
Das berichteten die „Nürnberger Nachrichten“ heute. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte das Unternehmen demnach auf, die Informationen nicht wie andere Waren zu verkaufen. Den Kunden raten die Verbraucherschützer, der Nutzungsgenehmigung ihrer Daten zu widersprechen und die Löschung zu beantragen.
Nach dem gerade erst novellierten Datenschutzgesetz darf das Unternehmen laut dem Bericht das sogenannte Listenprivileg verkaufen. Bestimmte Daten wie Name, Anschrift, Geburtsjahr und ein einziges Kaufmerkmal - wenn der Kunde etwa häufig Wein bestellt - dürften weitergebenen werden.
Andere Daten wie die Bankverbindung oder Angaben zur Zahlungsmoral seien aber tabu. Unternehmenssprecher Thomas Schulz sagte dem Blatt, für die Datensätze gebe es „ernsthafte Kaufinteressenten“. Das Unternehmen werde sich aber strikt an das geltende Datenschutzgesetz halten. Im Tausenderpack zahlen Handelsfirmen an sogenannte Adressbroker demnach zwischen 300 und 900 Euro für aktuelle Adressen.













