Fahrgastrechte Spanischer Bahnkunde müsste man sein

Europas Bahnen müssen auch bei Verspätungen wegen Unwetter zahlen. Wer im Ausland reist, erhält allerdings höhere Entschädigungen als in Deutschland - vor allem in Spanien.

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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes könnte teuer werden. Die Deutsche Bahn und andere europäische Wettbewerber müssen auch dann bei Verspätungen zahlen, wenn ein Zug wegen Hochwassers, Eis oder Schnee zu spät ankommt. Bislang konnten die Unternehmen eine Teilerstattung des Ticketpreises ablehnen und dies damit begründen, dass sie für die Verspätung selbst nichts können. Doch die Richter am EuGH sehen das anders: Bei Fällen höherer Gewalt gelten die gleichen Regeln wie bei selbst verschuldeten Verspätungen, heißt es in dem Urteil (Az: C-509/11). Die Höhe der Rückerstattung des Fahrpreises richtet sich nach der EU-Verordnung von 2007 (EG 1371/2007) über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Demnach kann ein Fahrgast 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen, wenn die Verspätung 60 bis 119 Minuten beträgt. Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden hat er Anspruch auf die Hälfte des gezahlten Fahrpreises.

Es war wohl geschickt, dass die Deutsche Bahn sich strikt an die EU-Verordnung gehalten hat. Das Unternehmen zahlt bei Verspätungen keinen Cent mehr als erforderlich. Wenn auch Schnee und Eis künftig zu Entschädigungszahlungen verpflichten, könnte der nächste Winter zwar auch so richtig teuer werden. Allerdings trifft das EuGH-Urteil ausländische Bahnen viel härter. Sie verhalten sich bei Verspätungen nämlich großzügiger als es das europäische Recht verlangt und damit auch als die Deutsche Bahn.

SNCF: Die französische Staatsbahn erstattet 25 Prozent des Fahrpreises bereits ab einer Verspätung von 30 Minuten. Ab zwei Stunden Verspätung gibt es wie bei der Deutschen Bahn 50 Prozent zurück. Danach ist die SNCF wieder großzügiger. Ab drei Stunden zahlen die Franzosen 75 Prozent des Ticketpreises.

Eurostar: Der Schnellzug zwischen London und Paris ist großzügiger als die Deutsche Bahn, zahlt die Entschädigung aber in Form eines Gutscheins. Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Reisende 50 Prozent Rabatt für das Rückfahrtticket. Ab zwei Stunden gibt es das Rückfahrtticket umsonst. Ab 300 Minuten zahlt das Unternehmen darüber hinaus auch noch den Wert der von der Verspätung betroffenen Teilstrecke bar aus.

Thalys: Das Gemeinschaftsunternehmen von SNCF und der belgischen Staatsbahn SNCB entschädigt ihre Kunden bereits ab einer Verspätung von 30 Minuten mit 20 Prozent des Fahrpreises. Wie Eurostar gibt es die Kompensation aber in Form eines Gutscheins. Ab einer Stunde Verspätung zahlt Thalys 50 Prozent als Gutschein aus, ab zwei Stunden gibt es einen Gutschein in Höhe des vollen Fahrpreises.
NS und SNCB: Die Staatsbahnen in Holland und Belgien sind richtig großzügig. Sie erstatten den vollen Fahrpreis, wenn der Zug bereits eine Stunde verspätet ist.

Renfe: Keine Bahn ist so erstattungsfreudig wie die spanische Staatsbahn - zumindest auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Madrid und Sevilla. Ist der Zug auch nur sechs Minuten zu spät, zahlt das Unternehmen den vollen Fahrpreis zurück. Ansonsten zahlt die Renfe 50 Prozent ab einer Verspätung von einer Stunde und 100 Prozent ab 90 Minuten. Auf internationalen Strecken richtet sich das Unternehmen an den europäischen Richtlinien.

Großbritannien: Der britische Schienennetzbetreiber National Rail schreibt ab einer Verspätung von einer Stunde eine Erstattungspflicht von 20 Prozent vor. In England fahren mehrere Bahnen, die jeweils eine Strecke bedienen. Die Konzessionen werden vom Verkehrsministerium ausgeschrieben. Die Verspätungsleistungen können dann von Unternehmen zu Unternehmen variieren.

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