Bild: dpaSuchen Sie eine Fachklinik
Die wichtigste Frage, um ein Operationsrisiko zu vermeiden, lautet: Muss der Eingriff wirklich sein? Holen Sie eine zweite Meinung ein, denn in Deutschland wird das Skalpell nachweislich schnell – viele Mediziner sagen: zu schnell – angesetzt. Krankenkassen bezahlen die Konsultation eines zweiten Experten, zum Teil vermitteln sie ihn auch. Wenn die OP sein muss, setzen Sie bei der Wahl der Klinik nicht auf lokale Nähe zur Verwandtschaft oder den guten Ruf einer anderen Abteilung des Krankenhauses. Entscheidend muss einzig die Expertise der für sie zuständigen Abteilung sein. Hausarzt und Krankenversicherung können weiterhelfen.
Bild: APBeim ersten Verdacht
Nicht alles, was unerwünschte Folgen hat, ist auch ein Behandlungsfehler. Für manche Volte des Schicksals kann niemand haftbar gemacht werden. Aus juristischer Sicht ist ein Behandlungsfehler eine nicht angemessene, zum Beispiel nicht sorgfältige, fach- oder zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen Arzt – sowohl durch Tun als auch durch Unterlassen. Der Schaden des Patienten muss also nachweislich auf ärztliches Fehlverhalten zurückzuführen sein. Die Beweislast liegt in der Regel beim Patienten. Dokumentieren Sie daher alles, was Ihnen in der Klinik wann wie und mit wem passiert ist und welche Zeugen es gab. Zudem haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, die Patientendokumentation einzusehen und Kopien zu erhalten.
Kontaktieren Sie damit Ihre Krankenversicherung. Oft hat die ein kapitales Eigeninteresse, sich Kosten von der Klinik erstatten zu lassen, die durch eine weitere durch den Fehler verursachte Behandlung anfallen. Gesetzlich Krankenversicherten steht auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung bei der Fehlersuche zur Verfügung. Ob der sich aber am Ende für Sie einsetzt, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.
Bild: dpaHier finden sie ersten Rat
Sinnvoll ist die kostenlose Nachfrage bei einer Selbsthilfegruppe. Sie sind praxiserfahren und können die Aussichten eines Verfahrens gegen eine Klinik einschätzen. Vorsicht vor dem Internet: Häufig finden sich dort Hilfsangebote von Menschen mit traurigen Einzelschicksalen. Das bedeutet aber noch nicht, dass sie auch in Ihrem Fall weiterhelfen können.
Das Aktionsbündnis für Patientensicherheit empfiehlt für Rat den Deutschen Patientenschutzbund in Dormagen (E-Mail: info@ dpsb.de) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Düsseldorf (E-Mail: info@bag-selbsthilfe.de). Informieren können auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (Tel. 08 00/0 11 77 22) und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (Tel. 0 30/25 80 00).
Bild: dpaRückendeckung durch einen Gutachter
Sie brauchen die Bestätigung Ihres Verdachts durch einen unabhängigen Sachverständigen. Der kann kostenlos vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung kommen.
Externe Ärzte als Sachverständige kosten oft mehr als 1000 Euro. Manche Anwaltskanzleien kooperieren mit Gutachtern, die es dann etwas billiger machen. Am besten ist ein externer Chefarzt, weil sein Gutachten meist mehr Gewicht hat als das eines Hausarztes.
Zudem gibt es die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler als unabhängige Einrichtung bei der Ärztekammern der einzelnen Bundesländer. Das Begutachtungsverfahren ist für die Beteiligten gebührenfrei, aber nicht rechtsverbindlich. Die Gutachten sind aber sehr häufig die Grundlage für eine außergerichtliche Einigung zwischen Patient oder Krankenversicherung und Klinik.
Bild: gmsAnwaltlicher Rat
Wer privat eine Klage gegen eine Klinik oder eine außergerichtliche Einigung um Schadensersatz und Schmerzensgeld anstrebt, kommt nicht um einen Anwalt herum. Schließlich will kein Krankenhaus freiwillig Präzedenzfälle schaffen. Meiden Sie Wald-und-Wiesen-Anwälte, nötig ist ein ausgewiesener Fachanwalt für Medizinrecht. Empfehlungen geben die Selbsthilfegruppen, Auskunft darüber, wer als Fachanwalt firmiert, auch die Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin (E-Mail: zentrale@brak.de).
Bild: dapdRestrisiko hohe Kosten
Kliniken geben oft erst auf, wenn sie mit dem Rücken zur Wand stehen. Verfahren um Behandlungsfehler können sich deshalb über Jahre hinziehen und teuer werden. Ohne Rechtsschutzversicherung sollten Sie sich deshalb vorher mit einem Selbsthilfe-Mitglied oder Anwalt Chance und Risiko einer Klage ausrechnen.
Bild: dpaWarten Sie nicht zu lange
Ist einem Patienten Unrecht geschehen, hat er drei Jahre Zeit sich zu entscheiden, ob er eine Klage in Angriff nehmen will und wie er die Erfolgsaussichten einschätzt. Die Zeit läuft erst ab dem Moment, da er selbst Kenntnis vom Fehler hat. Diese Frist gilt auch, wenn es um eine Spätfolge geht.
Bild: dpaDie Erfolgsaussichten
Es lässt sich nicht schönreden: Weniger als ein Drittel aller Fälle in Deutschland wird zugunsten des Patienten entschieden. Um so wichtiger ist es, sich Unterstützung durch eine Selbsthilfegruppe oder einen Fachanwalt zu suchen.
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Die wichtigste Frage, um ein Operationsrisiko zu vermeiden, lautet: Muss der Eingriff wirklich sein? Holen Sie eine zweite Meinung ein, denn in Deutschland wird das Skalpell nachweislich schnell – viele Mediziner sagen: zu schnell – angesetzt. Krankenkassen bezahlen die Konsultation eines zweiten Experten, zum Teil vermitteln sie ihn auch. Wenn die OP sein muss, setzen Sie bei der Wahl der Klinik nicht auf lokale Nähe zur Verwandtschaft oder den guten Ruf einer anderen Abteilung des Krankenhauses. Entscheidend muss einzig die Expertise der für sie zuständigen Abteilung sein. Hausarzt und Krankenversicherung können weiterhelfen.
Der Elektroinstallateur Uwe W. starb, weil ein Ratinger Chirurg sich selbst überschätzte. Er rief während der Rückenoperation trotz fünf Liter Blutverlust den Gefäßchirurgen viel zu spät. Das stellte das Düsseldorfer Landgericht vergangenen Dezember fest. Wie viel Schmerzensgeld der Witwe und ihren drei Kindern für den Verlust des 41-jährigen Familienernährers zusteht, war für die Richter nach deutschem Recht auch klar: 50.000 Euro.
In einer Wuppertaler Klinik wurden im Februar drei Babys mit einer 1000-fach zu hoch dosierten Lösung die Augen verätzt. Ein Kliniksprecher erklärte dies mit einem Schnittstellenproblem: der „Falschübermittlung der Rezeptur unter den behandelnden Ärzten sowie der unvollständigen Prüfungen der zuständigen Apotheke“. In Bremen starben wieder zwei Frühchen an einem multiresistenten Darmkeim.
Irren ist menschlich
Das sind nur drei aktuelle Beispiele für krasse Fehlleistungen im Krankenhaus. Jeder macht Fehler, jeder Arzt ist Lebensretter und Risiko zugleich. Schlimmer ist, dass in Deutschland nach Ansicht von Branchenexperten eine von Hierarchie-Ängsten und Eitelkeiten geprägte Fehlerkultur herrscht und auch deshalb mehr Fehler in Kliniken passieren als in ähnlichen Ländern. Es gibt dafür zwar keine seriös vergleichbaren Zahlen, weil jeder Staat sogenannte „vermeidbare unerwünschte Ereignisse“ unterschiedlich definiert oder erfasst. Aber erschwerend kommt hinzu, dass in deutschen Kliniken die staatlichen Kontrollen und die Vorschriften für internes Risikomanagement im Vergleich zum Ausland zu locker sind. Dabei machen andere Staaten und gefahrenträchtige Branchen wie die Luftfahrt vor, wie es besser geht – zugunsten der Patienten, Ärzte und zur Vermeidung hoher Folgekosten.
Wie ausländische Gesundheitssysteme organisiert sind
Ausgangspunkt Deutschland
Auch andere Gesundheitssysteme sind nicht perfekt, aber oft sind Risikomanagement oder Patientenrechte besser organisiert. Ein Überblick über staatliche und private Gesundheitsausgaben (pro Kopf und Jahr) und die unterschiedlichen Ansätze in den Gesundheitssystemen der Ländern.
Ausgaben in Deutschland pro Kopf: 4218 DollarÖsterreich
Staatliche und private Gesundheitsausgaben (pro Kopf und Jahr): 4289 Dollar
Fortschrittlicher Ansatz: Ein Fonds für Arzthaftungsgeschädigte zahlt, wenn die Kausalität zwischen Schaden und Fehler nicht komplett nachweisbar ist.
Frankreich
Staatliche und private Gesundheitsausgaben (pro Kopf und Jahr): 3978 Dollar
Fortschrittlicher Ansatz: Nicht nur Fehler, sondern auch die Verhinderung einer Heilungschance führt bereits zu einer Arzthaftung.
Niederlande
Staatliche und private Gesundheitsausgaben (pro Kopf und Jahr): 4914 Dollar
Fortschrittlicher Ansatz: Rigorose und landesweit einheitliche Hygienevorschriften senken die Zahl der Toten durch Krankenhauskeime.
Großbritannien
Staatliche und private Gesundheitsausgaben (pro Kopf und Jahr): 3487 Dollar
Fortschrittlicher Ansatz: Höhere Veröffentlichungspflichten der Kliniken, die zudem für jedermann zugänglich und verständlich sein müssen.
Schweden
Staatliche und private Gesundheitsausgaben (pro Kopf und Jahr): 3722 Dollar
Fortschrittlicher Ansatz: Die Beweislast bei einem Fehler liegt nicht allein beim Patienten, sondern die Haftpflichtversicherung des Arztes hat eine Ermittlungspflicht.
Schweiz
Staatliche und private Gesundheitsausgaben (pro Kopf und Jahr): 5144 Dollar
Fortschrittlicher Ansatz: Ärzten droht keine Klage, wenn sie Todkranken auf deren Wunsch beim Suizid mit einem Betäubungsmittel beistehen. In Deutschland werden sie oft gegen ihren Willen weiterbehandelt.
USA
Staatliche und private Gesundheitsausgaben (pro Kopf und Jahr): 7960 Dollar
Fortschrittlicher Ansatz: Die Vorschriften zum Risikomanagement und zur Fehlerauswertung sind wegen der hohen Schadensersatzzahlungen sehr streng. Krankenhäuser werden im Extremfall von Staat komplett geschlossen.
Japan
Staatliche und private Gesundheitsausgaben (pro Kopf und Jahr): 2878 Dollar
Fortschrittlicher Ansatz: Das Gericht fällt Urteile zum Schadensersatz auf Basis der Aussagen der beiden Beteiligten, ohne externen Sachverständigen. In Deutschland ist der Sachverständige nötig, aber oft nicht ausreichend geschult.
Rund 17,5 Millionen Kranke lassen sich in Deutschland im Schnitt pro Jahr im Krankenhaus behandeln. Nach den seriösesten und konservativsten Zahlen kommt es bei zwei bis vier Prozent der Behandlungen zu gravierenden Schäden: das wären 340.000 bis zu 680.000 pro Jahr. Jörg Lauterberg, beratender Arzt beim AOK Bundesverband und Mitglied im bundesweiten Aktionsbündnis Patientensicherheit, rechnet weiter: „Die Annahme, ein Promille der Patienten stirbt an vermeidbaren Schäden, ist nach 90 hierzu von uns identifizierten Studien realistisch – also rund 17.500 Tote jährlich.“ Das sind fast fünfmal so viel Menschen, wie 2011 im Straßenverkehr umkamen. Patientenvertreter halten selbst 17.500 noch für viel zu niedrig. 14.000 Menschen stürben allein an Klinikinfektionen.
Aus Schaden klüger
Alles vage Schätzungen: Es können weniger sein – oder mehr. Weder gibt es eine bundesweite Fehlerstatistik, noch wissen Kliniken, welche Patienten erst nach Verlassen der Klinik sterben. Aber es gibt Schätzungen zum volkswirtschaftlichen Schaden: Jörg Niemann, der Niedersachsen im Verband der Ersatzkassen vertritt, geht von Folgekosten zwischen 1,3 und 2,7 Milliarden Euro pro Jahr aus.
Auf dem Gelände der Charité in Berlin drängen sich historische Klinkerhäuser an funktionale Neubauten. Mit 3006 Betten zählt sie zu den größten Kliniken Deutschlands. Dort residiert Jan Steffen Jürgensen, Internist und Chef des Qualitätsmanagements. Sein Job: die Fehler der fast 8000 Ärzte, Schwestern und Pfleger in den 103 Kliniken und Instituten minimieren. Sie behandeln rund 700.000 Menschen jährlich. Geschieht nur jedem Tausendsten unbeabsichtigt schweres Leid, wären das pro Jahr 700 Behandlungsopfer. „Nur“ rund 300 Fälle muss die Charité ihrer Versicherung tatsächlich melden. Inzwischen gilt sie als vorbildlich in Deutschland beim Thema Fehlermanagement. Die auch aus Schaden klüger wurde.
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