Amazon Dash "Das stellt die Rechtswelt weltweit vor neue Herausforderungen"

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"Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände sind möglich"

Mit wem schließt Amazon dann den Kaufvertrag ab? Der Button wird ja einem bestimmten Amazon-Account zugeordnet, aber das heißt ja nicht zwangsläufig, dass derjenige ihn betätigt, wie Ihr Beispiel belegt.
Amazon hat es generell so konstruiert, dass mit dem Account-Inhaber der Kaufvertrag zustande kommt. Um Missbrauch auszuschließen, bitte Amazon eine Stornierungsmöglichkeit. Wenn Kinder als Geschäftsunfähige den Dash-Button betätigen, wird kein Kaufvertrag zustande kommen, gegebenenfalls bestehen aber Schadensersatzpflichten des Amazon-Kunden. 

Welche Informationen müssen E-Commercler grundsätzlich geben, damit ein Kauf rechtens ist?
Bei über das Internet geschlossenen Verträgen sind die Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht geregelt (§§ 312 ff. Bürgerliches Gesetzbuch). Hiernach muss der Verbraucher unter anderem über Identität des Lieferanten, die wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, Brutto-Preis, Lieferkosten, Lieferbedingungen, Zahlungsbedingungen, das Widerrufsrecht, Kündigungsbedingungen (bei Dauerschuldverhältnissen wie zum Beispiel Abonnements) informiert werden.

Was die vielen journalistischen Artikel  zum Thema nicht behandeln, ist die datenschutzrechtliche Komponente: Es werden etliche Daten ermittelt, und weiter gegeben. Es wird ein Profil über das Bestellverhalten des Kunden erstellt. Das kann sich entsprechend dem Geschäftsmodell von Tankstellen entwickeln: Die Preise werden dem Kaufverhalten angepasst. Ist abends wenig Verkehr, gehen die Preise herunter, analog könnten die Preise auf das Profil des Verbrauchers zugeschnitten werden.

von Matthias Hohensee, Jacqueline Goebel, Henryk Hielscher, Thomas Kuhn, Peter Steinkirchner

Gibt es einen Weg, die Informationspflicht zu umgehen, etwa durch einen Rahmenvertrag?
Die Informationen müssen grundsätzlich bei jeder Bestellung vorliegen. Dabei handelt es sich aber beispielsweise bei einer Abo-Bestellung rechtlich gesehen auch um eine Bestellung. Hier wird dann automatisch jeden Monat eine bestimmte Menge geliefert, ohne dass eine neue Bestellung notwendig ist. Eine rechtliche Konstruktionsmöglichkeit bestünde möglicherweise darin, dass man die Bestellung mittels Dash Button als „Anforderung“ der bereits bestellten Ware ansieht. Der Unterschied zum Abo besteht letztlich darin, dass die Lieferung flexibel abrufbar ist. Für die rechtliche Zulässigkeit spricht, dass dies für den Verbraucher mit keinem Nachteil verbunden ist. Es ist also in vertragsrechtlicher Hinsicht noch einiges von den Amazon-Juristen zu tun.

Gerade im E-Commerce-Bereich mahnt die Konkurrenz gerne ab, wenn Informationspflichten nicht eingehalten werden. Muss Amazon sich auf eine Klagewelle einstellen? Hat diese Aussicht auf Erfolg?
Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände sind möglich und Amazon wird versuchen, die neue Vertriebsform rechtswirksam in eine Art Rahmenvertag einzubetten.

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