Corporate Governance „Ehrbarer Kaufmann“ soll Leitbild für Manager sein

Das Leitbild des „ehrbaren Kaufmanns“ ist künftig im deutschen Kodex für gute Unternehmensführung enthalten. Die zuständige Kommission hat sich dabei gegen den Widerstand aus einigen Konzernen durchgesetzt.

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Die Sorge mancher Unternehmen, mit der Aufnahme des Leitbildes vom ehrbaren Kaufmann entstünden neue Haftungsrisiken, hält der Kommissionsvorsitzende für unbegründet. Quelle: imago/Stefan Zeitz

Düsseldorf Für manche Manager mag es überraschend sein. „Gute Unternehmensführung zeichnet sich durch legales und ethisch fundiertes, eigenverantwortliches Verhalten aus.“ So ist es jetzt im Deutschen Corporate Governance Kodex nachzulesen. Was auf den ersten Blick selbstverständlich erscheint, ist es offensichtlich in den Führungsetagen heimischer Unternehmen keineswegs. Den Plan der Kodex-Kommission, das Leitbild des „ehrbaren Kaufmanns“ zum Aushängeschild zu machen, hätten einige Juristen deutscher Konzerne am liebsten verhindert.

Die Deutsche Bank etwa kommentierte den im Herbst vorgestellten Plan der Kommission mit den Worten: Der Gebrauch von Begriffen wie Legitimität oder „ehrbarer Kaufmann“ eröffne „Spielraum für Aktionärsklagen“. Das Geldhaus hält es deshalb für „problematisch“, solche Formulierungen aufzunehmen. Heftiger Protest kommt auch vom Chemiekonzern BASF. Für die vorgeschlagene Ergänzung „sehen wir keinen Bedarf und halten sie angesichts ihrer Offenheit und Weite für äußerst fragwürdig und nicht geeignet, Unternehmensführung in deutschen Unternehmen zu verbessern.“

Kommissionschef Manfred Gentz sieht das vollkommen anders. Er hält die „Furcht der Unternehmen vor Haftungs- und Anfechtungsrisiken“ für unbegründet. Natürlich sei der Regierungskommission klar, dass der Ehrbare Kaufmann wenig konkret sei. Gentz geht es aber darum, Managern einen „moralischen inneren Kompass“ an die Hand zu geben und unternehmerisches Handeln nicht nur an der korrekten Erfüllung von Gesetzen zu messen. Die Kommission will mit dieser Ergänzung ihrer Präambel „Bewusstsein“ schaffen. Den juristischen Bedenkenträger aus der Wirtschaft hält der scheidende Kommissionschef entgegen. „Wenn man Entscheidungen getroffen hat, muss man dazu auch stehen.“

Ende Februar übergibt der ehemalige Daimler-Finanzchef Gentz nach vier Jahren den Vorsitz der Regierungskommission an den Wirtschaftsprüfer Ralf Nonnenmacher. Nonnenmacher hat im Gegensatz zu seinen Vorgängern Gentz, Klaus-Peter Müller (Commerzbank) und Gerhard Cromme (Thyssen-Krupp) kein Unternehmen geführt, sondern die Prüfungsgesellschaft KPMG. Seine Wahl durch den Bundesjustizminister ist deshalb nicht unumstritten.

Allerdings gehörte Nonnenmacher zur Gründungskommission des Kodex im Jahr 2001. Damals formulierten von der Regierung berufene Experten erstmals Regeln für eine gute und transparente Unternehmensführung in Deutschland, den so genannten Corporate-Governance-Kodex.

Der wird regelmäßig überarbeitet und ergänzt. Gentz führte das Konsultationsverfahren ein. Verbände, Unternehmen und Berater haben seitdem im Vorfeld eine Kodexänderung Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

Nicht unumstritten ist auch die neue Anregung der Kommission, dass der Aufsichtsratsvorsitzende eines Unternehmens mit wichtigen Investoren Gespräche führen sollte. Gegner dieser Regelung befürchten, dass damit der Einflussnahme von Finanzinvestoren Tür und Tor geöffnet wird. Zulasten der Kleinaktionäre, die dann nicht über vergleichbare Informationen verfügen, geschweige denn über Einflussmöglichkeiten durch solche direkten Gespräche.

Zudem legt das deutsche Aktienrecht fest, dass nur der Vorstand für ein Unternehmen spricht. Aber es sei nicht verboten „über das Gesetz hinauszugehen“, verteidigt Gentz die neu Regelegung. Im Übrigen liege der Kodex jetzt im Einklang mit der international gepflegten Praxis.

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