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Kommentar Airline-Urteil: Zwang zu mehr Ungleichheit für Passagiere

von Rüdiger Kiani-Kreß

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat die Rechte von Reisenden bei Flugverspätungen erneut gestärkt. Das bringt Passagieren nicht nur mehr Entschädigungen, sondern besonders Urlaubern in Zukunft wohl auch längere Umsteigezeiten.

Gilt die Fluggastrechteverordnung auch für Flüge aus der Schweiz in Drittstaaten?

Dazu das deutsche Gericht: Ein Fluggast könne einen Anspruch auf Ausgleichszahlung auch dann bei den für den ersten Abflugort zuständigen Gerichten einklagen, wenn sich die Flugverspätung erst im Rahmen eines Anschlussfluges an einem anderen Ort ereignet habe. Der Klägerin stehe der geltend gemachte Ausgleichsanspruch jedoch nicht zu, weil die Verspätung erst bei dem Anschlussflug eingetreten sei und dieser nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union begonnen habe. Ein Schweizer Gericht hat jedoch entschieden, die Verordnung sei aufgrund des Abkommens nur auf Flüge anzuwenden, die zwischen der Schweiz und einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder umgekehrt verlaufen.

Der Bundesgerichtshof hat deshalb die Frage, ob die Fluggastrechteverordnung auch auf Flüge von der Schweiz in einen Drittstaat anzuwenden ist, dem für die Auslegung des Unionsrechts zuständigen Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt. (Az: X ZR 105/12)

Bild: REUTERS

Die Wut der beiden karibikreisenden Spanier war verständlich. Weil ihr Flug nach Spanien fast anderthalb Stunden verspätet war, hatte sie die Fluglinie Iberia von dem geplanten Langstreckenflug in die Dominikanische Republik geworfen. Dabei hätten die beiden den Flug in letzter Minute noch erreicht. Weil ihnen Iberia einen Urlaubstag genommen hatte, wollten sie nun eine Entschädigung. Doch die spanische Tochter des von British Airways dominierten Konzern IAG stellte sich stur.

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Eine teure Fehlentscheidung. Nicht nur dass die Linie jetzt diese Passagiere und viele andere potentielle Kunden mit ihrer Hartherzigkeit verärgerte. Iberia sorgte dafür, dass künftig sie selbst und alle anderen Fluglinien nicht nur bei Überbuchungen und Verspätungen von mehr als zwei Stunden bis zu 600 Euro pro Passagier zahlen müssen. Künftig wird diese Entschädigung praktisch bei jeder Verspätung fällig, wenn die nicht gerade aus extrem schlechtem Wetter, Streiks oder andere Arten höherer Gewalt rührt. Das zumindest ergibt sich aus dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichthofs.

Sture Fluggesellschaften

Für die Passagiere ist das zunächst eine gute Nachricht. Denn gerade bei Verspätungen waren alle Airlines extrem hartherzig. Nicht nur Ryanair, auch die die Lufthansa weist Entschädigungen gerne mit der Begründung zurück, dass etwa eine Verspätung am Abend höhere Gewalt sei, weil es am Morgen irgendwo im Netz ein Unwetter gegeben hat. Das wird nun schwerer. 

Die Fluglinien werden auf das Urteil sicher reagieren. Aber nicht nur durch mehr Entschädigungen für ihre Kunden.

Längere Wartezeiten

Natürlich wird das Urteil die Airlines dazu zwingen, einfach disziplinierter zu werden und verbissener an mehr Pünktlichkeit zu arbeiten. Aber gleichzeitig werden die Linien auch an ihren Flugplänen arbeiten und die Umsteigezeiten verlängern. Zum einen werden sie bei Flügen von und in besonders verspätungsanfällige Airports künftig wohl längere Wartezeiten kalkulieren. Das gilt zumindest für Urlauber. Wer ein günstiges Ticket hat, dem bieten die Airlines dann statt Flügen mit einer bisher gelegentlich nur 35minütigen Umsteigezeit wohl vor allem Verbindungen mit längeren Aufenthalte an den Drehkreuzen an.

Für Geschäftsreisende, vor allem Premium-Kunden der Business oder First Class wird das anders. Denn die buchen vor allem bei der Linie, die ihnen die kürzeste Gesamtreisezeit bietet – und zahlen im Schnitt ein Mehrfaches für den Flug. Darum lohnt sich hier das Risiko eines knappen Anschluss. Denn auch wenn es schiefgeht und 600 Euro Entschädigung fällig werden, bleibt am Ende trotzdem mehr hängen als bei Economy-Passagier mit Günstigticket. Zudem geben viele der Nobelpassagiere keinen Koffer auf und reisen nur mit Handgepäck.

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Damit sinkt das Risiko, dass beim Flugzeugwechsel unter Zeitdruck zwar die Premiumkunden den Anschluss schaffen, nicht aber ihre Koffer. Und das zieht dann wiederum eine Entschädigung etwa für den Kauf von Ersatzkleidung nasch sich.

Somit sorgt das Urteil am Ende eben auch für ein wenig mehr Ungleichheit und ein weiteres Argument, warum teurere Tickets ihren Aufpreis wert sein können. Und das zumindest wäre den notorisch klammen Airlines auch ganz recht.

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