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Deutsche Post: Ende des Mehrwertsteuer-Privilegs trifft auch Banken

von Christian Schlesiger

Die geplante Abschaffung des Mehrsteuerprivilegs im Briefmarkt trifft die Deutsche Post ins Mark, aber nicht nur sie. Verlierer sind auch Versicherungen, Banken und öffentliche Institutionen.

Postbote auf einem Platz: Der Quelle: AP
Postbote auf einem Platz: Der Wegfall des Mehrwertsteuerprivilegs trifft auch Banken, Versicherungen und öffentliche Institutionen. Quelle: AP

Der Kabinettsbeschluss zum Post-Steuerprivileg muss auf Frank Appel wirken wie ein Schlag in die Magengrube. Bislang wog sich der Post-Chef auf der sicheren Seite, verwies auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes und war überzeugt, dass ein Ende des Steuerprivilegs keine großen Nachteile bringen würde. Doch statt alle Postunternehmen mit flächendeckender Briefzustellung von der Steuerlast zu befreien, entschied sich die Regierung für das Gegenteil: Die Deutsche Post wird bei der Geschäftspost zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet. Damit hat Appel nicht gerechnet. Die Entscheidung der Bundesregierung ist ein klares Bekenntnis für mehr Wettbewerb - und das ist gut so. Bislang waren die privaten Postdienste wie Pin Mail, TNT und Citipost eindeutig gegenüber der Deutschen Post benachteiligt. Einen Brief konnten sie nur dann zum gleichen Preis wie die Deutsche Post anbieten, also etwa 55 Cent für einen Standardbrief, wenn sie um 19 Prozent billiger zustellen konnten als der Bonner Konzern. Denn die Weitergabe der Mehrwertsteuer an den Endkunden hätten sie niemals durchsetzen können. Insofern herrscht jetzt Waffengleichheit. Bei der Geschäftspost muss die Deutsche Post genau wie ihre Wettbewerber 19 Prozent Mehrwertsteuer erheben und an den Staat abführen. 350 bis 500 Millionen Euro könnte das den Konzern kosten - ein herber Rückschlag.

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Neues Geschäftsfeld für alternative Postdienste

Das Ende des Steuerprivilegs werden aber auch Versicherungen, Banken, Gemeinden, Behörden und Kirchen nachteilig zu spüren bekommen. Der Grund: Die Institutionen sind nicht vorsteuerabzugsfähig. Die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent, die alternative Postdienste bislang und die Deutsche Post in Zukunft in Rechnung stellen müssen, können Versicherungen, Banken und Öffentliche Hand nicht auf ihre eigene Zahllast bei der Vorsteuer anrechnen, da sie keine entrichten müssen. Wie groß der Nachteil ausfällt, hängt davon ab, wie die Deutsche Post reagieren wird. Sie könnte versuchen, die Preise stabil zu halten und die Mehrwertsteuerlast selbst zu tragen. Sie könnte stattdessen auch versuchen, die gesamte Mehrwertsteuer auf die oben genannten Großkunden abzuwälzen. Beides ist unwahrscheinlich, die Lösung liegt wohl irgendwo dazwischen. Möglich ist, dass Versicherungen, Banken und öffentliche Inistitutionen für den Briefversand dann fünf bis zehn Prozent mehr zahlen müssen als heute. Für die alternativen Postdienste öffnet sich jedenfalls ein neues Geschäftsfeld, das sie bislang quasi nicht im Visier hatten. Das Briefvolumen schätzen Experten auf ein Drittel bis die Hälfte des gesamten Briefmarktes in Deutschland. Das Potenzial ist also riesig. Der Preiskampf wird ab Juli kommenden Jahres um ein neues Schlachtfeld ausgeweitet.

10 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 08.01.2010, 02:48 UhrAnonymer Benutzer: icke

    @RRR

    NEiN!

    Die PiN ist doch nur der Dienstleister, den Auftag gibt der Kunde (Absender)

  • 19.12.2009, 14:18 UhrAnonymer Benutzer: BlueMan

    Ja, das stimmt ich finde es auch extrem unfair, wenn Mitarbeiter die länger als 7 Jahre im Unternehmen sind, die 9,80euro in Zukunft nicht erhalten werden.
    Wir reden hier von einem Knüppelharten-Job bei Wind und Wetter, da ist auch ein Gehalt von 1200Euro völlig in Ordnung.

  • 18.12.2009, 15:04 UhrAnonymer Benutzer: RobinHood

    "insofern herrscht jetzt Waffengleichheit", heißt es im Artikel. befördern zukünftig auch die billig-Konkurrenten den brief von der Almhütte auf die Nordseeinsel? ich glaub es kaum. Die Konkurrenten der Post stürzen sich auf die lukrativen Marktanteile (Firmen, ballungszentren etc. ) Die befreiung von der Mehrwertsteuer war - wie schon Ein Leser schrieb - ein Ausgleich für die Erbringung von nicht kostengedeckten infrastrukturleistungen.
    ich verstehe also die Schadenfreude nicht ganz. Die erhobene Mehrwertsteuer zahlt letztendlich der Postkunde, der Steuerzahler und der billiglohnempfänger. Es lebe die freie Marktwirtschaft.

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