Check24 im Visier Warum Verbraucherschützer das Portal attackieren

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„Die Verbände müssen ihrem Qualitätsanspruch gerecht werden.“

So fordern die Verbraucherschutzminister der Bundesländer, Check24 solle seine Provisionen offenlegen. Zwar stimmt es, dass die Münchner für jeden Strom- oder Handyvertrag, für jeden Kredit oder Mietwagen, den ein Nutzer über das Vergleichsportal bucht, eine Provision kassieren und diese nicht offenlegen. Bei einer Kfz-Versicherung sollen dies etwa 100 Euro sein.

Aber die Intransparenz gilt genauso für diejenigen, denen Check24 über das Vehikel der zusätzlichen Preisvergleiche Geschäft wegnimmt: die Tourismusbranche und die Assekuranz. „Reisebüros oder Versicherungsmakler nennen dem Kunden ja auch nicht die Provisionen, die sie kassieren“, sagt Check24-Chef Blase. Zugleich versichert er, die Höhe der Provisionen hätte keinen Einfluss auf das Vergleichsergebnis.

Um dem Nachdruck zu verleihen, erwägt Blase sogar, Check24-Kunden künftig eine Liste mit Anbietern zu präsentieren, die sich nicht auf den Portalen listen lassen. Einen Kandidaten hat Blase schon: den Autoversicherer Huk Coburg, der bisher den Check und den Verkauf seiner Policen auf Check24 ablehnt.

Ähnlich stichelt Blase gegen den Versicherungskaufleute-Verband BVK. Der wirft Check24 unlauteren Wettbewerb vor. So sei das Onlineportal, obwohl es so arbeite, kein Makler. Denn Check24 händige dem Kunden beim ersten Zusammentreffen nicht wie vorgeschrieben ein Papier mit wichtigen Informationen aus, unter anderem über die Tätigkeit als Makler. Das stimmt natürlich. Gleichwohl präsentiert Check24 auf der Homepage einen Link zu einem PDF-Dokument mit eben diesen Informationen.

Check24 rächte sich prompt mit einer Retourkutsche gegen BVK-Präsident Michael Heinz. Ausgerechnet auf dessen Homepage fehlten nämlich Informationen zu seinem Status als Makler in der vorgeschriebenen Form. Die Angaben hatte Heinz bis vor wenigen Tagen hinter dem Impressum geparkt. Auf die Entdeckung von Check24 hin hat der Cheflobbyist der Versicherungsvertreter seinen Fehler inzwischen korrigiert. Zumindest angreifbar sind die Verbraucherschützer mit ihrer Untersuchung „Marktwächter Digitale Welt“ . Denn bei ihren Alternativrechnungen, die Ergebnisse der Portale anzweifelten, begingen sie teilweise offenkundige Fehler. So legten sie ihrem Vergleich verschiedener Telekommunikationstarife die Lockvogelangebote der Anbieter zugrunde, also etwa Vergünstigungen nur für die ersten zwölf Monate der Vertragslaufzeit.

Vor dem Münchener Landgericht zanken sich der Versicherungsvertreterverband BVK und das Internet-Portal Check24 wegen „Irreführung der Verbraucher“. Noch gibt es kein Urteil – aber schon zwei gefühlte Sieger.
von Kerstin Leitel, dpa

Dies sei ein „Vergleichsverhalten“, heißt es aus der Verbraucherzentrale Bayern, „das für Verbraucher als realistisch anzunehmen“ sei. Aufklärung über die tatsächlichen Kosten sieht jedoch anders aus. Check24 berechnet deshalb den Preis über die gesamte Vertragslaufzeit und vergleicht so die tatsächlichen Kosten der Angebote.

Auch bei Flugreisen schluderten die Verbraucherschützer offensichtlich. So vergaßen sie, einzelne Gebühren, etwa für Kartenzahlung, einzurechnen, und kamen dadurch nicht auf die echten Preise, auch weil sie die Reise nicht wirklich buchten. Check24 vergleicht Echtpreise.

„Die mussten mal eine Kanonenkugel abfeuern, um zu zeigen, dass sie da sind“, ätzt Check24-Chef Blase über die Studie der Verbraucherzentralen und fordert: „Die Verbände müssen ihrem Qualitätsanspruch gerecht werden.“ Tatsächlich verriet Ende März ein anonymer Verbraucherschützer der Wochenzeitung „Die Zeit“, dass 90 Prozent dessen, was ordentliche Vergleichsrechner in den Portalen leisteten, im Sinne des Verbrauchers sei. Manche Verbraucherzentralen benutzen bei ihren Kundenberatungen inzwischen sogar die privaten Vergleichsportale.

Die Chancen, dass Check24 und Co. für ihr Wirken sogar eine richterliche Bestätigung erhalten, stehen nicht schlecht. Im Prozess, den die Versicherungskaufleute vom BVK gerade gegen das Portal führen, signalisierte die Richterin nach dem ersten Verhandlungstag Ende Februar: Selbst die individuelle Beratung, an der es laut BVK bei Check24 fehle, sei kein Problem. Die sei durch die Eingabemasken und die darauf basierenden Vergleichsergebnisse gewährleistet.

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