Insolvenzverfahren Niki Verkauf an IAG soll trotzdem stattfinden

Niki-Insolvenz: Deutsche Gerichte nicht zuständig Quelle: dpa

Ein Berliner Gericht hat dafür gesorgt, dass Nikis Insolvenzverfahren wohl wieder aufgerollt werden muss. Der Insolvenzverwalter will den Verkauf an IAG dennoch weiter verfolgen.

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Nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin müsste das Insolvenzverfahren für die Air-Berlin-Tochter Niki in Wien und nicht in der deutschen Hauptstadt eröffnet werden. Denn Niki habe seinen Sitz in Wien, eine österreichische Lizenz und unterliege der dortigen Aufsicht, erklärte das Gericht am Montag. Befürchtungen wurden laut, die geplante Übernahme des britisch-spanischen Luftfahrtkonzerns IAG stehe auf der Kippe.

Es gab damit einer Beschwerde des österreichischen Fluggast-Dienstleisters Fair Plane gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg für Berlin als Insolvenzort statt. Allerdings könnte Niki dagegen Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen, dafür hat sie einen Monat Zeit.

Fair Plane verspricht sich von einem Konkursverfahren in Österreich bessere Chancen, gegen Erfolgsbeteiligung Forderungen von rund 3000 Kunden von zusammen mehr als 1,2 Millionen Euro durchzusetzen. Denn Flöther ist zugleich Insolvenzverwalter des Mutterkonzerns Air Berlin und könnte deshalb nach Auffassung von Fair Plane Forderungen von Niki an Air Berlin hinten anstellen. Flöther erklärte dagegen, alle Niki-Kundenforderungen seien an Air Berlin zu richten, so dass der Insolvenzort dafür unerheblich wäre.

Das Amtsgericht Charlottenburg hatte sich bezüglich der Niki-Insolvenz für zuständig erklärt. Der Grund: das operative Geschäft und die Führung von Niki seien praktisch am Sitz der Konzernmutter Air Berlin angesiedelt gewesen. Es blieb bei seiner Auffassung und gab die Beschwerde an das Landgericht weiter. Aus Sicht des Amtsgerichtes spricht aber neben dem Gesellschaftssitz auch für Wien, dass die inzwischen am Boden stehende Niki-Flotte nach österreichischer Betriebsgenehmigung flog und 80 Prozent der Arbeitsverträge nach dem Arbeitsrecht des Landes geschlossen worden waren.

Zwar müsse der ausgehandelte Kaufvertrag des Insolvenzverwalters nun geändert werden, doch der Verkauf Nikis an IAG soll trotz des darüber schwebenden Rechtsstreits durchgezogen werden. Die IAG-Tochter Vueling halte am Kauf von Niki fest, deshalb werde er den Verkaufsprozess vorantreiben, erklärte der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther am Dienstag.

Er bestätigte, dass Niki gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin für Wien statt Berlin als Insolvenzort beim Bundesgerichtshof Beschwerde eingelegt habe. Zugleich werde Niki bis Ende der Woche Antrag auf Eröffnung eines Sekundär-Insolvenzverfahrens in Österreich stellen. Damit solle der schon geschlossene Kaufvertrag mit der IAG abgesichert werden.

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