Umstritten sind interne Anweisungen über Verspätungsursachen. Die entscheiden maßgeblich darüber, ob Unternehmen – in diesem Fall die Bayerische Oberlandbahn (BOB) – Schadensersatz gegenüber der Bahntochter DB Netz geltend machen können, sofern eine Verspätungsursache von ihr verschuldet wurde. Ist der offizielle Grund nur ein Stau auf der Schiene, fällt es den Unternehmen schwer, DB Natz als Verursacher zur Verantwortung zu ziehen.
Die Ermittlungen sind misslich für den frischgebackenen Bahn-Chef Richard Lutz. Derzeit ermittelt die Agentur in Bonn nämlich zudem in sieben weiteren Fällen gegen die Bahn, meist geht es um Trassenpreise und den Zugang zum Schienennetz. Die Bahn weist in einem Schreiben, das der WirtschaftsWoche vorliegt, die Vorwürfe zurück.
"Wir setzen auf die weitere Stärkung des Wettbewerbs auf der Schiene", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, der WirtschaftsWoche. "Voraussetzung sind angemessene Bedingungen für den Zugang zur Infrastruktur. Wenn der diskriminierungsfreie Zugang gefährdet wird, schreiten wir ein.“
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