Airlines müssen wohl auch dann die Entschädigung für einen verspäteten Flug übernehmen, wenn sie Maschine und Crew von einem anderen Unternehmen gemietet haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte am Dienstag in Karlsruhe eine Klage gegen die Royal Air Maroc, die sich weigert eine Entschädigung zu zahlen. Maschine und Crew hatte sie im Rahmen einer Wetlease-Vereinbarung von einem anderen Unternehmen gemietet.
Die Vorinstanzen gaben der Royal Air Maroc Recht. Der BGH sieht das nun aber möglicherweise anders. In der EU-Fluggastrechte-Verordnung heißt es ausdrücklich, dass diese das ausführende Luftfahrtunternehmen verpflichten soll, „unabhängig davon, ob der Flug mit einem eigenen Luftfahrzeug oder mit einem mit oder ohne Besatzung gemieteten Luftfahrzeug (...) durchgeführt wird“.
Um 15.30 Uhr will der Senat eine Entscheidung verkünden. Neben einem Urteil ist auch eine Vorlage an den EU-Gerichtshof möglich, da es um europäisches Recht geht.