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Datenskandal: Wie Unternehmen Daten besser schützen können

von Michael Kroker, Jürgen Berke und Hans-Jürgen Klesse

Um den Datenklau in Callcentern zu vermeiden, sind vor allem die Auftraggeber gefordert. Wie Unternehmen ihre Kundendaten besser schützen können.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar Quelle: dpa
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar Quelle: dpa

Peter Schaar nahm kein Blatt vor den Mund: „Jeder muss befürchten, dass er betroffen ist“, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte. „Es ist eine Art grauer Datenmarkt entstanden, dessen Konturen sich nicht mal ansatzweise abzeichnen.“ Hintergrund der düsteren Prophezeiung: Vor Wochenfrist hatte die WirtschaftsWoche aufgedeckt, dass die Bankverbindungen von 21 Millionen Deutschen auf dem Schwarzmarkt kursieren. Der illegale Datenhandel übertrifft sämtliche Skandale der vergangenen Monate, weil nicht nur Namen und Adressen, sondern auch Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl im Umlauf sind. Die Reaktionen von Datenschützern über Verbraucherzentralen bis hin zur Politik mahnten einmütig strengere Maßnahmen zum Schutz persönlicher Daten an.

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„Wenn ich mir die Meldungen über den Handel mit Bankkontendaten anschaue, kann ich den Verbrauchern nur raten, ihre Kontoauszüge regelmäßig zu überprüfen“, sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Zugleich legte er einen Kabinettsbeschluss für ein neues Datenschutzgesetz vor. Derweil prüft die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, der die WirtschaftsWoche eine CD mit 1,2 Millionen Datensätzen übergeben hatte, die Aufnahme von Ermittlungen. „Wir werten die CD und weitere Informationen gerade aus“, sagt die Leiterin der Wirtschaftsabteilung, Oberstaatsanwältin Karin Schwarz. Nach Erkenntnissen der WirtschaftsWoche führen erste Spuren vor allem zu kleineren Callcenter-Betreibern. Um dort den Klau von Kundendaten zu unterbinden, sind vor allem deren Auftraggeber gefordert. Grund: „Wenn bei einem Callcenter Missbräuche passieren, trifft den Auftraggeber eine Mitverantwortung“, sagt Hans Gliss, Chefredakteur der Fachzeitschrift „Datenschutz-Berater“.

Telekom will Sicherheitsstandards anheben

Im großen Stil mit externen Callcentern arbeiten vor allem Unternehmen aus umkämpften Massenmärkten wie Telekommunikation, Energieversorgung oder Kabelfernsehen. Sie versorgen ihre Dienstleister teilweise mit relevanten Kundendaten. Hierbei gehen manche Anbieter nachlässig vor. „Lassen sich Unternehmen als Auftraggeber nur unterschreiben, dass ein Dienstleister den Datenschutz einhält? Wird die Löschung der Daten überprüft, wenn ein Auftrag beendet ist? Da wird bisher vielfach nicht genau hingeschaut“, sagt Gerd Billen, Vorsitzender des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen.

Hinsehen lautet dagegen die Devise bei Eprimo: Der hessische Billigstromanbieter hat zurzeit nur ein Callcenter unter Vertrag – und das schon seit fast zehn Jahren. Weitere Subunternehmer anzuheuern ist diesem vertraglich verboten. Die Zugriffsrechte für das Callcenter sind zudem technisch gesichert: „Die Agenten können zum Beispiel immer nur eine Kundendatei zurzeit aufrufen, Kopien oder Auswertungen sind nicht möglich“, sagt Eprimo-Geschäftsführer Jürgen Wallraven.

Das Callcenter musste sich zudem vertraglich verpflichten, die Datenschutzvorschriften aus dem Rahmenvertrag mit Eprimo in die Arbeitsverträge seiner Agenten aufzunehmen – inklusive der Androhung, diese bei Verstößen auf Schadensersatz zu verklagen. Auch die von diversen Datenskandalen gebeutelte Deutsche Telekom will die Sicherheitsstandards in ihren Callcentern deutlich anheben. Ein Beispiel ist die Düsseldorfer Niederlassung an der Hansaallee. Die Arbeitsplätze der 518 Callcenter-Agenten haben keine CD-Laufwerke und andere Speichermöglichkeiten, damit niemand Datensätze kopieren und weiterverkaufen kann.

2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 14.12.2008, 16:22 UhrAnonymer Benutzer: hirnlego

    betroffene (natürliche Personen, über die Daten bei öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stellen gespeichert sind), haben nach dem bundesdatenschutzgesetz folgende (gem. § 6 Abs. 1 bDSG) unabdingbare Rechte:

    * Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind
    * Auskunft darüber, aus welchen Quellen diese Daten stammen und zu welchem Verwendungszweck sie gespeichert werden
    * berichtigung von falschen personenbezogenen Daten
    * Übermittlung persönlicher Daten an Dritte zu untersagen
    * Löschung seiner Daten
    * Sperrung seiner Datensätze
    * beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz

    Die beiden erstgenannten Rechte können verweigert werden, falls das allgemeine öffentliche interesse, das interesse der jeweiligen nicht-öffentlichen Stelle an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses oder das interesse Dritter zur Geheimhaltung überwiegt. Dies muss allerdings im Einzelfall geprüft werden. Eine Verweigerung der Auskunft muss mit Angabe der Gründe dokumentiert werden.
    Jeder bürger hat also ein Auskunftsrecht bezüglich der über ihn gespeicherten Daten sowie ein Recht auf Richtigstellung falscher Daten. Für die befragten Stellen ergibt sich eine Auskunftspflicht, von der jedoch Polizei und Geheimdienste ausgenommen sind. Die Auskunft ist von öffentlichen Stellen unentgeltlich zu erteilen (§ 19 Abs. 4 bDSG). bei der Auskunftserteilung durch private Stellen kann unter Umständen ein Entgelt verlangt werden (§ 34 bDSG), allerdings muss der betroffene darauf hingewiesen und ggf. eine kostenfreie Alternative angeboten werden. Des weiteren hat jeder das Recht der Nutzung seiner Adressdaten für Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung bei der datenspeichernden Stelle zu widersprechen und eine Sperrung seiner Daten zu verlangen.

  • 14.12.2008, 15:36 UhrAnonymer Benutzer: Ich schon wieder

    Ein Telekom-eigenes Sicherheitszertifikat!
    Was für ein Hohn! Die Telekom ist selbst kaum in der Lage ihre Daten unter Kontrolle zu halten und ein blick hinter die Kulissen offenbart doch recht schnell, dass auch dort mehr gepfuscht wird als man glaubt.
    Man könnte die Telekom ja z. b. nach der Anzahl ihrer Kompetenzträger fragen und ann einfach weiter bohren :-)

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