Bohlen gegen Lucky Strike Wie sich Promis gegen Werbung wehren

Für einen Zigarettenwerbung will Nichtraucher Bohlen nicht herhalten und klagt. Damit ist er nicht der einzige. Wogegen Prominente wie Jauch und Becker vor den Kadi zogen und Recht bekamen.

Dieter Bohlen gegen Lucky StrikeDa hört für den Pop-Titan und DSDS-Erfinder der Spaß auf: Die Zigarettenmarke Lucky Strike wirbt auf ihren Plakaten mit dem Spruch "Schau mal --------Dieter, so ----------schreibt man ------------Bücher". Die Zeile ist durch geschwärzte Wörter unterbrochen und spielt auf Bohlens Buch "Hinter den Kulissen" von 2003 an. Bohlen hatte nach Klagen einiger Prominenter Passagen des Buches schwärzen müssen. Nichtraucher Bohlen geht die Werbung zu weit. Er möchte nicht, ohne gefragt zu werden, mit seinem Namen für die Marke von Tabakgigant British American Tobacco. Dafür zieht Bohlen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Bundesgerichtshof hält die Plakate nämlich für zulässig, weshalb Bohlen die nächste Instanz anrufen muss. Auch Prinz Ernst August fühlt sich von Lucky Strike missbraucht... Quelle: dpa
Der seit 2004 wegen gefährlicher Körperverletzung als vorbestraft geltende Ernst August Prinz von Hannover kann über den Slogan der Lucky Strike-Plakate nicht lachen. Dort heißt es neben der Abbildung einer komplett zerbeulten Zigarettenschachtel: "War das Ernst? Oder August?" In der Beschwerde des Adligen heißt es, Werbung stelle ihn als „brutalen Schläger“ an den „sozialen Pranger“. Das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht steht noch aus. Quelle: dpa/dpaweb
Günther Jauch gegen die Süddeutsche KlassenlotterieDer Moderator der RTL-Show "Wer wird Millionär" verklagt die Süddeutsche Klassenlotterie SKL auf 780.000 Euro Schadenersatz. Die SKL hatte weiter mit dem Konterfei Jauchs geworben, obwohl ein entsprechender Vertrag bereits abgelaufen war. Das Landgericht Köln hat den Parteien nahegelegt sich mit einem Vergleich zu einigen. Geht der Moderator darauf ein, erhält er zwischen 450.000 und 500.000 Euro. Quelle: dapd
Boris Becker gegen die FAZDer ehemalige Tennisprofi forderte 2,3 Millionen Euro von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Diese hatte im Herbst 2001 auf einem sogenannten Dummy - einer fiktiven Zeitungsausgabe die potenziellen Werbekunden zeigen soll, wie das neue Printprodukt einmal aussehen soll - mit der Schlagzeile "Der strauchelnde Liebling" und einem Bild von Becker geworben. Die Werbung war ohne Einwilligung Beckers im Fernsehen, in Zeitungen, Illustrierten sowie auf Verkehrsmitteln und Plakaten erschienen. 2006 erhielt Becker schließlich 1,2 Millionen Euro Schadenersatz. Quelle: dpa
Babyface-Urteil: Joschka Fischer gegen "Welt kompakt"200.000 Euro kassierte der ehemalige Außenminister Joschka Fischer vom Verlag Axel Springer. Für seine Zeitung "Welt kompakt" hatte das Medienhaus mit Fotos von Prominenten geworben, deren Gesichtszüge zu denen eines Kindes verändert worden waren. Fischer hatte der Werbung mit seinem "verjüngtem" Konterfei nicht zugestimmt und klagte. Das Gericht sprach ihm eine fiktive Lizenz als Honorar zu. Quelle: dpa/dpaweb
Oskar Lafontaine gegen SixtWeniger Erfolg hatte der ehemalige SPD-Vorsitzende Oskar Lafontaine. Er scheiterte mit seiner Klage vor dem Bundesgerichtshof gegen Werbeanzeigen von Sixt. Der Autovermieter hatte 1999 nach dem Rücktritt Lafontaines als Finanzminister mit dem Spruch geworben "Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit". Das Oberlandesgericht hatte dem heutigen Linken-Politiker 100.000 Euro zugesprochen, der BGH wies die Klage ab. Quelle: dapd
Oprah Winfrey gegen 500 FirmenDie amerikanische Talkshow-Königin führte einen Feldzug gegen mehrere hundert Firmen, die ihrer Meinung nach ihren Namen zur Werbung für die Acai-Beere missbrauchten. Winfrey pries die Vorzüge der Beere, die beim Abnehmen helfen soll, auf ihrer eigenen Website an - zahlreiche Firmen bezogen sich darauf und zeigten auch das Gesicht der populären Moderatorin. Quelle: dapd
Woody Allen gegen American Apparel Weil der US-Modehersteller American Apparel unerlaubt auf Plakaten mit einem Bild des Regisseurs und Drehbuchautors Woody Allen warb - hier zu sehen mit Schauspielerin Penelope Cruz - klagte er auf Schadenersatz in Höhe von 10 Millionen US-Dollar. Allen bezeichnete die Plakate, die eine Szene aus dem Film "Annie Hall" zeigten, in denen Allen einen chassidischen Juden spielt, laut Süddeutscher Zeitung als "infantil" und "schmierig". Das Label zahlte dem Regisseur schließlich fünf Millionen Dollar Schadenersatz. Quelle: dpa
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