Bundesweites Vermittlungsverbot "Uber hält sich nicht an die Spielregeln"

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"Mitfahrzentralen bisher nicht im Fokus"

Die Fahrer sind aber nicht bei Uber angestellt, sondern nutzen lediglich deren Plattform, vor allem die Uber-App für Smartphones. Warum sollte Uber dann ein Taxiunternehmen sein?

Dem Personenbeförderungsgesetz zufolge geht es nicht nur darum, wer fährt, sondern wer die Fahrten organisiert und verantwortet. Auch ein Vermittler kann als Taxi-Unternehmer eingestuft werden. Und Uber bekommt immerhin 20 Prozent vom Umsatz der Fahrer, und könnte damit in diesem Bereich gewerblich tätig sein. Da Uber außerdem seine günstigeren Preise publik gemacht hat, sehen die Taxi-Unternehmen in Uber eine direkte Konkurrenz. Und die haben sich darüber beklagt, dass sich Uber nicht an die Spielregeln hält, die für die Personenbeförderung per Gesetz gelten.

Taxifahrer freuen sich über Uber-Stopp

Müssten denn gemessen an den rechtlichen Maßstäben nicht auch Mitfahrzentralen verboten sein?

Der Gesetzgeber hat eigens Ausnahmen geregelt um eben Mitfahrgelegenheiten – etwa das Mitnehmen von Kollegen – oder deren Vermittler wie die Mitfahrzentralen nicht zu blockieren. Die Ausnahmen gelten, wenn die Fahrten nur zu einem Preis angeboten werden, der die Betriebskosten nicht übersteigt. Dazu gehören ausdrücklich nur die variablen Kosten wie etwa die Ausgaben für Benzin, Öl oder Reifen, nicht aber Fixkosten wie beispielsweise für die Autofinanzierung. Außerdem bieten Mitfahrzentralen vor allem Langstreckenfahrten an und werden daher von den Taxi-Unternehmen nicht notwendigerweise als direkte Konkurrenz wahrgenommen. Aber in der Tat könnte der Fall Uber auch die Mitfahrzentralen in den Konflikt mit hineinziehen und die Erfüllung der Ausnahmen in Frage stellen. Bisher waren die nicht im Fokus.

Sehen Sie für Uber eine Chance, doch noch den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten?

Ein Ausweg wäre für Uber eine Genehmigung als Mietwagenunternehmer oder das Innehaben solcher Genehmigungen seitens der Fahrer. Aber das hätte wiederum gewaltige Nachteile, die Uber nicht schmecken dürften. Mietwagen dürfen nämlich keine Fahrgäste auf der Straße aufnehmen und müssen nach jeder Fahrt zurück zum Unternehmenssitz. Bei Uber wäre das womöglich der Sitz der europäischen Zentrale in Amsterdam. Da wird es dann langsam absurd. Gilt der private Fahrer als Unternehmer, müsste er nach der Fahrt eventuell zurück zu seiner Wohnung als Unternehmenssitz. Auch das wäre für das Geschäftsmodell von Uber nicht praktikabel.

Was erwarten Sie im Fall Uber nun von der Rechtsprechung?

Die Chancen, dass die Beurteilung von Ubers Geschäft im Hauptsacheverfahren der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt auf ähnliche Weise erfolgt wie bisher, stehen gut. Für mich ist aber denkbar, dass Uber auf politischem Wege versucht, eine Neuregulierung der Personenbeförderung in Deutschland zu erwirken. Das dürfte aber weder schnell gehen, noch einfach sein. Und sollte Uber wie angekündigt entgegen der einstweiligen Verfügung den Geschäftsbetrieb in Deutschland weiter laufen lassen, muss das Unternehmen damit rechnen, dass Taxi-Betreiber weiterhin hiergegen vorgehen.

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