Dopingkritiker und Kartellsünder Der gewagte Spagat des Sportfunktionärs Alfons Hörmann

Wer als Sportler verbotene Dopingmittel nimmt, verschafft sich damit Wettbewerbsvorteile zu Lasten anderer. Und wer als Unternehmer oder Manager verbotene Kartellabsprachen trifft, der macht dasselbe - bloß im Geschäftsleben statt im Stadion.

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Alfons Hörmann, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes Quelle: dpa

Die Parallele zwischen sportlicher und wirtschaftlicher Wettberwerbs-Manipulation ist offensichtlich. Vielleicht klang Alfons Hörmanns Eingeständnis im Mai vergangenen Jahres deshalb so gewunden. "Ich habe mich wohl im Grenzbereich bewegt und muss bei selbstkritischer Betrachtung einen Fehler eingestehen", erklärte der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), als er sich nach sieben Jahren Rechtsstreit doch bereit erklärte, 150.000 Euro Kartell-Bußgeld plus rund 75.000 Euro Zinsen an die Staatskasse zu zahlen. Gleichzeitig aber stellte der ehrenamtliche Doping-Saubermann selbst-entlastend fest: "Ich bleibe dabei, dass es keine Kartellabsprache im eigentliche Sinne gegeben hat." Die Mischung von Eingeständnis und Rechtfertigung erinnert irgendwie an die Jan Ulrichs: selbst gestricktes Rechtsgefühl geht vor Fakten.

Aus der nüchternen Sicht des Bundeskartellamts ist Alfons Hörmann ein Kartellant - und kein kleiner Fisch.

Vor rund zehn Jahren ließen die Bonner Wettbewerbshüter das Kartell in der Tonziegelbranche hochgehen. Es ging dabei um Preisabsprachen unter insgesamt neun Baustoff-Firmen. Im Mittelpunkt: die Creaton AG im schwäbischen Wertingen. Vorstandschef dort von 1998 bis 2010: Alfons Hörmann - schon damals als Präsident des Deutschen Skiverbandes (DSV) einer der führenden Repräsentanten des deutschen Sports.

Laut Bundeskartellamt hatten sich die Unternehmen und zwölf ihrer Manager 2006 darauf verständigt, zum Ausgleich für gestiegene Energiekosten "einen entsprechenden Zuschlag auf ihre Preise für Tondachziegel vorzunehmen". Fünf der Kartell-Mitglieder vereinbarten zudem "eine Preiserhöhung bei Biberschwanzziegeln". Geschädigte waren die Endverbraucher: Familien, die Eigenheime bauten und Rentner, die ihre Doppelhaushälfte neu eindeckten. Dank der Kartellabsprachen von Alfons Hörmann & Kollegen zahlten sie überhöhte Preise.

Fünf der Unternehmen akzeptierten die 2008 und 2009 verhängten Bußgeldbescheide. Zwei Unternehmen entzogen sich der Strafe durch Umstrukturierung und Übernahme. Zwei andere stritten bis 2015, darunter Creaton. Nach Prüfung der Firmen-Bilanzen setzte das Oberlandesgericht Düsseldorf am 29. Mai vergangenen Jahres das Bußgeld für Creaton auf endgültig 39,9 Millionen Euro fest. Insgesamt und inklusive des Hörmann-Bußgelds kassierten die Bonner Wettbewerbshüter durch den Kartellfall Strafzahlungen in Höhe von 66 Millionen Euro.

Die spektakulärsten Kartellfälle
Verdacht verbotener Preisabsprachen im Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln Quelle: dpa
Jemand fährt Fahrrad auf einem gepflasterten Weg Quelle: dpa/dpaweb
Magna Quelle: AP
Anna Kurnikova Quelle: dpa
U-Bahn Quelle: AP
Schriftzug von Villeroy und Boch Quelle: dpa
Bratwürste Quelle: dpa

Hörmann wollte eine Verhandlung über seine illegalen Preisabsprachen unbedingt vermeiden und erklärte dazu den DOSB-Mitgliedern in einem Brief: "Die zwischenzeitlichen Entwicklungen haben es für mich nun richtig erscheinen lassen, den Einspruch gegen den mich betreffenden Bußgeldbescheid zurückzunehmen." Er sei "erleichtert, dass das Verfahren damit für mich beendet ist, andererseits geht mir damit die Chance verloren, die damaligen Vorgänge unter meiner Mitwirkung gerichtlich klären zu lassen, was ich bedaure".

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