Constantin Medien Neue Offerte - neuer Streit

Der Schweizer Bernhard Burgener lässt eine Offerte seines Kontrahenten Hahn ins Leere laufen. Der Streit der Großaktionäre von Constantin Medien geht damit in die nächste Runde.

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Bernhard-Burgener Quelle: dpa

In der Auseinandersetzung zwischen den Großaktionären von Constantin Medien sorgt ein Übernahmeangebot von Dieter Hahn für ein neues Kapitel in dem sich seit Monaten hinziehenden Streit. Hahn, der über fast 30 Prozent der Anteile am Münchner Medienunternehmen verfügt, hatte gestern gegenüber dem Constantin-Vorstand um Fred Kogel angekündigt, den übrigen Aktionären der Constantin sowie den Wertpapierbesitzern der Constantin-Tochter Highlight Communications ein Übernahmeangebot machen zu wollen, um den Konzern komplett zu übernehmen. Der Konter aus der Schweiz von Hahn-Widersacher Bernhard Burgener ließ allerdings nicht lange auf sich warten.

Denn Hahn, der frühere enge Vertraute des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch, hat seine Offerte an Bedingungen geknüpft. Zum einen sei das Angebot an eine vertiefte Prüfung der Bücher des Unternehmens, eine Due Diligence, geknüpft. Zum anderen verlangt Hahn die Rückabwicklung eines Darlehens, das das Schweizerische Unternehmen Stella Finanz der Constantin Medien gewährt hatte. Stella hatte als Sicherheit Aktien der Highlight Communications erhalten und rückt diese trotz einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens nicht heraus. Der Streit liegt vor Gericht in der Schweiz; in München hatte nach einem Bericht des Handelsblattes das Landgericht gerade der Hahn-Seite Recht gegeben.

In seiner postwendenden Replik auf die Hahn-Offerte geht der Verwaltungsrat der Highlight auf den jüngsten Münchner Richterspruch nicht ein und verweist stattdessen darauf, dass die Rückabwicklung des Darlehens noch immer „Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen“ sei. Im Gegenteil könne die Highlight „nicht erkennen, inwieweit eine gerichtliche Klärung in absehbarer Zeit erfolgen kann“. Auch die Tür für eine Einigung außerhalb der Gerichte schlägt Burgener demonstrativ zu: eine Einigung sei „nicht erkennbar“.

Auch die zweite Bedingung Hahns, die Durchführung einer Due Diligence, weist Burgener zurück. Die Begründung: Hahn sitze doch bereits bei beiden Unternehmen in den Kontrollgremien – im Aufsichtsrat der Constantin bzw. im Verwaltungsrat der Highlight. Dort habe er „Zugriff auf die relevanten Informationen“. Dass er dennoch eine vertiefte Prüfung verlange, spreche für sich. Einen verbalen Rempler mag sich der Schweizer nicht verkneifen: „Der Verwaltungsrat überlässt die Seriosität dieses Vorgehens den Aktionären“.
Klar ist damit wieder nur eines: Freunde werden Hahn und Burgener in diesem Leben eher nicht mehr. So bleibt weiter offen, wer sich beim Medienkonzern durchsetzt.

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