Insolvenzrecht Hamburger Insolvenzrichter wird entmachtet

Der Hamburger Insolvenzrichter Frank Frind soll sich künftig um klassische Zivilverfahren kümmern. Quelle: dpa

Statt Großpleiten zu bearbeiten soll sich der bekannte Hamburger Insolvenzrichter Frank Frind künftig um klassische Zivilverfahren kümmern. Der Fall eines Dönerbudenbetreibers gab den Ausschlag.

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Er hat als Richter spektakuläre Pleitefälle betreut und die Insolvenzszene wie kaum ein anderer gespalten: Nun wurde der Hamburger Richter Frank Frind entmachtet. Nach Informationen der WirtschaftsWoche wird er beim Amtsgericht Hamburg ab Januar nicht mehr für Insolvenzsachen zuständig sein. In der vergangenen Woche gab es einen entsprechenden Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts zur künftigen Geschäftsverteilung. Frind soll sich künftig ausschließlich klassischen Zivilverfahren widmen statt den Großpleiten in der Hansestadt.

„Dass ich mich nach 21 Jahren im Amt nicht mehr mit Insolvenzsachen befassen soll, ist die ‚Höchststrafe‘ für mich“, sagte Frind der WirtschaftsWoche. Doch warum kam es zu der Entscheidung?

Der Hamburger Richter, der zugleich Vorstand im Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte ist, gehört seit Jahren zu den bekanntesten aber wohl auch umstrittensten Akteuren der Insolvenzszene. Je nach Perspektive gilt Frind den einen als prinzipienfester Hamburger Insolvenzrichter, der auf Unabhängigkeit der Gerichte pocht und Verwaltern auf die Finger schaut. Andere sehen Frind dagegen schlicht als Querulanten auf Ego-Trip, bei dem Verwalter und Gläubiger wenig zu sagen haben und der bei der Wahl des Gerichtsstandortes tunlichst berücksichtigt und wenn möglich vermieden werden sollte.

Klar ist: Frind polarisiert, sorgte regelmäßig mit Auftritten und Aufsätzen für Aufregung und scheut sich nicht vor gerichtsinternen wie externen Konflikten. Mal kritisierte er die Art, wie Insolvenzverwalter bei ihm um die Berücksichtigung in Verfahren werben und unterschied dabei den „Mitleiderreger“, den „Meckerer“ und den „Druckausüber“. Allen gemein sei ihr Lamento über „massive Vergütungseinbrüche“ und viel zu wenige lukrative Verfahren. Mal bezeichnete er Insolvenzjuristen in Großverfahren flapsig-ironisch als „Pinguine“, die dem Insolvenzrichter „die Bude einrennen, um klarzumachen, was nun zu geschehen hat.“

Derlei Aussagen brachten manch Verwalter und Richterkollegen in Wallung. Der eigentliche Konflikt reicht aber tiefer, umfasst das Verständnis der Richtertolle in Insolvenzverfahren nach den Esug-Veränderungen, nebst allerlei atmosphärischen Störungen. Selbst Frind-Kritiker merken an, dass der streitbare Richter in vielen Punkten zwar Recht habe, stören sich aber an seinem oft als allzu selbstbewusst und überzogen empfundenen Auftritten.

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Doch was war der konkrete Anlass für seinen Abzug aus der Insolvenzabteilung? In der Branche wird als Erklärungsansatz auf einen jüngeren Fall verwiesen, den Frind entschieden hatte und der teils heftige Reaktionen in der Fachwelt auslöste. Dabei ging es formal um eine juristisch trockene wenn auch wichtige Materie, nämlich vereinfacht dargestellt um die Frage, ob ein Schuldner – im konkreten Fall ein Dönerbudenbetreiber - sich von seinen Schulden per Insolvenzplan befreien kann, wenn er zuvor keinen Eigenantrag gestellt hat. Frind lehnte einen entsprechenden Insolvenzplan des Insolvenzverwalters ab und soll auch die Entlassung des Verwalters erwogen haben, da dieser mit der Vorlage des Plans angeblich gegen Neutralitätspflichten verstoßen hätte. Unter der Überschrift „Besorgter Blick nach Hamburg“ kommentierte daraufhin der Osnabrücker Juraprofessor Ulrich Foerste die Entscheidung, sprach von „Verirrungen“ und davon, „dass (objektive?) Willkür nicht ganz fernliegt“. Der Richter, warnte Foerste, dürfe "nie Potentat werden“. Ein Vorwurf, nah an dem der Rechtsbeugung - und von Frind entsprechend deutlich zurück gewiesen.

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