Das Geschäft mit der Sicherheit Wer überwacht die Wächter?

Sieben Milliarden Euro Jahresumsatz, 235.000 Mitarbeiter, 15.000 unbesetzte Stellen - das Geschäft mit der Sicherheit in Deutschland boomt. Der attraktive Markt lockt jedoch auch schwarze Schafe an.

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Sicherheitspersonal in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung. Quelle: dpa

Der einzige Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband privater Sicherheitsdienstleister, der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), fordert darum einen Wechsel der staatlichen Aufsicht und eine spürbare Erhöhung der Zugangsbarrieren zum Gewerbe. Gewalttätige Neonazis als Wachmänner, terrorverdächtige Islamisten als Ordner im Fußballstadion, Sicherheitsdienste aus Familienclans mit Migrationshintergrund, die zu dubiosen Zwecken Nachwuchs in Flüchtlingsheimen rekrutieren - immer wieder stehen private Sicherheitsfirmen im Verdacht zweifelhafter Leistungen und fragwürdig agierender Mitarbeiter. „Wer kontrolliert diese Unternehmen in NRW?“, wollte der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland jüngst in einer Kleinen Anfrage von der Landesregierung in Düsseldorf wissen. Dabei stellte sich unter anderem heraus, dass gar nicht bekannt ist, wie viele Sicherheitsdienstleister für die Überwachung von Flüchtlingsunterkünften des Landes aktuell tätig sind. 

Kriminalstatistik

Nur auf den ersten Blick ist es anlässlich dieses Wildwuchses verwunderlich, dass der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) zur eigenen Sicherheit mehr und effektiver kontrolliert werden möchte. Die Kernforderung: Das Innenministerium muss die Überwachung der Wächter übernehmen. Denn nur in Deutschland und Österreich fallen in Europa private Sicherheitsdienstleister nicht unter die Aufsicht der Innenbehörden.

„Mit dem Verband streben wir diesen Zuständigkeitswechsel weg von den Wirtschaftsbehörden an. Damit erhoffen wir uns einen Qualitätssprung“, betont Ernst Steuger, Geschäftsführer der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft und Vorsitzender des BDSW-Arbeitskreises „Schutz von Flüchtlingsunterkünften“, im Gespräch mit „Wirtschaftswoche Online“. Die vom Bundeswirtschaftsministerium eingeleiteten Gesetzesänderungen reichten eindeutig nicht aus.

„Mit einem 40-stündigen Unterrichtungsverfahren an der Industrie- und Handelskammer und einem einfachen Unbedenklichkeitsauszug aus dem Bundeszentralregister darf man im Sicherheitsgewerbe arbeiten. Das ist nicht mehr zeitgemäß und muss um eine mögliche Abfrage durch die Verfassungsschutzbehörden ergänzt werden“, betont Steuger. Der BDSW fordere, den Zugang zum Bewachungsgewerbe erheblich zu verschärfen, um die ungesteuerte Flut von Neugründungen und die spürbar vermehrten Billigstanbieter einzudämmen.

Asylanträge nach Bundesländern 2017

Es bestehe dringender Handlungsbedarf, warnt der Experte, weil private Sicherheitsdienste immer bedeutsamere Aufgaben für die Sicherheit und Ordnung übernähmen - insbesondere in den spezialgesetzlich geregelten Bereichen wie bei der Luftsicherheit, der Bundeswehr, bei kerntechnischen Anlagen sowie im Öffentlichen Personennahverkehr. Einige Zahlen verdeutlichen das: Nach BDSW-Schätzung waren 2014 bundesweit 4000 Unternehmen im Sicherheitsgewerbe gemeldet; im selben Jahr erwirtschafteten deren 214.284 Mitarbeiter einen Jahresumsatz von rund 5,43 Milliarden Euro.

Nur ein Jahr später wurden 235.000 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz von sieben Milliarden Euro gezählt. Nur wenige Mittelstandsunternehmen sind bundesweit präsent. „Wir gehen davon aus, dass die durchschnittliche Unternehmensgröße bei 100 bis 150 Beschäftigten liegt“, berichtet Ernst Steuger, der seit über 25 Jahren in leitenden Funktionen in der privaten Sicherheitswirtschaft tätig ist. 

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