EU-Kommission Harter Kampf um Nürburgring-Beihilfebeschluss

Die Zukunft des Nürburgrings hängt an der Entscheidung der EU-Kommission in ihrem  Beihilfeverfahren. Jetzt wurde der Beschluss schon zum dritten Mal verschoben. Besonders eine US-Firma lässt nichts unversucht, um ihn in einem entscheidenden Punkt noch zu ändern.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Eine Luftaufnahme zeigt den Nürburgring. Quelle: dapd

Für Jens Lieser und Thomas Schmidt ist offensichtlich der Zeitpunkt gekommen, sich selbst zu loben. Der Insolvenz-Sachwalter und der Sanierungsgeschäftsführer der staatlichen Nürburgring GmbH sprachen am Dienstag dieser Woche vor ihresgleichen, in Frankfurt trat das Duo beim Verband der Restrukturierungsexperten auf. Titel der Veranstaltung mit den beiden Pleite-Profis: „Erfahrungen in der grünen Hölle – Die Rettung des Nürburgrings.“

Das ist ziemlich gewagt. Gerettet ist der Nürburgring nämlich noch nicht – und viel wichtiger als die Reden von Lieser und Schmidt ist die Frage, wie es in Brüssel weitergeht. Die Zukunft der geschichtsträchtigen Rennstrecke hängt am Ausgang des Beihilfeverfahrens, das die EU-Kommission gerade abschließen will. Doch auf den letzten Metern geht es hart zur Sache: Nur einen Tag nach dem Vortrag von Lieser und Schmidt wurde bekannt, dass die Kommission ihren Beschluss verschiebt. Zum mittlerweile dritten Mal.

Zwei zentrale Fragen muss die Kommission bei ihrer Untersuchung klären: Ob die Investitionen des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro rechtswidrige Beihilfen waren und ob der Verkauf an den Düsseldorfer Autozulieferer Capricorn im März dieses Jahres europarechtskonform war. Nur dann würden Beihilfen nämlich nicht auf den Käufer übertragen. Sollten die Landesbeihilfen nach einem entsprechenden Kommissionsbeschluss auf den Käufer übergehen, dürfte Capricorn vom Kaufvertrag zurücktreten.

Verkauf wird zum Knackpunkt

Laut der Beschlussvorlage – sie liegt der WirtschaftsWoche vor – will die Kommission in Sachen Landesinvestitionen bei der Linie bleiben, die sie schon im Eröffnungsbeschluss vorgegeben hatte. Sie wird der rheinland-pfälzischen Landesregierung ein vernichtendes Zeugnis ausstellen und zahlreiche illegale Beihilfen feststellen.

Zum Knackpunkt wird indes der Zuschlag für Capricorn. Vier andere Bieter haben Beschwerden an die Kommission geschickt, weil sie sich unzulässig benachteiligt fühlen. Die EU-Kommission muss den Zuschlag absegnen und hatte das bislang laut Beschlussvorlage trotz der vier Beschwerden auch vor. Doch die derzeit vorgesehene Beschlussvorlage der Kommission erscheint Experten ausgesprochen wacklig. Mit der US-Firma Nexovation entpuppt sich zudem ein unterlegener Bieter als äußerst hartnäckig – und zieht alle Register, um Druck auf die Kommission zu machen.

Bis der zuständige Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia im Oktober in Ruhestand geht, muss er sich mit der Entscheidung weit mehr herumplagen, als er sich das vorgestellt haben dürfte. Für den 11. Juni hatte er den Beschluss erstmals auf die Tagesordnung für die Kommissionssitzung gesetzt. Dann wurde er zweimal geschoben, zuerst auf Ende Juni, später auf den 9. Juli. Doch auch am kommenden Mittwoch wird keine Entscheidung fallen. Nun wird am 23. Juli mit dem Beschluss gerechnet, falls der Termin nicht erneut geschoben wird. Momentan läuft das Verfahren alles andere als glatt.

US-Bieter Nexovation macht Druck

Die Widerstände, die zu überwinden sind, stellen sich als beträchtlich heraus. An der Spitze steht die US-Firma Nexovation. Sie hat neben ihrer Beschwerde mehrere weitere Stellungnahmen an die Kommission geschickt, und mit Norton Rose Fulbright eine renommierte Großkanzlei engagiert. Am Mittwoch dieser Woche waren Nexovation-Chef Robert Sexton und seine Anwälte zu einem persönlichen Gespräch in der Wettbewerbsdirektion, um ihre Argumente vorzutragen.

Um den Nürburgring ist ein Machtkampf auf allen Ebenen entbrannt. Nexovation hat US-Kongressabgeordnete eingeschaltet und diese wiederum die US-amerikanische Botschaft bei der EU-Kommission. Die US-Diplomaten sind ebenfalls schon bei Almunias Mitarbeitern vorstellig geworden. In einer Notiz zu dem Gespräch, die der WirtschaftsWoche vorliegt, kündigen sie an, den Fall weiter zu verfolgen – und bieten auch an, einen Kontakt zur US-Botschaft in Berlin zu vermitteln.

Das Engagement der Amerikaner ist bemerkenswert. Im Vergleich zu Großbaustellen wie dem Freihandelsabkommen TTIP oder dem Dienstleistungsabkommen TISA erscheint der Streit um die Rennstrecke schließlich nahezu unbedeutend.

Auch in der Kommission knirscht es

Darüber hinaus sucht Nexovation auch das Gespräch mit anderen EU-Kommissaren als Almunia. Der entscheidet nämlich nicht alleine über Beihilfefragen. Almunias Fachbeamte um den zuständigen Referatsleiter Wouter Pieké und Fallbearbeiter Josef Schwarz haben eine Beschlussvorlage erarbeitet, die der Wettbewerbskommissar anschließend den anderen Direktionen zugeleitet hat. Den Beschluss fällt dann die Kommission als Kollegium.

Die Beschlussvorlage ging außerdem wie üblich an den Juristischen Dienst der Kommission. Auch hier knirscht es dem Vernehmen nach. Der rheinland-pfälzische EU-Abgeordnete Werner Langen (CDU) teilte nach der dritten Verschiebung der Entscheidung mit: „Offensichtlich hat der Juristische Dienst nach der Überprüfung der Entscheidungsvorlage weiterhin Bedenken hinsichtlich des Vergabeverfahrens an Capricorn und die in diesem Zusammenhang von Mitbewerbern erhobenen Vorwürfe, dass das Verfahren intransparent und nicht diskriminierungsfrei abgelaufen sei.“

Um eine Übertragung von Beihilfen zu vermeiden, verlangt die Kommission nach ihrer ständigen Praxis einen wettbewerblichen Verkaufsprozess, der die Kriterien Offenheit, Transparenz sowie Bedingungs- und Diskriminierungsfreiheit erfüllt. Ein solcher Verkaufsprozess ist erforderlich, damit der Käufer Capricorn nicht mit einer Beihilfenrückforderung konfrontiert werden kann. Da staatliche Beihilfen den Wettbewerb verzerren, will die Kommission einen Verkauf zu Wettbewerbsbedingungen, um die Verzerrung zu kompensieren. Das ist die Vorgabe, an der sich der Nürburgring-Verkaufsprozess – organisiert von den Insolvenzverwaltern Lieser und Schmidt mit Unterstützung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG – messen lassen muss.

Wacklige Beschlussvorlage

Zweifel daran, dass ein solches Verkaufsverfahren stattgefunden hat, haben insbesondere die vier nicht berücksichtigten Bieter, die eine Beschwerde an die Kommission geschickt haben. Dabei handelt es sich um den ADAC, den gemeinnützigen Verein „Ja zum Nürburgring e.V.“, den Briten Meyrick Cox als Teil eines Bieterkonsortiums um den US-Finanzinvestor HIG Capital sowie eben Nexovation.

Sie alle rügen verschiedene Fehler, die aus ihrer Sicht beim Verkaufsprozess gemacht wurden. Doch auch Experten zweifeln an der ersten Beschlussvorlage der Kommission. „Die Kommission sagt überhaupt nichts dazu, ob das Verkaufsverfahren den europarechtlichen Anforderungen genügt hat. Sie prüft das auch gar nicht, sie nimmt es einfach als gegeben hin“, sagt etwa der Brüsseler Beihilferechtsspezialist Andreas Bartosch. „Darin sehe ich die große Schwäche dieses Entwurfs.“

Bartosch ist Partner bei der Brüsseler Rechtsanwaltskanzlei Kemmler Rapp Böhlke & Crosby und Autor des juristischen Kommentars zum Beihilfenrecht im angesehenen Beck-Verlag. In den Nürburgring-Fall ist er nicht als Anwalt einer der beteiligten Parteien involviert. Bartosch weist darauf hin, dass die Kommission in ihrem Entwurf weder die Kriterien präzisiert, die zu erfüllen sind, noch untersucht sie, ob die Kriterien tatsächlich auch eingehalten wurden. „Ich finde es sehr erstaunlich, dass sich der Entscheidungsentwurf mit keinem Wort diesen Punkten widmet. Die Beschwerden haben hinreichende Zweifel geweckt.“

Problembauten am Nürburgring
Freizeit-, Gastronomie- und Hotelkomplex
Ring-Racer
Ring-Werk
Ring-Boulevard
Ring-Arena
Grüne Hölle
Hotels

Sorgfältige Prüfung nicht zu erkennen

Dabei hatte Almunia im Frühjahr noch zugesichert, sich mit Beschwerden genau auseinander zu setzen. In einem Schreiben an den CDU-Abgeordneten Langen, abgeschickt nur einen Tag vor der entscheidenden Sitzung des Gläubigerausschusses, teilte Almunia mit: „Ich kann Ihnen versichern, dass mein Stab die Beschwerde von Ja zum Nürburgring e.V. sorgfältig analysieren wird, bevor im vorliegenden Fall eine Entscheidung getroffen wird.“

Nun allerdings erscheint die Beschlussvorlage von Almunia und seinen Beamten ziemlich oberflächlich – und vor allen Dingen mehr politisch motiviert denn juristisch begründet. Auffällig ist ein krasser Bruch in der Vorlage. Mit geradezu chirurgischer Präzision arbeitet die Kommission zunächst die Verfehlungen der Landesregierung auf, beziffert illegale Beihilfen bis auf den Cent genau, um am Ende bei rund einer halben Milliarde Euro anzukommen. Dann werden die Beschwerden gegen das Verkaufsverfahren nacheinander in wenigen Absätzen vom Tisch gewischt.

Die Kommission verlässt sich ganz auf die Angaben der Insolvenzverwalter und ihrer Berater. Diese hätten die Kommission mit regelmäßigen Berichten über die Implementation des Verkaufsprozesses informiert. „Die Berichte bekräftigten, dass der Verkaufsprozess nach den Prinzipien ausgeführt wurde, die mit der Kommission diskutiert worden waren“, heißt es in der Beschlussvorlage. Tiefer ins Detail geht die Prüfung kaum. „Die Kommission muss sich intensiv mit dem Vergabeverfahren befassen“, findet dagegen Bartosch. „Sie hat sich mit den Argumenten der Beschwerdeführer nicht auseinander gesetzt und trifft Feststellungen, die sie nicht begründet. Dies mag im Übrigen auch der Anlass für den Widerstand des Juristischen Dienstes sein.“

Fehlende Begründung als Fehlerquelle?

Laut Bartosch ist eine fehlende Begründung ein naheliegender Angriffspunkt für die Beschwerdeführer, wenn sie eine Entscheidung der Kommission vor den europäischen Gerichten angreifen sollten. Stutzig macht in diesem Zusammenhang, dass der Beihilferechts-Anwalt der Nürburgring-Insolvenzverwalter eine fehlende Begründung schon vor dem Zuschlag an Capricorn als wahrscheinlichste Fehlerquelle ausgemacht hat.

„Durch die europäischen Gerichte wird die Beihilfeentscheidung aufgehoben werden, wenn die Veräußerer einen Fehler gemacht haben, weil die Entscheidung fehlerhaft ist oder, was am ehesten zu erwarten ist, wenn die Entscheidung aufgrund einer fehlenden Begründung aufgehoben wird“, sagte der Jurist von der Berliner Kanzlei Müller-Wrede bei den Beratungen über den Zuschlag im Gläubigerausschuss laut Protokoll der Sitzung. In den Tagen zuvor gab es ein Gespräch der Verkäufer bei der Kommission in Brüssel und eine Telefonkonferenz mit Almunias Stab.

Konnten die Verkäufer nach den Gesprächen mit der Kommission schon wissen, dass diese auf Begründungen verzichten würde? Gab es gar eine entsprechende Absprache? Was genau in den Gesprächen mit der Kommission besprochen wurde, ist in dem Protokoll nicht vermerkt. Der Sprecher der Insolvenzverwalter will sich auf Nachfrage, wie es zu der Einschätzung kam, nicht äußern. „Was im Gläubigerausschuss gesagt worden ist, ist nicht öffentlich und unterliegt der Vertraulichkeit. Daher werde ich das nicht kommentieren.“

Welche Rennstrecken sich rechnen
14 Millionen Euro erlässt Bernie Ecclestone der Nürburgring GmbH. Normalerweise müssen die Streckenbetreiber dem Formel-1-Organisator Millionensummen dafür zahlen, dass die Königsklasse des Motorsports überhaupt antritt. Aber seit Sommer 2012 ist die Nürburgring GmbH insolvent, seit Mitte Mai stehen alle Vermögenswerte zum Verkauf. Wenigstens 120 Millionen Euro sind in dem Bieterverfahren aufgerufen, in das nun auch der ADAC eingestiegen ist. Quelle: AP
60 Millionen Euro erwirtschaftet ein Formel-1-Lauf während eines Wochenendes im Umkreis der Strecke. Nicht zu vergessen die Tickets für normale Besucher (ab 109 Euro) und VIPs. Eine Lounge für 80 Personen kostet für das Wochenende 110.000 Euro. Quelle: dpa
34 Millionen Euro haben private Investoren aufgebracht, um einen ehemaligen Nato-Stützpunkt im Teutoburger Wald ins Drive Resort Bilster Berg zu verwandeln – ein Renn-, Test- und Erlebniszentrum für Autohersteller und Auto-Enthusiasten. Für 1200 Euro pro Stunde können sie die 4,2 Kilometer lange Gesamtstrecke mieten, für 300 Euro nur den Offroad-Parcours. Dennoch ist die Anlage bis zum Jahresende fast schon ausgebucht. Für 2013 sind Einnahmen von 4,6 Millionen Euro eingeplant.
Die Teststrecke Boxberg.

Fragwürdiger Umgang mit Auswahlkriterien

Dabei drängen sich Anhaltspunkte für vertiefte Prüfungen der Kommission geradezu auf. Das Transparenzkriterium erfordert zum Beispiel, dass die Bieter vorab über die Auswahlkriterien informiert werden. In der Phase der indikativen (unverbindlichen) Angebote teilten die Nürburgring-Verkäufer den Bietern mit, ein Kriterium sei die „gesicherte Finanzierung der Transaktion, unterstützt durch eine Bestätigung des Finanzierungspartners.“ 

Dennoch schaffte es mit La Tene Capital aus Hongkong ein dubioser Kandidat ohne Finanznachweis in den Datenraum, wo ausgewählte Bieter vertrauliche Dokumente einsehen durften. Ein Punkt, den auch der Berliner Europarechtler Wolfram Krohn im Gespräch mit der WirtschaftsWoche kritisiert hatte. Der Brite Cox kritisiert zudem die mehrfache Verschiebung der Frist für die Abgabe der verbindlichen Angebote. Das habe sein Konsortium benachteiligt, weil man als einziger Bieter schon beim ersten Termin über eine gesicherte Finanzierung verfügt habe.

Fragwürdig ist aber auch der Umgang der Kommission mit der Frage der so genannten wirtschaftlichen Diskontinuität. "Ja zum Nürburgring" hatte in seiner Beschwerde gefordert, dass der Nürburgring-Komplex mit zwei Rennstrecken, Hotels, Feriendort und anderem nicht komplett, sondern nur in Einzelteilen verkauft werden dürfe. Andernfalls entstünde eine wirtschaftliche Kontinuität, die die Wettbewerbsverzerrungen zementiere. Die Kommission will hier ein Auge zudrücken, sie führt unter anderem aus, dass ein Komplettverkauf in der Marktlogik liege.

Pressevertreter unerwünscht

„Ohne die Rennstrecken wären die Hotels nicht existenzfähig; ohne die Hotels wäre eine profitable Bewirtschaftung der Rennstrecken mit Rennen, Rockkonzerten und anderen Aktivitäten mit großem Einzugsgebiet schwieriger“, heißt es in der Beschlussvorlage. Dabei geht die Kommission von problematischen Annahmen aus. Denn mit dem Dorint-Hotel gibt es am Nürburgring seit 25 Jahren ein privat finanziertes Hotel, das nicht im Besitz der Rennstrecken ist und trotzdem wirtschaftlich läuft.

Umgekehrt waren es gerade die millionenschweren Neubauten, die zur Pleite der Nürburgring GmbH im Jahr 2012 führten und die für sich genommen profitablen Rennstrecken in den Bankrott stürzten. „Der Prüfungsansatz der Kommission ist richtig“, sagt Bartosch, „dass die Feststellungen von den Tatsachen gedeckt sind, halte ich indes für eher zweifelhaft.“

Die Insolvenzverwalter geben sich derweil nach außen gelassen. „Wir gehen davon aus und sind überzeugt, dass der Investorenprozess EU-konform stattgefunden hat. Wir werden sehen, wie die Kommission diesbezüglich entscheiden wird“, lassen sie ihren Sprecher ausrichten. Ähnlich äußert sich Capricorn-Chef Robertino Wild auf Nachfrage. „Wir vertrauen darauf, dass der Investorenprozess EU-konform stattgefunden hat und werden Schritt für Schritt die Restrukturierung am Nürburgring angehen, um den Nürburgring in eine neue, sichere Zukunft zu führen“, teilt sein Sprecher mit.

Wie die Beratungen innerhalb der EU-Kommission ausgehen werden, ist noch offen. Sollte die Kommission den Verkauf des Nürburgrings an Capricorn wie derzeit von Almunia & Co. geplant absegnen, droht allerdings noch ein anderes Problem. Dann nämlich, wenn Nexovation oder einer der anderen unterlegenen Bieter vor den europäischen Gerichten klagen sollte. In diesem Fall würde sich eine rechtskräftige Entscheidung auf Jahre hinziehen.

Für den Nürburgring wäre das der denkbar schlechteste Ausgang: Wenn bis Dezember dieses Jahres keine bestandskräftige Entscheidung darüber vorliegt, ob die Beihilfen auf den Käufer Capricorn übergehen oder nicht, ergibt sich aus dem Kaufvertrag eine Hängepartie mit ungewissem Ausgang. Capricorn dürfte den Ring dann statt als Käufer vorübergehend nur als Pächter übernehmen. Vor einer rechtskräftigen Entscheidung stünde eine Auseinandersetzung vor den europäischen Gerichten, die laut Bartosch mindestens fünf Jahre dauern würde.

Ganz so sicher, wie es der Titel der Veranstaltung in Frankfurt nahelegt, scheinen sich auch Lieser und Schmidt selbst ihrer Sache nicht zu sein. Die vom Verband der Restrukturierungsexperten eingeladene Presse wollten sie bei ihren Einlassungen zur „Rettung des Nürburgrings“ lieber doch nicht dabei haben. Sie seien vorab nicht darüber informiert gewesen – und ließen kurzerhand keine Journalisten zu.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%