Ferienwohnungsverbot Geschäftsmann statt Tourist

Wohnungen für Einheimische statt für Touristen – dafür kämpfen mehrere Großstädte. Das Beispiel Berlin zeigt, wie schwierig es ist, weil Vermieter Auswege finden und Streitigkeiten nicht scheuen.

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Statt Unterkünfte für Touristen anzubieten, sind nun Geschäftsleute das neue Klientel. Quelle: dpa

Berlin Es ist alles da. Wer hier einzieht, muss weder Sofa noch Bett, nicht mal Mikrowelle, Fernseher oder Handtücher mitbringen. 70 Quadratmeter hat die Wohnung, sie kostet 1870 Euro im Monat. Das ist viel, selbst für ein Berliner In-Viertel, für Balkon und Parkett.

Im vergangenen Jahr schossen in der Hauptstadt viele solcher möblierten Wohnungen auf den Mietmarkt. Nicht nur, weil man damit gutes Geld verdient – denn immer mehr Geschäftsleute mit großem Budget suchen schicke Wohnungen auf Zeit. Vermieter umgehen damit auch ein Gesetz. Viele Apartments waren früher Ferienwohnungen, die in Berliner Wohnhäusern seit einem Jahr verboten sind.

Ferienwohnungsverbote gibt es auch in Hamburg, München, Freiburg oder Köln, allerdings lange nicht so streng wie seit Mai 2016 in Berlin. Seitdem dürfen normale Wohnungen in der Hauptstadt nur noch mit Genehmigung als Ferienwohnung, Arztpraxis oder Anwaltskanzlei genutzt werden. Berlin kämpft so gegen eine steigende Wohnungsknappheit in der Innenstadt. Denn die Stadt ist ein Touristenmagnet. Die Zahl der Übernachtungen hat sich seit 2000 mehr als verdreifacht. Weil sich viele Gäste gern dort einquartieren, wo sonst Berliner Mieter leben, drohen Verdrängung und steigende Mieten.

Dagegen wollte die Landesregierung vorgehen. Ihr Verbot zeigt nach einem Jahr allerdings nur minimale Erfolge. Knapp 2600 ehemalige Ferienwohnungen sind nach Zahlen des rot-rot-grünen Senats wieder auf dem Wohnmarkt. Das ist ein Bruchteil der geschätzt 12.000 Ferienwohnungen in der Stadt.

Viele Vermieter haben ein Schlupfloch gefunden. „Sie vermieten jetzt einfach monatsweise“, erläutert die Vorsitzende des Interessenvereins der Berliner Privatvermieter, Winnie Wendt. Möblierte Wohnungen auf Zeit sind erlaubt – und nicht einmal von der in Berlin sonst gewinnlimitierenden Mietpreisbremse betroffen.


Steigendes Angebot

Sowohl das Institut Empirica als auch der Immobilienfinanzierer Berlin Hyp und die Immobilienberater JLL haben einen deutlichen Anstieg möblierter Apartments registriert. In den Innenstadtbezirken Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg wird in knapp 40 Prozent der Inserate inzwischen möbliertes Wohnen angeboten. Es gebe 11.000 Apartments professioneller Anbieter und schätzungsweise noch einmal genauso viele auf dem „grauen Markt“.

Auch die Zeitwohnagentur Crocodilian bekam im vergangenen Jahr plötzlich gehäuft Anfragen von Ferienwohnungs-Vermietern. „Das Problem war, dass die Wohnungen häufig einfach eingerichtet waren“, sagt Vermieterbetreuerin Celine Marganne. „Unsere Kunden sind Geschäftsleute, die eher stylische und mit Geschmack eingerichtete Wohnungen suchen.“ Außerdem hätten viele Ferienwohnungs-Anbieter zu hohe Mieten gefordert. „Mit der Vermittlung auf Zeit kann man als Eigentümer nicht so viel Geld verdienen“, meint Marganne.

Viele Anbieter wandeln ihre Wohnungen auch deshalb schon wieder zu Ferienwohnungen zurück, wie Wendt berichtet. Sie haben keine Angst mehr vor den Ferienwohnungs-Jägern der Bezirke, die in etwa einem Jahr nach Rechnungen des Berliner Spreeradios gerade einmal Bußgelder von 170.000 Euro verhängten.

Das Verbot habe nur einen „kurzzeitigen Abschreckungseffekt“ gehabt, analysierte das Studio Karat, ein datenjournalistisches Projekt der FH Potsdam, bereits zum Jahreswechsel. Der Geschäftsführer der Ferienwohnungs-Plattform Airbnb, Alexander Schwarz, sagt im Spreeradio: „Wir haben einen kurzfristigen Dip bei den Zahlen gesehen, der sich aber sehr schnell erholt hat.“

Im vergangenen Jahr vermittelte Airbnb rund 600.000 Gäste in Berlin. Die Hälfte der Anbieter vermietet ihr Zuhause einer Unternehmens-Umfrage zufolge nur für höchstens 30 Tage – und nehme keinem Berliner die Wohnung weg. Das Land müsse besser unterscheiden zwischen kommerziellen Anbietern und solchen, die ihre eigene Wohnung nur zeitweise Touristen überließen, fordert Schwarz.

Rückenwind gibt den Vermietern auch das Oberverwaltungsgericht, das kürzlich Zweifel daran anmeldete, dass das Verbot auch rückwirkend für ältere Ferienwohnungen gelten darf. „Das ist ein wunderbares Urteil für uns“, sagt Wendt. „Es gibt uns Bestandsschutz.“ Endgültig entschieden ist das allerdings noch nicht. Der Ball liegt beim Bundesverfassungsgericht.

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