Flughafenstreik in Frankfurt GdF muss für Streikkosten aufkommen

Eigentlich müssen Gewerkschaften für Schäden durch Streiks kaum haften - bei der Lotsengewerkschaft GdF ist das jetzt anders. Sie muss wegen ein "Verstoß gegen die Friedenspflicht" mehrere Millionen an Fraport zahlen.

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Lotsengewerkschaft GdF muss zahlen Quelle: dpa

„Sie sind doch die, die immer streiken?“ - diese Frage hört Matthias Maas, Chef der kleinen Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), häufiger. An diesem Dienstag kassierte die kleine Lotsengewerkschaft mit ihren knapp 4000 Mitgliedern eine teure Niederlage vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter warfen der Gewerkschaft vor, bei einem Arbeitskampf der Vorfeldlotsen in Frankfurt im Jahr 2012 mit einzelnen Forderungen gegen die Friedenspflicht verstoßen zu haben.

Sie werteten den gesamten Arbeitskampf damit als rechtswidrig. Damit wird Schadenersatz an den Flughafenbetreiber Fraport fällig (1 AZR 160/14).

Fraport verlangt wegen Einnahmeverlusten durch Hunderte ausgefallene Flüge Schadenersatz von rund 5,2 Millionen Euro von der Lotsengewerkschaft. Die genaue Höhe der Schadenersatzzahlungen muss nun das Hessische Landesarbeitsgericht festlegen. Die Existenz der Gewerkschaft sei dadurch nicht gefährdet, sagte GdF-Chef Matthias Maas.

Flughafenstreik rechtswidrig - Lotsengewerkschaft muss zahlen

Einen Schadensatzanspruch der Fluggesellschaften Lufthansa und Air Berlin verneinten die Bundesarbeitsrichter nach mehrstündiger Verhandlung. Gewerkschaften können nach einem BAG-Urteil von 2015 nicht für Folgekosten haftbar gemacht werden, die bei nicht direkt bestreikten Unternehmen entstehen.

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