
Brüssel habe die Mitgliedstaaten unterrichtet, dass „die völlige Aufhebung des Verbots zum 29.04.2013 nicht möglich“ sei, heißt es in einem Vermerk des Bundesverkehrsministeriums für den Tourismus-Ausschuss des Bundestages.
Ein Erfolg für die deutschen Flughäfen, die sich seit Längerem gegen die Pläne stemmen. Würden sie umgesetzt, müssten die Flughäfen neue Kontrollgeräte anschaffen. Diese arbeiteten bei Tests zwar weitgehend fehlerlos, aber längst nicht schnell genug.
Für den Einsatz der Scanner müssten die Airports größere Umbauten in den Terminals vornehmen. Die neuen Geräte sind sperrig und wiegen mehr als eine Tonne. „Diese umfangreichen Umbaumaßnahmen sollten nach Ansicht der Bundesregierung zurückgestellt werden, bis für den Praxiseinsatz geeignete Kontrollgeräte zur Verfügung stehen“, heißt es in dem Schreiben von Verkehrsstaatssekretär Jan Mücke (FDP). Die Kosten für Anschaffung, Umbauten und Personal belaufen sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag. Dafür müssen Bundespolizei und Flughäfen aufkommen.
























