Check24 vor Gericht Vergleichsportal soll Verbraucher auf Maklerfunktion hinweisen

Das Vergleichsportal Check24 erhält für jeden vermittelten Kunden an eine Versicherung eine Provision. Doch Check 24 ist ein Makler und nicht nur ein Dienstleister, der Preise vergleicht, heißt es vor Gericht. Das könnte Folgen haben.

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Check24: Richter nehmen das Preis-Vergleichsportale unter die Lupe. Quelle: dpa

Das Vergleichsportal Check24 muss Verbraucher wohl künftig deutlicher als bisher auf seine Funktion als Versicherungsmakler hinweisen. In einem Prozess vor dem Landgericht München deutete sich am Mittwoch in dieser Frage eine Niederlage von Check24 gegen Versicherungsvertreter an. Der Besucher der Seite müsse verstehen, dass Check 24 ein Makler ist und nicht nur ein Dienstleister, der Preise vergleicht, sagte die Vorsitzende Richterin der 11. Kammer für Handelssachen, Barbara Clementi. Dies könne zum Beispiel durch ein Popup-Fenster erfolgen, das aufblinkt, sobald der Nutzer sich die Versicherungen ansieht.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hat Check24 verklagt, weil er dem Portal eine Irreführung der Verbraucher vorwirft. Check24 stelle sich zwar als verbraucherfreundliches Preisvergleichsportal dar, arbeite in Wahrheit aber wie ein Makler, der Provisionen von den Anbietern kassiert. Dies müsse auch auf den ersten Blick für die Verbraucher erkennbar sein. „Wir wollen einheitliche Spielregeln für alle Marktteilnehmer“, sagte Verbandspräsident Michael Heinz. 

Check 24: Die wichtigsten Antworten zum Prozess

Auch Richterin Clementi sieht in der ersten Einschätzung Handlungsbedarf: Bislang erfolge der Hinweis auf die Maklertätigkeit nur in einer Fußzeile, die von vielen Verbrauchern wohl nicht gelesen werde, sagte die Richterin. „Es geht nicht darum, ob man es findet, wenn man es sucht.“ Eine endgültige Entscheidung will das Gericht am 11. Mai verkünden. Check24 kündigte Kooperation an. „Wenn sich Anpassungsbedarf ergibt, werden wir dem nachkommen“, sagte Christoph Röttele, Mitglied der Geschäftsführung. 

Zudem werfen die Versicherungsvertreter Check24 vor, den Kunden keine individuelle Beratung anzubieten. In diesem Punkt sah das Gericht aber zunächst keinen Anhaltspunkt für einen Gesetzesverstoß. Es könne zwar sein, dass die Intensität der Beratung bei einem Online-Anbieter nicht so hoch sei wie bei einem persönlichen Gespräch, sagte die Richterin. Wenn Check24 aber über eine Eingabemaske persönliche Informationen von dem Kunden abfrage, stelle auch dies eine individuelle Beratung dar. Check24 wertete diese Einschätzung als Erfolg: „Wir sehen uns darin bestätigt, dass wir den Beratungspflichten nachkommen“, sagte Röttele.

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