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BGH-Entscheidung: Worst-case für Falk

von Harald Schumacher

Für den Stadtplan-Erben und früheren Internet-Star Alexander Falk hätte es kaum schlimmer kommen können. Nach der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtsshof droht ihm der Verlust seines gesamten Vermögens - und ein zweiter Aufenthalt im Gefängnis.

Der frühere Quelle: dpa
Der frühere Internet-Unternehmer Alexander Falk Quelle: dpa

Dass Anwälte Ihren Mandanten Hoffnung machen, gehört zum Geschäft. Und Alexander Falk dürfte genau der Typ Mandant sein, der von seinen Verteidigern auch nichts anderes hören will als Durchhalteparolen: schaffen wir schon, die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft ist sowieso falsch und der Richter ein Dummkopf.

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So kam es jahrelang rüber, wenn Medien-Strippenzieher  Hans-Hermann Tiedje für seinen Kunden Falk zum Telefonhörer griff und jüngeren Kollegen so massiv die ganze Wahrheit des Falk-Verfahrens erklärte, dass der Zigarrenrauch aus dem Hörer kroch.

Sonnyboy-Arroganz fällt zusammen

Heute ist diese ganze hanseatische Macht- demonstration mitsamt Falkscher Sonnyboy-Arroganz spektakulär in sich zusammen gefallen.  Der Bundesgerichtshof liest keineswegs dem Hamburger Landgericht die Leviten, das Falk zu vier Jahren Haft verurteilt hatte. Im Gegenteil: Dass der BGH zu Falks Begehren im Revisionsverfahren, ihn nämlich freizusprechen, nun im sogenannten Beschlussverfahren - also ohne weitere Hauptverhandlung - die Entscheidung finden will, werten Kenner als böses Omen: Sieht so aus, als würden die vier Jahre bestätigt. Das bedeutet: Wenn Falk von 48 Monaten zwei Drittel der Strafe absitzen müsste, steht ihm eine zweite Haftzeit bevor. Von dann abzusitzenden 32 Monaten würden 22 Monate Untersuchungshaft abgezogen. Für zehn Monate müsste er sich nochmals hinter Gitter begeben.

Auch finanziell wird Falk der BGH-Entscheidung kaum etwas Positives abgewinnen können. Denn dem Revisionantrag der Staatswalt gaben die höchsten Richter teilweise Recht: Sie wollen, dass das Geld aus dem betrügerischen Verkauf von Firmenanteilen im Jahr 2000 abgeschöpft wird. Da muss das Landgericht Hamburg nun nachbessern. Falk droht sein gesamtes Vermögen zu verlieren. Entweder an die Staatskasse. Oder an den Hauptgläubiger Energis, dem Falk sein Internet-Unternehmen Ision im Dezember 2000 zum überhöhten Preis von 763 Millionen Euro verkaufte. Dessen Performance hatte er mit Scheingeschäften aufgehübscht. Der Insolvenzverwalter des inzwischen Pleite gegangenen britischen Unternehmens fordert von Falk und vier seiner damaligen Geschäftspartner die gesamte Kaufsumme zurück.

Falk, einst ein Popstar des Internet-Olymps, steht vor dem Ruin und stürzt immer tiefer.

3 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 03.08.2011, 11:21 UhrAnonymer Benutzer: Traurig Genug

    Schade, dass keine Verurteilung wegen vollzogenem betrug erfolgte!
    Trotzdem ein Hauch von Gerechtigkeit! ...auch wenn die vielen betrogenen Mitarbeiter und deren betroffene Familien keinen Schadensersatz bekommen können.

  • 30.06.2010, 11:24 UhrAnonymer Benutzer: Catterfeld

    Richtig so, das dieser betrüger nun zahlen und in den Knast muß.

  • 29.06.2010, 23:46 UhrAnonymer Benutzer: Wunschlos glücklich

    ..geschieht ihm Recht. Wer mit krimineller Energie einen betrug generallstabsmäßig plant (so sieht es ja wohl der bGH), MUSS damit rechnen das er dafür gerade zu stehen hat. Nicht auszudenken, wenn dieses Verhalten auch noch belohnt werden würde.

    Und eine Schande dazu, dass solch ein hervorragendes Unternehmen wie FALK es mal war, von einem Menschen der von beruf Sohn war/ist so in den Dreck gezogen wird. Aber wer hat mal dieses Kluge gesagt?: "Gier frisst Hirn"....

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