Die Bundesliga GmbH Fußball-Vereine sind heute Konzerne

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Die Anteile bestimmen nicht die Stimmrechte

Unternehmer wie der Hannover 96-Präsident und Hörgeräte-Guru Martin Kind stören sich daran schon länger. Kind möchte die Profifußballer gern komplett von Investoren übernehmen lassen. So entscheiden diese selbst über die Geschäftsführung. Nach den bisherigen Statuten der DFL darf er das aber nicht.

Auch Sportökonom Uhrich hat Zweifel an der Zukunftsfähigkeit: „Ich glaube, dass die Regel modifiziert werden muss. Der Grundgedanke, dass Kapitalgeber bei den Mannschaften nicht gleich alles auf den Kopf stellen, ist schon richtig – nur leider für Investoren nicht reizvoll. Denkbar wäre ein Modell, dass ein stärkeres Mitspracherecht mit einem langen Zeithorizont koppelt.“

Ein Urteil, das bereits in diese Richtung geht, fällte das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften bereits vor drei Jahren. Demnach ist es Vereinen künftig erlaubt, eng verbundenen Finanziers, Mäzenen oder Unternehmen nach 20 Jahren Engagement auch Stimmmehrheit an der Kapitalgesellschaft zu übertragen. Für Investoren wie Kind ein Meilenstein. Seine Verkaufspläne können so schon 2017 real werden.

Unter die Investoren-Regelung fallen aktuell schon der VfL Wolfsburg und Bayer 04 Leverkusen. Erstere waren schon kurz nach der Gründung 1945 fest in der Hand des Autobauers Volkswagen, letztere wurden 1904 gleich als Werksverein des Chemiekonzerns Bayer gegründet.

Doch schon jetzt diskutieren Fußball-Fans heiß über Wege, wie Vereine diese Regelung untergraben – und nicht erst seit dem Aufstieg RB-Leipzigs in die zweite Bundesliga. So laufen etwa die Fäden des als „Retorten-Klubs“ geschmähten Vereines zwar ganz offensichtlich bei Red Bull-Geschäftsführer Dietrich Mateschitz zusammen. Um Sanktionierungen entlang der 50+1-Regel müssen die Leipziger trotzdem nicht bangen. Der Grund: RB Leipzig ist ein eingetragener Verein, die 50+1-Regel bezieht sich aber nur auf ausgegliederte Kapitalgesellschaften.

Die Stimmrechte in einer Kapitalgesellschaft sind dabei nicht mit den finanziellen Anteilen eines Investors zu verwechseln. Grundlegend dafür ist die Rechtsform der Gesellschaft. Bei den Bundesligisten am beliebtesten: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien – oder kurz GmbH & Co. KGaA. Diese Rechtsform ermöglicht es den Vereinen, ihre Anteile einem breiten Anlegerpublikum zu öffnen sowie zum regelmäßigen öffentlichen Handel anzubieten. Etwa über die Ausgabe stimmrechtsloser Aktien verschafft sich der Verein dabei finanziellen Spielraum, behält gemäß der 50+1-Regel aber gleichzeitig die Mehrheit an den Stimmrechten.

Beim BVB hält der Verein keine sieben Prozent

Diese macht also eine Trennung der Haftung von den rein finanziellen Anteilen möglich. Die GmbH, die vom Mutterverein gebildet wird, ist als Komplementär Vollhafter. Bei ihm bleibt die geschäftsführende Gewalt. Grundlegende Maßnahmen dürfen nicht gegen ihren Willen entschieden werden. Ihnen gegenüber stehen die Investoren als Kommanditisten, welche lediglich mit ihren Geldeinlagen haftet.

Beispiel Borussia Dortmund: Erst am Donnerstag verkündeten die Dortmunder, ihr Kapital um knapp 114 Millionen Euro zu erhöhen. Der Sportartikelhersteller Puma und die Versicherer Signal Iduna steigen wohl mit jeweils knapp fünf Prozent neu ein. Das Chemie-Unternehmen Evonik wird nach dem Einstieg in diesem Jahr seinen Anteil von derzeit neun auf wahrscheinlich 15 Prozent erhöhen.

Die Borussia Dortmund GmbH bleibt aber weiterhin als Komplementär die Stellvertreterin des Muttervereins in der Kapitalgesellschaft. Sie besitzt die mehrheitlichen Stimmrechte, gleichzeitig aber nicht die größten Anteile an der Kapitalgesellschaft. Der Ballspielverein Borussia 09 e. V. hielt – vor der aktuellen Kapitalerhöhung – nämlich nur 6,59 Prozent der Aktien, Großinvestor Bernd Geske hingegen 10,81 Prozent. Gemeinsam mit Evonik halten die beiden größten Investoren also schon jetzt also fast dreimal so viele Anteile wie der Mutterverein. Der Großteil der Aktien, satte 68,49 Prozent, befinden sich in Streubesitz bei Kleinanlegern.

„Theoretisch können die Vereine auch 100 Prozent ihrer Anteile an Investoren ausgeben. Gleichzeitig steuert die GmbH alles und der Verein behält darüber, ganz im Rahmen der 50+1-Regel, die Kontrolle“, sagt Daumann.

Zurück in Stuttgart. Auf der Mitgliederversammlung verkündete Präsident Wahler, Daimler habe bereits „grundsätzliches Interesse an einer weitergehenden Partnerschaft signalisiert.“ Auf Anfrage möchte der Autokonzern selbst jedoch kein konkretes Vorhaben bestätigen.

Bislang besitzt Daimler die Namensrechte an der Mercedes-Benz-Arena, dem Stadion des Bundesligisten, und ist zudem Trikotsponsor mit der Mercedes-Benz-Bank. Nur so viel gibt der Konzern in einer Erklärung an die Presse preis: „Ein darüber hinaus gehendes finanzielles Engagement – beispielsweise als Anteileigner – werden wir zu gegebener Zeit wohlwollend prüfen.“

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