Aussitzen und Abwarten Wie sich Fluglinien um Entschädigungen drücken

Entschädigungen für verspätete oder abgesagte Flüge sind eigentlich klar geregelt. Doch die Verbraucher müssen ihre Rechte auch durchsetzen, und sich nicht von den Airlines abwimmeln lassen.

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Verspätungen: Viele Airlines drücken sich gerne um die Entschädigungen. Quelle: dpa

Der ersehnte Herbsturlaub endet für Familien in der Wartehalle des Flughafens, andere stecken länger als geplant am Urlaubsort fest: Die immensen Flugausfälle bei Tuifly und Air Berlin dürften dem Kundenservice der Fluggesellschaften in den kommenden Wochen bergeweise Beschwerdepost bescheren. Eigentlich müssen Airlines Fluggäste entschädigen, wenn nicht höhere Gewalt die Probleme verursacht. Doch mit Drückebergerei und Verzögerungstaktik sparen Europas Fluglinien jedes Jahr Milliarden. Fehlendes Wissen und die geringe Streitlust vieler Geschädigter tut ein Übriges dazu

Nadine M. kennt das Spiel. Mit Ehemann und zwei kleinen Kindern war die Mutter vor zwei Jahren mit Air Berlin auf Korfu. Der Ärger begann auf der Rückreise. Erst nach langem Warten am Flughafen erfuhr die Familie, dass der Flug auf den nächsten Tag verschoben wurde - weil die verspätete Maschine nicht mehr rechtzeitig vor dem Nachtflugverbot in Frankfurt landen würde. Erst nach einer weiteren Nacht im Hotel ging es am nächsten Nachmittag zurück in die Heimat.

Mehr als drei Stunden Verspätung, da hätte jeder Passagier bei der Fluglinie laut EU-Recht 250 Euro einfordern können - satte 1000 Euro im Fall von Familie M.. Doch die Kontaktaufnahme mit Air Berlin erwies sich als Spießrutenlauf. Eine Beschwerdeadresse war nur über Umwege herauszufinden, und dann kam als Antwort auf E-Mails oft nur eine Eingangsbestätigung. Erst nach monatelangem Hin und Her hatte M. Erfolg. Air Berlin bot der Familie einen Fluggutschein an - der fast für den nächsten Urlaubsflug reichte.

Damit gehören die M.s zu der Minderheit der Geschädigten, die ihre Ansprüche geltend machen - und sogar ohne Anwalt durchsetzen können. Schon seit 2005 haben Fluggäste, deren Flug in der Europäischen Union startet oder von einer EU-Fluggesellschaft angeboten wird, bei Ausfällen und längeren Verspätungen Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung. Doch nur ein Bruchteil werde durchgesetzt, sagt Philipp Kadelbach, Geschäftsführer des Flugrechtsportals Flightright. Viele Menschen wollten nichts mit Juristen zu tun haben, andere wüssten nicht über ihre Rechte Bescheid.

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