Als Rüdiger Grube vor einem Monat im Hotel Marriott in Berlin-Mitte das Reformprogramm „Zukunft Bahn“ der Öffentlichkeit vorstellte, fiel ein Satz, der vielen Aufsichtsratsmitgliedern die Stirn runzeln ließ. Grube sagte, die Pünktlichkeit der Züge sei „Kern unseres Kundenversprechens“. Und dann: „Deshalb haben wir als Vorstand dem Aufsichtsrat vorgeschlagen, auch die Pünktlichkeit bei den Vorständen und Führungskräfte in den persönlichen Leistungszielen zu hinterlegen.“ Das klang nach fairer Verbrüderung: Wenn die Kunden schon unter verspäteten Zügen leiden, dann sollte das bitte auch für die Chefs gelten.
Doch ganz so selbstlos, wie sich Grube in Berlin präsentierte, agierte der Vorstand wohl nicht. Nach Informationen der WirtschaftsWoche war es nämlich nicht der Vorstand selbst, der den Vorschlag unterbreitete, das Gehalt an pünktliche Züge zu koppeln. Sondern es war der Aufsichtsrat, der Druck auf Grubes Gehalt ausübte.
Was Flüchtlinge dürfen
Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
So störten sich bereits vor zwei Jahren einzelne Mitglieder des Kontrollgremiums an den bis dahin geltenden Zielvereinbarungen, die auch dann zu hohen Gehältern führten, wenn die Ergebnisse mies waren. So wurden beispielsweise 2014 deutlich höhere Boni ausgezahlt, obwohl die Konzernergebnisse im gleichen Jahr gesunken sind. Es war dann der Aufsichtsrat, der Grubes Gehalt auf die Agenda setzte: Das Thema Pünktlichkeit habe der Aufsichtsrat „dem Bahn-Vorstand ins Stammbuch geschrieben und das Kriterium gleich auch an die Boni gekoppelt“, sagt ein Aufsichtsrat der WirtschaftsWoche.
Länder mit der höchsten Zahl der Asylbewerber (2014)
Zypern
Zahl der Bewerber...
...insgesamt: 1.255
...pro 100.000 Einwohner: 145
Deutschland
Zahl der Bewerber...
...insgesamt: 126.705
...pro 100.000 Einwohner: 158
Belgien
Zahl der Bewerber...
...insgesamt: 21.030
...pro 100.000 Einwohner: 189
Ungarn
Zahl der Bewerber...
...insgesamt: 18.895
...pro 100.000 Einwohner: 190
Luxemburg
Zahl der Bewerber...
...insgesamt: 1.070
...pro 100.000 Einwohner: 199
Österreich
Zahl der Bewerber...
...insgesamt: 17.500
...pro 100.000 Einwohner: 207
Norwegen
Zahl der Bewerber...
...insgesamt: 11.930
...pro 100.000 Einwohner: 236
Schweiz
Zahl der Bewerber...
...insgesamt: 21.305
...pro 100.000 Einwohner: 265
Malta
Zahl der Bewerber...
...insgesamt: 2.245
...pro 100.000 Einwohner: 533
Schweden
Zahl der Bewerber...
...insgesamt: 54.270
...pro 100.000 Einwohner: 568
Ab diesem Jahr nun müssen sich die Bahn-Vorstände am Ziel der Pünktlichkeit messen. Ein Viertel der gesamten variablen Vergütung wird künftig von der Pünktlichkeit der Züge abhängen. So wird der Bonus für Pünktlichkeit zu 100 Prozent ausgezahlt, wenn die Fernzüge zu 80 Prozent und die Güterzüge zu 74 Prozent fahrplangemäß ankommen. Das berichtet das „Manager Magazin“ in seiner neuesten Ausgabe.
Für Grube hat das Ziel durchaus Gewicht. Rund eine Million Euro verdient Grube pro Jahr an Festgehalt. Hinzu kommen die Boni. Wenn es gut läuft, liegen die bei geschätzt rund 1,5 Millionen Euro. Praktisch können sie sogar höher liegen, wenn künftig 83 Prozent der Züge pünktlich sind. Dann läge der an die Pünktlichkeit gekoppelte Bonus bei 130 Prozent – eine durchaus übliche Regelung bei variabler Vergütung.
Für Grube dürfte die Zahl jedoch schwer zu erreichen sein. Im vergangenen Jahr lag die Pünktlichkeit im Fernverkehr bei 74 Prozent. Ein Zug gilt als pünktlich, wenn er nicht mehr als sechs Minuten Verspätung hat. Im Güterverkehr war die Quote sogar noch desaströser. Dort lag sie 2014 bei 68 Prozent. Dort gilt eine Verspätungstoleranz von 15 Minuten.
Grube und seine Vorstandskollegen müssen ihren Ankündigungen nun Taten folgen lassen. Langfristig will die Deutsche Bahn sogar bei einer Pünktlichkeit von 85 Prozent im Fernverkehr landen. Doch das ist noch Utopie. Dieses Jahr sollte die Bahn zumindest mal den Wert von 2015 überspringen: Sollten mindestens 77 Prozent der Fernzüge und 72 Prozent der Güterzüge pünktlich ankommen, gäbe es immerhin noch einen Gehaltszuschlag von 70 Prozent.