Deag-Festival "Rock im Revier" könnte schon wieder umziehen

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Streit um Festivalkosten wird Hardrock

Die CNG will sich offiziell nicht zu der neuen Forderung der Deag äußern, mit der Angelegenheit vertraute Personen lassen aber durchklingen, dass die Nürburgring-Betreiber auch dieses Ansinnen zurückweisen und sich dagegen verteidigen werden. Der Streit um die Kosten wird Hardrock: Es zeichnet sich ein langer und heftiger Rechtsstreit ab – mit höchst ungewissem Ausgang.

Das Landgericht Koblenz jedenfalls lässt in seinem Urteil offen, ob die Deag und ihre Tochter Wizard nun einen solchen Anspruch haben oder nicht. Es schreibt zur vorgesehenen hälftigen Verteilung von Gewinn und Verlust nur im Konjunktiv – und lässt legt sich nicht fest, ob der Anspruch der Deag besteht, da sie keine Gesamtabrechnung vorgelegt hatte: „Soweit die Klägerinnen einen Anspruch […] auf Beteiligung der Beklagten an einem entstandenen Verlust haben könnten, wird dieser mit der vorliegenden Klage nicht geltend gemacht.“

Heißt im Klartext: Die Deag muss erst noch darlegen, dass ihre Ansprüche tatsächlich gerechtfertigt sind. Nach der Erwiderung der CNG auf die erste Klage der Deag ist allerdings schon klar, dass das alles andere als ein Selbstläufer wird. CNG-Anwältin Sophia Habbe von der Kanzlei Noerr setzt sich auf knapp 100 Seiten jede einzelne Position der bislang vorgelegten Kosten dezidiert auseinander.

Nürburgring-Betreiber sehen Schuld bei der Deag

Habbe rügt etwa, dass die Deag selbst zahlreiche ihrer vertraglichen Pflichten verletzt habe. Die Nürburgring-Betreiber lasten der Deag einen verspätet gestarteten und nicht hinreichenden Kartenvorverkauf an, ein unzureichendes Marketingkonzept, verspätete Sponsorenakquise, eine verspätete Zusammenstellung des Bandprogramms. Die Deag wollte auf Fragen der WirtschaftsWoche zu den Vorwürfen der CNG nicht Stellung nehmen.

Weil auch die CNG Vorbereitungskosten hatte, heißt es in ihrem Umfeld, ziehe sie sogar in Erwägung, ihrerseits Schadenersatz von der Deag zu verlangen. CNG-Anwältin Habbe kritisiert in ihrer Erwiderung zudem unsortierte Rechnungen und diverse Rechenfehler in der Deag-Klage. Eine Position erscheine ihr als „wahllos zusammengesuchte Blättersammlung an Rechnungen“, an anderer stelle bemängelt sie, dass Zahlungsnachweise völlig fehlen würden. „Handschriftliche Notizen“ auf vorgelegten Rechnungen und Kostenaufstellungen, die „auf angebliche Zahlungen hinweisen sollen“, seien „jedenfalls nicht zum Nachweis geeignet, dass tatsächlich entsprechende Zahlungen bewirkt wurden.“ Im Ergebnis weist die CNG praktisch alle von der Deag geforderten Beträge zurück.

Das bedeutet für die weiteren Rechtsstreitigkeiten nun nicht, dass die Auffassung der CNG auch in allen Punkten vor Gericht standhalten wird. Die dezidierte Abarbeitung in der Erwiderung lässt allerdings darauf schließen, dass es zwischen Deag und CNG noch zünftige Auseinandersetzungen um jede einzelne Position geben wird.

In CNG-Kreisen heißt es, dass man sich über eine Gesamtabrechnung trefflich streiten könne. „So was kann gerne mal ein paar Jahre dauern“, sagt eine mit der Angelegenheit vertraute Person. Nicht nur deshalb dürfte der Ärger mit den Rockfestivals die Deag noch lange verfolgen.

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