Millionen für Metallica Wie sich die Deag verkalkuliert hat

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Landgericht Koblenz entscheidet gegen Deag

Die Deag hat ihre Teilforderung nun maßgeblich auf die Liquiditätsklausel gestützt: Die CNG habe im März 2015 die angeforderte Liquidität in Höhe von 1,892 Millionen Euro für Künstlergagen nicht überwiesen und damit den Vertrag verletzt. Deag-Anwalt Cornelis Lehment von der Kanzlei Lubberger Lehment durfte sich im Dezember bei der mündlichen Verhandlung in Koblenz schon vom Vorsitzenden Richter Dühr anhören, dass das Gericht diesen Anspruch so nicht sehe. Einen Anspruch auf Gesamtabrechnung zog Dühr in Betracht – bemängelte aber, dass die Deag diese bis dato nicht vorgelegt habe.

Die CNG will sich auf Anfrage aktuell nicht äußern, lässt aber durchblicken, dass ihr bislang keine Gesamtabrechnung zugestellt worden ist. Die Deag antwortet auf Fragen der WirtschaftsWoche nicht. Ihr Presserechts-Anwalt Christian Schertz schickt bloß ein rechtliches Informationsschreiben, in dem er wortreich darlegt, nichts zu sagen.

Mit neuen Festivals wollte der Konzertveranstalter Deag den Musikmarkt rocken: Doch Wirtschaftsprüfer haben das Testat für Teile des Abschlusses verweigert – und warnen, dass die Existenz auf dem Spiel stehen könnte.
von Florian Zerfaß

Für die Deag eher misslich: Sie hat beim Landgericht Hamburg noch eine zweite Klage gegen ein Konsortium um die Gothaer Versicherung eingereicht. Dort hatte die Deag eine Ausfallversicherung für das Festival abgeschlossen und will diese um eine Klausel erweitert haben, dass die Versicherung auch bei Vertragsbruch des Partners („Breach of Contract“) zahlen muss. Den Vertragsbruch stützt die Deag unter anderem darauf, dass die Nürburgring-Betreiber ihren Pflichten aus der Liquiditätsklausel nicht nachgekommen seien.

Dass das Landgericht Koblenz den Anspruch daraus in der ersten Instanz verneint hat, erhöht die Chancen der Deag in der Auseinandersetzung mit der Versicherung sicher nicht.

Auf ganzer Linie verkalkuliert

Auch zur Klage gegen die Versicherung äußert sich die Deag nicht. Die Gothaer Versicherung teilt auf Anfrage nur mit, dass sie eine Abweisung der Klage beantragt hat. Nach Auskunft des Landgerichts Hamburg ist bislang noch kein Verhandlungstermin angesetzt worden. Auch diese Forderung wird sich also für die Deag, wenn überhaupt, nicht kurzfristig realisieren lassen.

Die zehn größten Musikfestivals nach Umsatz 2014

In Koblenz wiederum hat auch die CNG schwere Vorwürfe gegen die Deag erhoben: Diese habe selbst ihre vertraglichen Pflichten verletzt. Die Prozessakten zeigen, dass sich die Deag bei ihrem mit großem Bohei angekündigten Eintritt in Rockfestivalmarkt komplett verkalkuliert hat. Beim Start des Ticketverkaufs im November 2014 hatte sie noch einen „Wachstumsschub durch massiven Eintritt in den Rockfestivalmarkt“ angekündigt und einen „profitablen Zusatzumsatz von mehr als 30 Millionen Euro im Jahr 2015“ in Aussicht gestellt. Doch das Rockfestival in der grünen Hölle entwickelte sich zum Inferno mit tiefroten Zahlen.

Bei Abschluss des Kooperationsvertrags stellten Deag und CNG ein vorläufiges Budget auf, entwickelten drei Szenarien, die in der Koblenzer Prozessakte zu finden sind. Im optimistischsten Szenario – wenn das Festival mit rund 85.000 Karten ausverkauft gewesen wäre – rechneten sie mit 3,8 Millionen Euro Gewinn. Selbst im pessimistischsten – wenn nur 50.000 Karten verkauft werden sollten – erwarteten sie noch eine gute halbe Million Euro Gewinn. Diese Rechnung ging von vorne bis hinten nicht auf.

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