Enthüllungen Die eigenartigen Geschäfte der Marseille Kliniken

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6,5 Millionen zahlte die MK AG für eine bis dato verlustreiche Pflegefirma

Formel-1-Chef Ecclestone angeklagt
Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen den Geschäftsführer der Formel-1-Holding SLEC Bernhard "Bernie" Ecclestone, erhoben. Der Prozess könnte im Herbst beginnen. Ecclestone soll den ehemaligen BayernLB Gerhard Gribkowsky mit mehr als 33 Millionen Euro geschmiert haben. Eine Verurteilung könnte das Ende seiner Karriere bedeuten. Ecclestone selbst ist der Ansicht, dass er nur eine Haftstrafe das Aus für ihn bedeuten würde. Dann müsse er wohl zwangsläufig abdanken. Gegen Gribkowsky... Quelle: dapd
.... ist bereits ein Urteil ergangen. Der ehemalige BayernLB-Manager wurde zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte 44 Millionen Dollar Bestechungsgeld von Formel-1-Inhaber Bernie Ecclestone kassiert und nicht versteuert. Gribkowsky wollte zunächst nichts sagen, doch dann legte er nach acht Monaten Schweigen ein umfassendes Geständnis vor dem Landgericht München ab. Mittlerweile hat er aus dem Gefängnis heraus sein Vermögen freigegeben. Die BayernLB sammelt die Millionen ein und wird somit für den von Gribkowsky verursachten Schaden entschädigt. Es geht um 30 Millionen Euro: Immobilien, Uhren und 900 Flaschen Wein miteingerechnet. Gribkowsky erhofft sich dadurch eine kürzere Haftdauer. Quelle: dapd
Staatsanwaltschaft gegen Holger Härter (Porsche)Urteil: Härter muss einen Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 3500 Euro bezahlen. Richter Roderich sagte, Härter habe bei Kreditverhandlungen mit der französischen Bank BNP Paribas 2009 unvollständige und unrichtige Angaben gemacht. Bei den Verhandlungen ging es um einen 500-Millionen-Euro-Kredit. Zu der Zeit versuchte der Sportwagenbauer den ungleich größeren Volkswagen-Konzern zu schlucken. Mit der Strafe blieb das Gericht hinter dem von den Strafverfolgern geforderten Strafmaß zurück. Die Staatsanwälte hatte ein Haftstrafe von mindestens einem Jahr gefordert,, die bei einer Bewährungsauflage von einer Million Euro zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe hätte ausgesetzt werden können. Kreditbetrug kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Quelle: dpa
Piech und Porsche im VisierDie juristischen Nachwehen des Machtkampfes zwischen Porsche und VW treffen nun auch die Spitzen des bekanntesten deutschen Autoclans: Die Staatsanwälte in Stuttgart haben neuerdings Ferdinand Piëch und Wolfgang Porsche (beide Foto) im Visier. Die Ermittlungen erfassen den kompletten früheren Aufsichtsrat der Porsche-Dachgesellschaft PSE. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen alle Mitglieder des Gremiums, die zur heißen Phase des Machtkampfes 2008/2009 als Kontrolleure der PSE beteiligt waren. Grund sei der Verdacht auf Beihilfe zur Marktmanipulation, mit der Anleger womöglich getäuscht worden seien. Laut Geschäftsbericht mit Stand Ende Juli 2008 gehörten damals außerdem Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück dazu sowie Hans Baur, Ulrich Lehner, Wolfgang Leimgruber, Hans Michel Piëch, Ferdinand Oliver Porsche, Hans-Peter Porsche, Hansjörg Schmierer, Walter Uhl und Werner Weresch. Zudem nimmt die Behörde einen weiteren damaligen Porsche-Manager ins Visier: Auch gegen den Ex-Unternehmenssprecher Anton Hunger wird wegen desselben Verdachts ermittelt. Hintergrund ist der spektakulär gescheiterte Versuch von Porsche, die Macht beim wesentlich größeren VW-Konzern zu übernehmen. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass damals Anleger und Finanzwelt gezielt hinters Licht geführt wurden, als 2008/2009 die heiße Phase der Übernahmeschlacht tobte. In diesem Zusammenhang läuft auch eine Klage gegen den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking... Quelle: dapd
Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Wendelin Wiedeking, PorscheVorwurf: Verdacht auf Manipulation des AktienmarktesFast drei Jahre ermittelte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen den einstigen Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und den früheren Finanzvorstand des Autobauers, Holger Härter. Im Dezember 2012 erhoben die Staatsanwälte schließlich Klage gegen Wiedeking. Der Vorwurf: Informationsgestützte Markmanipulation. Er habe die Börse im Verlauf der Übernahmeschlacht nicht korrekt über seine Pläne und den aktuellen Stand der Ding informiert. Der Vorwurf der Veruntreuung wurde allerdings fallen gelassen. Wiedeking und Härter hatten sich mit gewagten Aktienoptionsmodellen verspekuliert, was den Sportwagenbauer Milliarden gekostet hat. Allerdings soll die Situation nicht existenzgefährdend gewesen sein, daher wurde von der Anklage in diesem Punkt abgesehen. Das Landgericht Stuttgart muss nun in den nächsten Monaten entscheiden, ob es die Klage zulässt. Quelle: dpa
Staatsanwaltschaft gegen Michael Rook (Media Markt)Instanz: Landgericht AugsburgAnklage: Bestechung und Bestechlichkeit - Annahme von Schmiergeld. Ein anderer Angeklagter hat Ende Juni den Empfang von Schmiergeld gestanden und den Ex-Deutschland-Geschäftsführer der Elektronikmarktkette Media Markt, Michael Rook, wegen der Annahme von Schmiergeld mitbeschuldigt. Er und weitere Ex-Top-Manager von Media Markt hatten Schmiergelder für die Vergabe von DSL-Anschlüssen erhalten. Dadurch seien der Wettbewerb ausgehebelt und die Konkurrenten beschädigt worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind mehr als vier Millionen Euro geflossen. Der Ex-Deutschland-Chef von Media Markt soll in 182 Fällen bestochen worden sein.Aktueller Stand: Die Staatsanwaltschaft glaubt den Beteuerungen Rooks nicht und beantragt eine Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Für den Ex-Regionalmanager beantragte der Staatsanwalt vier Jahre und sechs Monate Gefängnis. (November 2012) Quelle: dpa
Leo Kirch gegen die Deutsche BankVorwurf: Kirch und seine Familie werfen der Deutschen Bank vor, dass der ehemalige Deutsche Bank-Chef Rolf Breuer mit einem Interview am 4. Februar 2002 im Nachrichtensender Bloomberg den Zusammenbruch der Kirch-Gruppe mitverursacht hat.Dauer/Instanz: Kirch reichte 2002 die erste Klage ein. Im Dezember 2012 fällt das Oberlandesgericht München das Urteil.Urteil: Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht München Guido Kotschy verurteilte die Deutsche Bank auf Schadenersatz. Die Höhe ließ er offen. Die Summe solle von zwei Gutachtern bestimmt werden. Die Kirch-Seite hatte die Bank in diesem Verfahren auf mehr als zwei Milliarden Euro verklagt. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen. Die Aussagen Breuers in dem umstrittenen Interview seien kein Unfall gewesen, so Kotschy. Quelle: dpa

Den Wert jener AAP sieht ein Wirtschaftsprüfer laut einem Schreiben an den Aufsichtsrat vom 23. Juni 2010 zwischen 5,4 und 5,8 Millionen Euro. Der Prüfer merkt an, dass er die „wesentlichen bewertungsrelevanten Sachverhalte“ geprüft hat und sich im Rahmen der Detailprüfung nur noch „geringfügige“ Veränderungen ergeben können.

Wundersamer Wertzuwachs

Einen Tag später stimmt der Finanz- und Investitionsausschuss der MK AG dem Kauf zu. Laut Ergebnisprotokoll der Sitzung soll der gutachterlich festgestellte Wert der AAP 6,5 Millionen Euro betragen haben statt des maximal vom Gutachter angesetzten Werts von 5,8 Millionen.

Die Aufsichtsräte Uwe Bergheim und Thomas Middelhoff müssen bei der Sitzung hellseherische Fähigkeiten gehabt haben. Einige Tage später erstellt der Gutachter nämlich ein neues Pamphlet. Nun hält er 6,5 Millionen Euro für angemessen. Die MK AG beruft sich darauf, dass der AAP-Kauf Gegenstand der Abschlussprüfung gewesen sei, und verweist auf den Geschäftsbericht.

Das Gutachten macht nicht nur wegen dieses wundersamen Wertzuwachses einen wenig glaubwürdigen Eindruck. Es stützt sich auch vor allem auf Planzahlen von Ulrich Marseille. Das hält ein Wirtschaftsprüfer, den die Vorstände Klaue und Herzberg damit beauftragt haben, den vor ihrem Amtsantritt vollzogenen Kauf zu beleuchten, für problematisch. Er deutet an, dass Vorstand und Aufsichtsrat gegen ihre Pflichten verstießen, weil sie auf ein umfangreiches Gutachten verzichteten.

Strafrechtler Knierim meint, dass die Aufsichtsräte sich zunächst auf die Zahlen von Ulrich Marseille beziehungsweise dem darauf beruhenden Gutachten hätten verlassen dürfen. „Doch wenn der Gutachter die Bandbreite des Unternehmenswertes wenige Tage nach seinem ersten Gutachten um mehrere Hunderttausend Euro oder mehr als zehn Prozent nach oben korrigiert“, sagt der Anwalt, „hätten die Aufsichtsräte hellhörig werden und eine eingehende Begründung der Korrekturen verlangen oder ein komplett neues, unabhängiges Gutachten in Auftrag geben müssen.“

Das gehöre zu ihren Sorgfaltspflichten. Ob dies geschehen ist, ist nicht bekannt. Aufsichtsratschef Middelhoff äußerte sich gegenüber der WirtschaftsWoche nicht. Mit einem neuen Gutachten hätten die Räte folgende unangenehme Überraschung verhindern können: Dem Anschein nach lagen dem Gutachter nämlich wichtige Informationen nicht vor.

So hatte die AAP, als sie noch einer Gesellschaft von Estella-Maria Marseille gehörte, 32 Mietverträge mit Ulrich Marseilles DL Immobilienverwaltung abgeschlossen. Die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen der AAP in Höhe von jährlich rund 81 000 Euro wurden bei der Berechnung des Werts der AAP aber offenbar nicht einbezogen. In einem Gutachten zu dem Vorgang von September 2011 heißt es: „Nach den Feststellungen des Vorstands und des Abschlussprüfers“ seien die Mietverträge „nicht berücksichtigt“ worden.

Dem Gutachten zufolge legte die dem Ehepaar Marseille gehörende Vermietungsgesellschaft dem MK-Vorstand jene Mietverträge, die teilweise bis November 2007 zurückgingen, im Juni 2011 vor. Gleichzeitig forderte die Vermietungsgesellschaft von der AAP und damit der MK AG Mietzahlungen in Höhe von 220 000 Euro. Ulrich Marseille äußerte sich gegenüber der WirtschaftsWoche hierzu nicht.
Tatbestand des Betruges?

„Wenn Ulrich Marseille die Existenz der Mietverträge gegenüber dem Käufer oder dem Gutachter verschwiegen hat, hat er über den wahren Wert des Unternehmens getäuscht“, sagt Anwalt Knierim. Das würde den objektiven Tatbestand des Betruges erfüllen. Vorstand und Aufsichtsrat seien in einem solchen Fall auch nachträglich verpflichtet, einen entstandenen Schaden geltend zu machen.

„Ansonsten liegt eine vorsätzliche Pflichtverletzung vor“, sagt der Experte für Wirtschafts-Strafrecht. „Und dann haften Vorstand und Aufsichtsrat persönlich für einen bleibenden Schaden der AG.“

Darum müsste sich neben den Aufsichtsräten Middelhoff, Tiedje und Estella-Maria Marseille der neue Vorstand Dieter Wopen kümmern. Dass die Forderungen sich gegen den Großaktionär und Ehemann richten würden, dürfte sie davon nicht abhalten.

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