgewegen und – inklusive der Kopplung mit dem Riester-Zuschuss – drei Besteuerungsvarianten müssen Arbeitnehmer jetzt noch genauer prüfen, ob und wie gut ihr Geld beim Arbeitgeber aufgehoben ist.






















