Chinesische Geschäftspartner Das müssen Unternehmer wissen

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Wie reagieren die Chinesen?

Woher weiß das Wirtschaftsministerium über geplante Zusammenschlüsse oder Beteiligungen Bescheid?
Es besteht derzeit noch keine Meldepflicht für die Unternehmen. Erst wenn für einen Deal das Kartellamt eingeschaltet werden muss, wird er auch dem Wirtschaftsministerium bekannt. Unterhalb der Meldeschwelle für die Kartellprüfung bleiben Übernahmen aber womöglich unbemerkt, es sei denn ein beteiligtes Unternehmen ist börsennotiert und muss deswegen veröffentlichen. Nach Vertragsschluss läuft eine Frist von drei Monaten, in der die Transaktion aufgegriffen werden kann, versäumt das Ministerium die Frist, dann kann es nicht mehr eingreifen. Wer vorher Sicherheit haben will, der stellt einen Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Das ist wenig Aufwand, rechtssicher und bis 2015 gab es selten staatliche Bedenken. Das ist seit 2016 mit dem steigenden Interesse der Chinesen dramatisch anders geworden. Nunmehr scheint jede Transaktion mit chinesischer Beteiligung auf den Prüfstand zu kommen.

Was sagen die Chinesen denn dazu?
Viele asiatische Investoren, nicht nur Chinesen, sind irritiert. Das Risiko einer Untersagung scheint gestiegen und damit stellt sich die Frage, ob sich ein Investment und die damit verbundene Finanzierung bei uns noch lohnen. Das reduziert umgekehrt die Chancen für deutsche Unternehmen an Nicht-EU Investoren zu verkaufen. Das ist schade, da andernfalls oft die Abwicklung des betroffenen Unternehmens droht. Davon hat keiner was.

Deutsche sehen China als Bedrohung
Wirtschaftsmacht37 Prozent der befragten Deutschen assoziieren mit China vor allem eine starke Wirtschaftsmacht. Faszination und Angst polarisieren hierzulande die Bevölkerung im Bezug auf Chinas ökonomische Stärke. Das Land wird als Schlüsselrolle für die eigene und internationale Entwicklung gesehen und 57 Prozent der Befragten beurteilen die deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen sogar als wichtiger als die zu den USA. Gleichzeitig geht mit dem Wirtschaftsboom Chinas aber auch die Angst einher, chinesische Unternehmen könnten deutsche Firmen von den internationalen Märkten verdrängen. 59 Prozent der Deutschen empfinden Chinas starke Wirtschaft daher als Bedrohung. Quelle: dpa/dpaweb
BevölkerungswachstumBabyboom und Bevölkerungswachstum, daran denken 20 Prozent der Deutschen, wenn sie das Stichwort China hören. Derzeit leben 1,35 Milliarden Menschen in China, die Bevölkerungsdichte beträgt 143 Einwohner pro Quadratkilometer. Doch die Bevölkerung wird noch weiter wachsen, um 0,6 Prozent pro Jahr. Für 2032 rechnen Statistiken mit 1,467 Milliarden Menschen in China, bei einer gleichbleibenden Fertilitätsrate von 1,7 Kindern pro Frau. Viele Deutsche sehen das auch als Bedrohung an. Quelle: REUTERS
Kommunismus15 Prozent fällt spontan der Kommunismus ein, wenn sie an China denken. Während China im ökonomischen Bereich erfolgreich in den internationalen Handel eingebettet wurde und sich für ausländische Investoren geöffnet hat, ist das Land politisch in den Augen der Deutschen weiterhin ein diktatorisches Ein-Parteien-System unter Führung der Kommunistischen Partei. Die ist mit etwa 78 Millionen Mitglieder nicht nur die größte kommunistische Partei der Welt, sondern auch die mitgliederstärkste Partei allgemein. Deutsche verbinden mit ihr ein vornehmlich negatives Bild. Quelle: REUTERS
Chinesische MauerMan kennt sie aus Reiseprospekten und gefühlt jedes zweite China-Restaurant ist nach ihr benannt. Nicht weiter verwunderlich also, dass 15 Prozent der Befragten mit China die Chinesische Mauer assoziieren. Sie gilt als Weltkulturerbe und erstreckt sich über 21.196 Kilometer. Früher sollte die Mauer vor allem zum Schutz vor Völkern aus dem Norden dienen, heute ist sie eine der meistbesuchten Touristenattraktionen Chinas und lockt Reisende aus aller Welt an. 36 Prozent der Befragten haben daher sehr großes oder großes Interesse an China als Reiseland. Quelle: dpa
Chinesisches EssenPeking-Ente, Reis süß-sauer - und das alles mit Stäbchen: 14 Prozent der befragten Deutschen denken beim Stichwort China an chinesisches Essen. Was Viele aber nicht wissen: Chinesisches Essen ist nicht gleich chinesisches Essen. Die meisten der 23 Provinzen Chinas haben ihre eigene Regionalküche. Zu den populärsten gehört die würzige Küche aus Sichuan, die gerne Sojasauce, Ingwer und Frühlingszwiebeln verwendet, die scharfe Xiang-Küche aus Hunan und die kantonesische Yue-Küche, die vor allem durch die Verwendung ungewöhnlicher Zutaten wie Hundefleisch bekannt geworden ist. Übrigens: Die Peking-Ente ist das berühmteste Gericht der chinesischen Küche. Quelle: REUTERS
MenschenrechtsmissachtungEbenfalls 14 Prozent fallen zu China Menschenrechtsverletzungen ein. Auf die Frage, wo sie das Land gegenwärtig und in 15 Jahren beim Schutz der Menschenrechte sehen, ordneten 60 Prozent der Befragten die Volksrepublik in die Schlussgruppe ein, nur 1 Prozent sieht China als Spitzengruppe in Bezug auf Menschenrechte. Auch das Bild Chinas als ein Rechtsstaat stößt auf wenig Zustimmung bei den Deutschen. 49 Prozent stimmten der Aussagen gar nicht zur, nur 1 Prozent sieht China als Rechtsstaat an. 80 Prozent der befragten Bevölkerung geht außerdem davon aus, dass in China kaum oder keine Debatten über politische Themen geführt werden. Quelle: dpa
Diebstahl von Ideen12 Prozent denken, China spioniere deutsche Unternehmen aus und verkaufe die Ideen aus dem Westen als eigene. Nachgebaute Ware aus China, oft zum Spottpreis, macht deutschen Unternehmen das Leben schwer. Auch das Markenimage chinesischer Produkte ist bei den befragten Deutschen schlecht. So assoziieren viele Konsumenten in Deutschland chinesische Produkte mit einfache, technisch wenig anspruchsvolle Billigware. Quelle: dpa

Wie können Unternehmer jetzt Ärger vorbeugen, wenn Sie mit einem Nicht-EU-Investor kooperieren wollen?
Ich empfehle folgende Schritte:
1. Klären, ob die zu verkaufende Firma eine US-Beteiligung in jedweder Form hat, Dual-Use-Güter herstellt oder Zulieferer für strategische Industrien ist.
2. Den Plan auch im Unternehmen sorgsam kommunizieren, damit es nicht noch unerwartet Gegenwind von der Gewerkschaft gibt.
3. Die Vorschriften werden sich in nächster Zeit ändern, dafür muss man auf dem Stand der Dinge sein und entsprechend vertraglich vorsorgen.

Wie denn?
Zum Beispiel sollte der Zeitraum zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem endgültigen Vertragsvollzug länger als bisher gewählt werden. Beide Vertragspartner sollten schriftlich präzise darlegen, welche Aufgaben sie für einen erfolgreichen Genehmigungsprozess übernehmen. Das kann bis hin zur Zusage des Verkaufs einer Sparte gehen.
4. Klären, welcher Seite die Kosten des Verfahrens und eines möglichen Scheiterns trägt.

So benehmen Sie sich in China richtig

Und wie lange dauert demnächst das Prüfungsverfahren im Wirtschaftsministerium?
Bislang gilt: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es einen Monat nach Antragstellung. Wird eine Prüfung eröffnet, muss das Wirtschaftsministerium entweder zwei Monate nach Einreichen des Antrags mit den vollständigen Unterlagen eine Untersagung sprechen oder es die Transaktion darf vollzogen werden. Mit der Fülle der neuen Anträge wird sich dieser Zeitraum aber wohl verlängern. In der Praxis wird das Verfahren seitens des Ministeriums auch gelegentlich verzögert, in dem vom Unternehmen Unterlagen nachgefordert werden. Die Uhr läuft nämlich erst ab Eingang der vollständigen Unterlagen. Das lässt sich aber durch gute Vorbereitung vermeiden. Trotzdem müssen sich Investoren auf eine längere Zeit bis zum so genannten Closing einstellen. 

Angenommen, ein Deal platzt, weil das Ministerium sein Veto einlegt: Wer muss dann für die unnütze Arbeit der Gegenseite Strafe zahlen – der Käufer oder der Verkäufer?
Über eine so genannte Break Fee kann man die Kosten pauschal einer Seite aufbürden. Das lässt sich vertraglich vorab in beide Richtungen festlegen. Der Verkäufer, wenn er zum Beispiel nicht alle nötigen Informationen rausgerückt hat, der Käufer beispielsweise wenn er verschwiegen hat, dass ihn ein Staatsfonds finanziert. Die Höhe ist ein schwieriges Verhandlungsthema. Scheitert ein Deal am Veto der Behörde, so ist das Unternehmen danach schwieriger zu verkaufen. Andere Investoren wollen dann womöglich weniger zahlen, weil sie das Unternehmen für angeschlagen halten.

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