Woher weiß das Wirtschaftsministerium über geplante Zusammenschlüsse oder Beteiligungen Bescheid?
Es besteht derzeit noch keine Meldepflicht für die Unternehmen. Erst wenn für einen Deal das Kartellamt eingeschaltet werden muss, wird er auch dem Wirtschaftsministerium bekannt. Unterhalb der Meldeschwelle für die Kartellprüfung bleiben Übernahmen aber womöglich unbemerkt, es sei denn ein beteiligtes Unternehmen ist börsennotiert und muss deswegen veröffentlichen. Nach Vertragsschluss läuft eine Frist von drei Monaten, in der die Transaktion aufgegriffen werden kann, versäumt das Ministerium die Frist, dann kann es nicht mehr eingreifen. Wer vorher Sicherheit haben will, der stellt einen Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Das ist wenig Aufwand, rechtssicher und bis 2015 gab es selten staatliche Bedenken. Das ist seit 2016 mit dem steigenden Interesse der Chinesen dramatisch anders geworden. Nunmehr scheint jede Transaktion mit chinesischer Beteiligung auf den Prüfstand zu kommen.
Was sagen die Chinesen denn dazu?
Viele asiatische Investoren, nicht nur Chinesen, sind irritiert. Das Risiko einer Untersagung scheint gestiegen und damit stellt sich die Frage, ob sich ein Investment und die damit verbundene Finanzierung bei uns noch lohnen. Das reduziert umgekehrt die Chancen für deutsche Unternehmen an Nicht-EU Investoren zu verkaufen. Das ist schade, da andernfalls oft die Abwicklung des betroffenen Unternehmens droht. Davon hat keiner was.
Wie können Unternehmer jetzt Ärger vorbeugen, wenn Sie mit einem Nicht-EU-Investor kooperieren wollen?
Ich empfehle folgende Schritte:
1. Klären, ob die zu verkaufende Firma eine US-Beteiligung in jedweder Form hat, Dual-Use-Güter herstellt oder Zulieferer für strategische Industrien ist.
2. Den Plan auch im Unternehmen sorgsam kommunizieren, damit es nicht noch unerwartet Gegenwind von der Gewerkschaft gibt.
3. Die Vorschriften werden sich in nächster Zeit ändern, dafür muss man auf dem Stand der Dinge sein und entsprechend vertraglich vorsorgen.
Wie denn?
Zum Beispiel sollte der Zeitraum zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem endgültigen Vertragsvollzug länger als bisher gewählt werden. Beide Vertragspartner sollten schriftlich präzise darlegen, welche Aufgaben sie für einen erfolgreichen Genehmigungsprozess übernehmen. Das kann bis hin zur Zusage des Verkaufs einer Sparte gehen.
4. Klären, welcher Seite die Kosten des Verfahrens und eines möglichen Scheiterns trägt.
So benehmen Sie sich in China richtig
Der Händedruck sollte nicht zu kräftig, sondern locker bis weich sein. Nicht die Dame wird zuerst begrüßt, sondern der Ranghöchste.
Wenn Sie Leute vorstellen: Niemals mit dem Zeigefinger auf jemanden zeigen – das gilt als extrem unhöflich! Besser ist es, die ganze Handfläche zu benutzen.
Reis wird immer zuletzt gereicht. Zum Essen wird die Schale dicht an den Mund geführt, der Reis mit Stäbchen geschaufelt. Nie mit den Essstäbchen gegen die Schale tippen – dies wird mit dem in Ostasien traditionellen Zeichen der Bettler assoziiert. Absolut tabu ist es auch, die Stäbchen in den Reis zu stecken. Dies findet nur bei Trauerzeremonien statt.
Nudeln werden ebenfalls mit Stäbchen zum Mund geführt und schlürfend eingesaugt. Schlürfgeräusche sind durchaus erwünscht, als Zeichen dafür, dass es einem schmeckt.
Chinesen werden bei einer Einladung aus Höflichkeit zurückhaltend essen. Sie wollen wiederholt zum Essen aufgefordert werden.
Meist werden Schnaps, Bier oder Wein zum Essen gereicht und die Gläser randvoll gegossen. Das Personal schenkt immer neu nach – ansonsten der Mann der Frau und der Ranghöhere dem Rangniederen.
Bei der Aufforderung „Ganbei“ („Das Glas trocknen“) trinken alle ihr Glas in einem Zug aus. Dazu erhebt sich die Runde.
Gastgeschenke werden erwartet. Diese sollten generell qualitativ hochwertig sein und dürfen auch einen Bezug zum Herkunftsland haben, etwa hochwertige Bildbände, Bierkrüge, Porzellanteller. Auch lokale Alkoholspezialitäten sind gerne gesehen, zudem Obstkörbe (beliebt sind etwa Orangen und Äpfel, die für Glück und Sicherheit stehen)
Es gibt allerdings auch einige Dinge, auf die als Geschenk unbedingt verzichtet werden sollte. Dazu gehören etwa Uhren (symbolisieren die ablaufende Lebenszeit), Taschentücher (Symbol für einen endgültigen Abschied), Schnittblumen (typisches Mitbringsel zur Beerdigung, insbesondere, wenn weiße Blüten eingebunden sind) oder Regenschirme (das chinesische Wort für „Regenschirm“ (伞 sǎn) klingt wie das Wort für „Aufbrechen“ (散 sàn)).
Sie sollten auf Geschäftsreise möglichst nicht in einem Hotel mittlerer Kategorie absteigen. Status und Prestige sind in China extrem wichtig. Chinesen fragen beim ersten Meeting gerne, in welchem Hotel man wohnt.
Formale Kleidung – dunkler Anzug und Krawatte – sind im Geschäftsalltag ein Muss. Wer Jeans und Krawatte trägt, wird nicht ernst genommen. Ebenso sind schrille Farben tabu. Für Frauen gelten in China inzwischen westliche Konventionen: Standard ist der dunkle Hosenanzug.
Direkte und offene Kritik ist in China tabu. Jemand unverhohlen zu korrigieren, ihm gar deutlich zu widersprechen, ist eine Beleidigung und führt zum Gesichtsverlust, die die Geschäftsbeziehung nachhaltig belasten, sogar zerstören kann.
Beim Kennenlernen sind persönliche Fragen nach Familienstand, Kindern, sogar nach Höhe des Gehalts üblich. Nicht ausweichend antworten! Wer zudem über die Bundesliga Bescheid weiß, genießt hohes Ansehen: Europäischer Fußball ist bei Chinesen beliebt. Tabu sind die Themenbereiche Politik, Missstände, Umweltverschmutzung und Menschenrechte.
Am Beginn steht ein ausgedehntes Essen, während dem Gespräche über Geschäftliches tabu sind. Das entscheidende Thema kommt zum Schluss. Sollte es mal haken, auf keinen Fall aus der Haut fahren! Das bedeutet Gesichtsverlust. Besser freundlich bleiben und beteuern, dass man am Abschluss interessiert sei. Oft kommt dann nach wenigen Tagen ein Anruf, der Entgegenkommen zeigt.
Ähnlich wie bei uns in Deutschland die Zahl 13, gibt es auch in China Zahlen, die den Ruf genießen Unglück zu bringen. So kann die Zahl 4 auf Chinesisch auch „Tod“ bedeuten.
So sollte man bei offiziellen Veranstaltungen unbedingt darauf achten, dass in der Anzahl der Gäste keine 4 vorkommt. Ebenso gilt, an wichtigen Tagen (etwa einer Vertragsunterschrift) darauf zu achten, dass das Datum keine 4 aufweist.
Immer viele mitnehmen, stets parat haben und stehend mit beiden Händen überreichen und genauso annehmen. Karte noch einen Moment respektvoll betrachten und dann in ein hochwertiges Etui stecken. Auf gar keinen Fall sollten Visitenkarten beiläufig angenommen und in die Hosentasche gesteckt werden, dies gilt als respektlos.
Gerne gesehen sind zweisprachige Visitenkarten, die auf einer Seite auf Chinesisch, auf der anderen Seite auf Englisch bedruckt sind.
Und wie lange dauert demnächst das Prüfungsverfahren im Wirtschaftsministerium?
Bislang gilt: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es einen Monat nach Antragstellung. Wird eine Prüfung eröffnet, muss das Wirtschaftsministerium entweder zwei Monate nach Einreichen des Antrags mit den vollständigen Unterlagen eine Untersagung sprechen oder es die Transaktion darf vollzogen werden. Mit der Fülle der neuen Anträge wird sich dieser Zeitraum aber wohl verlängern. In der Praxis wird das Verfahren seitens des Ministeriums auch gelegentlich verzögert, in dem vom Unternehmen Unterlagen nachgefordert werden. Die Uhr läuft nämlich erst ab Eingang der vollständigen Unterlagen. Das lässt sich aber durch gute Vorbereitung vermeiden. Trotzdem müssen sich Investoren auf eine längere Zeit bis zum so genannten Closing einstellen.
Angenommen, ein Deal platzt, weil das Ministerium sein Veto einlegt: Wer muss dann für die unnütze Arbeit der Gegenseite Strafe zahlen – der Käufer oder der Verkäufer?
Über eine so genannte Break Fee kann man die Kosten pauschal einer Seite aufbürden. Das lässt sich vertraglich vorab in beide Richtungen festlegen. Der Verkäufer, wenn er zum Beispiel nicht alle nötigen Informationen rausgerückt hat, der Käufer beispielsweise wenn er verschwiegen hat, dass ihn ein Staatsfonds finanziert. Die Höhe ist ein schwieriges Verhandlungsthema. Scheitert ein Deal am Veto der Behörde, so ist das Unternehmen danach schwieriger zu verkaufen. Andere Investoren wollen dann womöglich weniger zahlen, weil sie das Unternehmen für angeschlagen halten.