CTS Eventim Kartellamt verbietet Exklusiv-Vereinbarungen

Die Kartellwächter haben CTS Eventim erneut ein Verbot auferlegt. Sie untersagten dem Ticketvermarkter Exklusivvereinbarungen mit Veranstaltern. Bedeutende Kontingente würden nun für den Vertrieb durch Konkurrenten geöffnet.

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CTS Eventim: Kartellamt verbietet Exklusiv-Vereinbarungen Quelle: dpa

Düsseldorf Der Bundeskartellamt hat den Ticketvermarkter CTS Eventim erneut in seine Schranken verwiesen. Nach dem Übernahmeverbot der Konzertagentur Four Artists untersagte die Behörde dem Unternehmen nun Exlusivvereinbarungen mit Vorverkaufsstellen und Veranstaltern von Live-Konzerten und Festivals, wie das Bonner Amt am Montag mitteilte.

„CTS Eventim ist als Anbieter des mit Abstand größten Ticketsystems in Deutschland marktbeherrschend“, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Daher unterliege das Unternehmen kartellrechtlich besonderen Pflichten. „Soweit CTS Eventim seine Vertragspartner verpflichtet, Tickets ausschließlich über das Ticketsystem von CTS zu vermitteln, nutzt das Unternehmen seine Marktmacht zulasten des Wettbewerbers aus“, so Mundt.

Durch das Verbot der Exklusivvereinbarungen würden nun bedeutende Ticketkontingente für den Vertrieb durch konkurrierende Ticketsysteme geöffnet. Die Wettbewerbshüter waren seit 2015 dem Verdacht des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung nachgegangen.

Im November hatte die Behörde der Übernahme der Konzertagentur Four Artists durch den Ticketvermarkter CTS einen Riegel vorgeschoben. Mit dem Zukauf „würde das Unternehmen Kontrolle über weitere, relevante Ticketkontingente erhalten und seine Marktposition weiter ausbauen“, hatte Mundt die Entscheidung begründet.

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