MyTaxi Landgericht Frankfurt verbietet Rabattaktionen

Rückschlag für die Taxi-Bestell-App MyTaxi: Das Landgericht Frankfurt hat die Rabattaktionen der Daimler-Tochter untersagt. Damit könnten Nutzer der App in Zukunft auf Vergünstigungen verzichten müssen.

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MyTaxi App Quelle: dpa

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Das Landgericht Frankfurt hat die umstrittenen Rabattaktionen des Internet-Dienstleisters myTaxi verboten. „Die Höhe des gesetzlich festgelegten Preises für Taxifahrten darf weder nach oben noch nach unten unterschritten werden“, begründete die Vorsitzende Richterin am Dienstag das Urteil.

„Diese Entscheidung ist positiv für Verbraucher und für die mittelständischen Taxibetriebe“, erklärte eine Sprecherin von Taxi-Deutschland. Die Servicegesellschaft hatte gegen die Rabatte von myTaxi geklagt.

In Deutschland gelten laut Personenbeförderungsgesetz Festpreise für Taxifahrten. Dadurch sollen Taxifahrer vor einem in ihren Augen ruinösem Wettbewerb geschützt werden. Diese Vorgabe umgeht myTaxi, indem die App ihren Kunden, wenn sie ein Taxi über den Dienst rufen, 50 Prozent des Fahrpreises erstattet. Vor allem die Taxi-Zentralen argumentieren, dass sie diese Möglichkeit wegen der gesetzlichen Vorgaben nicht hätten. Die Taxifahrer hätten keine Wahl: Sie müssen sich der App anschließen oder auf Kunden verzichten, die den Rabatt haben wollen.

„Wir sind weiter von der Rechtmäßigkeit unserer Aktionen überzeugt“, sagte ein MyTaxi-Unternehmens-Sprecher nach dem Urteil. Das Unternehmen, an dem auch die Daimler AG beteiligt ist, will eine Revision gegen die Entscheidung prüfen.

Die Entscheidung am Frankfurter Landgericht ist eine von zahlreichen Runden in dem seit Monaten währenden Rechtsstreit. In Hamburg war der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die bundesweiten Rabatte gescheitert. Das dortige Landgericht stellte sich auf die Seite von myTaxi. Deshalb konnte myTaxi weiterhin bundesweit Rabatte gewähren. Auch in Stuttgart kippte das Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung des Landgerichts, welche die Rabatte in der Region verbot.

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