Abmahnung für Deutsche Post Bundesnetzagentur wirft Post Preisdumping vor

Die Bundesnetzagentur wirft der Deutschen Post bei Werbebriefen Dumping vor und fordert das Unternehmen zu einer Änderung der Preispolitik auf. Preise würden teilweise um mehr als die Hälfte unterschritten, so der Vorwurf.

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Ein Briefträger sortiert im Briefverteilzentrum die Post. Quelle: dpa

Die Bundesnetzagentur wirft der Deutschen Post vor, in Teilen des Marktes für Werbebriefe Wettbewerber mit Dumping-Preisen verdrängen zu wollen. Der Bonner Konzern müsse entsprechende Praktiken bis Ende Juni abstellen, teilte die Regulierungsbehörde am Dienstag mit. Die Post will die Entscheidung einem Sprecher zufolge prüfen und dann über mögliche juristische Schritte entscheiden.

Was die Post mit ihrer Strategie 2020 erreichen will

Die Bundesnetzagentur hatte Kampfpreise der Post ins Visier genommen, die der Konzern Firmen anbietet, die Neukunden mit Werbebriefen für sich gewinnen wollen. Für dieses "Impulspost" genannte Produkt wollte die Post je nach Gewicht Entgelte von 14 oder 24 Cent verlangen - der Bundesnetzagentur zufolge liegt dies zum Teil mehr als die Hälfte unter den Preisen für vergleichbare Werbebriefe. "Gerade auf dem wettbewerbsschwachen Briefmarkt ist es nicht zu rechtfertigen, dass alternativen Postdienstleistern durch Dumpingpreise Kunden entzogen werden", betonte die Behörde. Die Post hatte die "Impulspost" bereits in Pilotprojekten getestet, ab dem Jahr 2017 sollte das Produkt breit angeboten werden.

Ab dem 1. Juli wird die Post nun zu entsprechenden Preiserhöhungen verpflichtet. Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde sei nicht nachvollziehbar, sagte ein Postsprecher. Mit der Impulspost wollte die Post Werbetreibenden die Möglichkeit geben, Neukunden zu erheblich niedrigeren Preisen anzuschreiben als Bestandskunden. Dabei berief sich das Unternehmen darauf, dass ihr Angebot sowohl Werbung per Brief wie auch digitale Formen umfasse. Und auf diesem Markt verfüge sie über keine marktbeherrschende Stellung. Die Deutsche Post will den Sachverhalt deshalb prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Die Post hat aber auch noch an anderer Stelle Ärger mit der Regulierungsbehörde. Sie untersucht Vorwürfe von Konkurrenten, der Konzern boote Wettbewerber durch Großkundenrabatte in Form von Werbevergütungen aus. Auch daran hatte das Bundeskartellamt im vergangenen Jahr Anstoß genommen: Die Wettbewerbshüter warfen dem Konzern vor, in der Vergangenheit mit Großkunden Briefpreise und Treue-Rabatte vereinbart zu haben, die es anderen Briefdienstleistern unmöglich machten, ein wettbewerbsfähiges Angebot zu unterbreiten. Die Post habe diese Praxis aber eingestellt.

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