EuGH-Generalanwalt Uber soll stärker kontrolliert werden

Uber droht vor dem Europäischen Gerichtshof eine Schlappe: Der Fahrdienstvermittler ist nach Einschätzung des Generalanwalts ein Verkehrsdienstleister und soll deshalb als solcher auch kontrolliert werden.

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Für den Fahrdienst-Vermittler deutet sich vor dem Europäischen Gerichtshof eine Schlappe an. Quelle: Reuters

Luxemburg Für den Fahrdienst-Vermittler Uber deutet sich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Schlappe an. Nach Einschätzung eines wichtigen Gutachters können EU-Staaten von dem Unternehmen verlangen, dass es die gleichen Lizenzen und Genehmigungen vorweisen muss wie gewöhnliche Taxi-Betriebe. Die Uber-App sei dem Verkehrssektor zuzuordnen, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar in seiner am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Stellungnahme. Damit stehe es den Staaten grundsätzlich frei, die Tätigkeit der Firma zu reglementieren.

Uber vermittelt über seine App Fahrgelegenheiten vor allem in Mietwagen und Taxis. Das Unternehmen betont stets, ein reiner Online-Vermittlungsdienst und damit ein sogenannter Dienst der Informationsgesellschaft zu sein. Als solcher wäre Uber durch Richtlinien der EU von vielen Regeln ausgenommen, die für Taxi-Unternehmen gelten.

Die Einschätzung des Generalanwalts ist für das Gericht nicht bindend. In den meisten Fällen folgen die EuGH-Richter aber seinen Empfehlungen. Das Urteil wird für Ende dieses Jahres erwartet. Anlass für das aktuelle Verfahren ist ein spanischer Fall.

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