Ausgefallene Flüge Amtsgericht legt Tuifly-Klagen dem EuGH vor

Im Herbst 2016 legten viele Piloten und Flugbegleiter von Tuifly die Arbeit nieder. Der Konzern wertete das als wilden Streik. Die Frage, ob er Kunden Entschädigungen zahlen muss, beschäftigt nun den EuGH.

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Geklärt werden muss, ob massenhafte Krankmeldungen von Airline-Crews einen außergewöhnlichen Umstand darstellen. Quelle: dpa

Hannover Nach dem Chaos um ausgefallene und verspätete Flüge im Herbst 2016 hat das Amtsgericht Hannover den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet. Geklärt werden solle, ob massenhafte Krankmeldungen von Airline-Crews einen außergewöhnlichen Umstand darstellen - und falls ja, wie hoch die Abwesenheitsquote sein muss, teilte das Amtsgericht am Donnerstag mit.

Auch solle der EuGH entscheiden, ob ein wilder Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt. Insgesamt geht es um acht Verfahren zur Entschädigung von Fluggästen. Signalwirkung für die anderen anhängigen rund 1400 Fälle erwartet Gerichtssprecher Jens Buck nicht. Bis zur Entscheidung werde es voraussichtlich eineinhalb Jahre dauern.

Im Kern geht es um die Frage, ob Tuifly den Klägern Entschädigungen zahlen muss. Im Herbst 2016 hatten viele Piloten und Flugbegleiter die Arbeit niedergelegt. Zuvor war bekanntgeworden, dass die zum weltgrößten Reisekonzern Tui gehörende Airline unter Führung der arabischen Etihad mit der österreichischen Air-Berlin-Tochter Niki in eine Holding integriert werden soll. An mehreren Tagen fielen Flüge aus. Tui musste rund 3000 Reiseverträge kündigen. Die Flugausfälle kosteten das Unternehmen 22 Millionen Euro - mögliche Kosten für den Rechtsstreit nicht inklusive.

Bisher wollte Tuifly die betroffenen Urlauber nicht auf Basis der Fluggastrechteverordnung entschädigen, weil sie die massenhaften Krankmeldungen als wilden Streik wertete. Sie erstattet nur den Reisepreis und macht höhere Gewalt geltend.

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