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Deutsche Bahn: Vorwürfe gegen Bahn-Aufsichtsratschef Werner Müller

von Reinhold Böhmer

Der Bundesrechnungshof erhebt Vorwürfe gegen Aufsichtsratschef Werner Müller.

Schlimmer als befürchtet
Schlimmer als befürchtet

Zehn Monate nach dem Rücktritt Hartmut Mehdorns als Bahn-Chef hat sich der Bundesrechnungshof darangemacht, die Kontrolle des Staatskonzerns durch seinen Eigentümer, den Bund, zu beleuchten. Das Urteil ist wenig rühmlich. In ihrem 35-seitigen Entwurf eines Berichts über die „Wahrnehmung des Bundesinteresses im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn“ vom 21. Dezember 2009 üben die Prüfer teilweise deutliche Kritik an der Tätigkeit der staatlichen Kontrolleure. Zu ihnen gehört neben je einem Staatssekretär aus dem Verkehrs-, dem Wirtschafts- und dem Finanzministerium an erster Stelle der Aufsichtsratsvorsitzende Werner Müller.

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Dem ehemaligen Bundeswirtschaftsminister und Ex-Chef des Essener Mischkonzerns Evonik werfen die Rechnungsprüfer indirekt vor, von 2006 bis 2009 zu sehr gemeinsame Sache mit Mehdorn gemacht zu haben. So kritisiert der Berichtsentwurf, dass Müller „eine von zwei Bundesvertretern zu Recht bemängelte unzureichende Informationspflicht des Vorstandes deckte“ sowie „einen offenen Meinungsaustausch über wichtige Vorstandsangelegenheiten zumindest in der Vorbesprechung der Anteilseignervertreter verhinderte“. Der Vorwurf bezieht sich auf Beratungen über die Akquisition der britischen Eisenbahngesellschaft English, Welsh & Scottish Railway 2007 sowie der größten privaten polnischen Güterbahn PCC 2009 durch die Deutsche Bahn.

In Mehdorns Sinne

Ebenso unterstellen die Rechnungsprüfer Müller indirekt, er habe im Sinne Mehdorns einer Teilprivatisierung des Bahn-Konzerns einschließlich des Schienennetzes Vorschub geleistet, obwohl zahlreiche SPD- und Unions-Abgeordnete vehement dagegen waren. Trotzdem hatte der Aufsichtsrat unter Müller im Juni 2006 eine Erklärung verfasst, in der er die „heutige Konzernstruktur“, also die geschäftliche Verquickung von Fahrbetrieb und Schienennetz, als „zwingende Voraussetzung für einen zügigen Börsengang“ anpries. Am Ende entschied die Bundesregierung jedoch, eine Privatisierung ohne das Schienennetz zu versuchen.

Die drohende Debatte trifft Müller wenige Wochen bevor die Bundesregierung über seine Wiederwahl entscheidet. Auf Anfrage ließ er ausrichten, er handele stets nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates sowie dem Aktiengesetz und halte diese Regeln uneingeschränkt voll ein.

7 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 03.02.2010, 14:49 UhrAnonymer Benutzer: Abakus

    Unwillkommene Mahner:

    Die einzige Stelle des bundes, die hinreichend über bahnkenntnisse verfügt, ist nicht etwa das zuständige Verkehrsministerium, sondern der bundesrechnungshof. Dort arbeiten offenkundig Leute mit Hirn und Verstand - beamte also, die u.a. auch eine bilanz lesen können - und sei diese noch so geschönt.
    Die haben doch schon regelmäßig das kreative Rechnungswerk der Mehdorn-Ära entzaubert.
    Leider werden deren Anmerkungen in den Ministerien, die Mitglieder in den bahn-AR entsenden, als unwillkommene Einmischung betrachtet.
    Das ist eine Schande !

  • 03.02.2010, 13:38 UhrAnonymer Benutzer: Fr. List

    Desinteresse des Eigentümers

    Ob der AR-Vorsitzende nun Müller, Meier oder Kunze heißt, ist völlig egal. Er fungiert im Auftrag des Eigentümers und von diesem sind klaren Weisungen zu erwarten.

    Wenn diese aber - wie im Fall der Db AG - vom bund als inhaber des Unternehmens nicht kommen, kann und wird jeder Hanswurst tun und lassen können, was er meint.

    im bahn-AR sitzen drei Staatssekretäre der bundesregierung: Haben die sich je vor AR-Sitzungen über die anstehende TO abgestimmt ? Oder haben die sich wenigstens mal mit ihrem jeweiligen Minister über anstehende Entscheidungen beraten ?

    Mit solchen Figuren haben der AR-Vorsitzender und auch der VV leichtes Spiel.

  • 30.01.2010, 17:54 UhrAnonymer Benutzer: Sebastian

    was haben Politiker überhaupt in den Aufsichtsräten zu suchen? Sind sie sachkompetent?
    Sie brauchen keine Fachkenntnisse vorweisen.
    bei öffentlichen Körperschaften nennen sie sich Verwaltungsräte. Also ist die Aufsicht an sich schon mal aus Mangel an Kompetenz ausgeklammert.
    Wer bei Otto Wiesheu im wikipedia 2.1 nachschlägt, weiß dass Politiker, den Pharaonen gleich, immer wieder vorne dabei sind.

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