Zwölf Jahre nach der Concorde-Katastrophe bei Paris hat ein Berufungsgericht den Schuldspruch gegen die damalige US-Fluggesellschaft Continental Airlines verworfen. Die Richter sprachen die Gesellschaft, zwei ihrer Mitarbeiter sowie einen ebenfalls angeklagten Vertreter der französischen Luftfahrtbehörde strafrechtlich frei.
Das Urteil ist brisant: Die Richter sahen es zwar als erwiesen an, dass die Katastrophe durch einen Defekt an einer zuvor gestarteten Continental-Maschine ausgelöst wurde. Dies rechtfertige jedoch keine strafrechtliche Verantwortung, urteilte das Gericht am Donnerstag in Versailles.
Die mittlerweile zum Unternehmen United Continental fusionierte Airline muss demnach lediglich eine Million Euro Schadenersatz an die Concorde-Eigentümerin Air France zahlen. Die französische Gesellschaft hatte zivilrechtlich eine Entschädigung für den erlittenen Imageschaden gefordert.
Beim Absturz des Überschalljets waren am 25. Juli 2000 insgesamt 113 Menschen ums Leben gekommen, darunter 97 Deutsche. Sie wollten mit dem Charterflug der schleswig-holsteinischen Reederei Deilmann nach New York fliegen, um dort eine Kreuzfahrt zu beginnen. Vier der 113 Opfer starben in dem Hotel, in das die Maschine kurz nach dem Start stürzte. Die Katastrophe läutete das Ende der Flugzeuge ein. Die französischen und britischen „Donnervögel“, die in nur dreieinhalb Stunden von Europa nach New York flogen, wurden 2003 aus dem Betrieb genommen.