Deag-Festival "Rock im Revier" könnte schon wieder umziehen

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Liquiditätsklausel spielt eine zentrale Rolle

Die Deag müht sich, die Niederlage in einen Sieg umzudeuten. An Fachmedien wie „musikmarkt“ oder „MusikWoche“ verschickte der Konzertveranstalter eine Mitteilung und kündigte an, nun statt 1,892 Millionen Euro sogar 5,39 Millionen zu verlangen. Nachdem das Landgericht Koblenz den Anspruch auf Basis der Liquiditätsklausel abgelehnt hat, heißt es da, macht die Deag „nunmehr im Rahmen einer Endabrechnung den hälftigen Gesamtverlust der Veranstaltung gegenüber CNG geltend.“

Die Liquiditätsklausel spielt eine zentrale Rolle in der Auseinandersetzung. In der Kooperationsvereinbarung zwischen der Deag und der Nürburgring-Betreibergesellschaft ist geregelt, dass beide Seiten jeweils die Hälfte der erforderlichen Liquidität bereitstellen müssen, wenn die Erlöse aus dem Kartenvorverkauf nicht ausreichen, um anstehende Kosten zu decken. An anderer Stelle ist geregelt, dass Gewinn oder Verlust von Deag und Nürburgring ebenfalls hälftig geteilt werden.

Weil die CNG auf Anforderung keine Liquidität bereitgestellt habe, so die Argumentation der Deag vor dem Landgericht Koblenz, habe sie den Vertrag gebrochen. Dabei hatte die Deag aber nicht nur Liquidität für künftig anstehende Zahlungen gefordert, sondern auch einen Ausgleich für Kosten, die sie bereits vorgestreckt hatte. Das, so das Urteil des Landgerichts Koblenz, geht so allerdings nicht.

Gericht: Deag interpretierte Klausel falsch

In dem Urteil, das der WirtschaftsWoche inzwischen vorliegt, halten die Koblenzer Richter stattdessen der Deag vor, die Liquiditätsklausel falsch interpretiert zu haben. Diese sollte nämlich laut dem Gericht sicherstellen, dass zukünftig anfallende Ausgaben beglichen werden können. Eine Ausgleichsforderung für bereits gezahlte Vorleistungen ist für das Gericht nicht begründet.

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„Sinn der vertraglich vorgesehenen Anforderung von Liquidität ist es demgegenüber nicht, einen Ausgleich der bereits angefallenen Ausgaben zwischen den Parteien […] zu gewährleisten“, schreiben die Richter im Urteil. Die Klägerinnen könnten daher gestützt auf die Liquiditätsklausel „nicht den Ausgleich solcher Gagenzahlungen und anderer Ausgaben verlangen, hinsichtlich derer sie aus eigenen finanziellen Mitteln in Vorleistung getreten sind.“ Ein Vertragsbruch der CNG ergibt sich daraus nicht.

Die neue Forderung nach nun 5,39 Millionen Euro stützt die Deag auf die andere Klausel, nach der das Gesamtergebnis hälftig aufzuteilen ist. „Der Anspruch der Deag ergibt sich dabei nicht nur aus den vertraglichen Abrechnungsregelungen, sondern auch unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes“, heißt es in ihrer Mitteilung. Nun würden statt einer Teilforderung alle entstandenen Kosten geltend gemacht. „Diese belaufen sich bei einer hälftigen Verlustbeteiligung auf insgesamt 5,39 Mio. EUR, die von der CNG zu tragen sind.“

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