Das Schuldeingeständnis versteckt das Unternehmen in einem Nebensatz: wegen „eingeräumter Verstöße gegen den US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (FCPA)“ habe Bilfinger „diese Vorgänge aus lang zurückliegender Vergangenheit“ nun abgeschlossen. Für die Kröten, die der Konzern bei dem Kompromiss schluckt, setzt die US-Behörde das gegen Bilfinger eingeleitete Verfahren für drei Jahre aus. Wirklich beendet ist die Affäre also – wenn alles gut geht bei der Compliance-Kontrolle – frühestens 2016: „Nach Erfüllung der Auflagen“ wird das ausgesetzte Verfahren dann „endgültig eingestellt“.
Koch widerlegt mit dem Schuldeingeständnis gegenüber dem US-Justizministerium den Vorgänger und Aufseher Bodner. Gleichzeitig hat Bilfinger aber entschieden, gegenüber Bodner und anderen früheren Führungskräften in diesem Zusammenhang „keine Schadenersatzforderungen zu erheben“, erfuhr die WirtschaftsWoche auf Anfrage. Bilfinger teilte dazu mit, „sachkundige juristische Berater“ beurteilten nach deutschem Arbeitsrecht „die Erfolgsaussichten eines Regresses bei hohen Kosten als sehr gering“. Ansprüche gegen die Managerhaftpflicht-Versicherungen kämen „nicht in Betracht“. Wer die sachkundigen Berater sind und wie stichhaltig die juristische Argumentation, bleibt offen.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) will den lapidaren Forderungsverzicht nicht akzeptieren und erwägt, bei der Bilfinger-Hauptversammlung im April 2014 „eine Sonderprüfung der Bilfinger-Nigeria-Geschäfte zu beantragen und so für die notwendige Transparenz zu sorgen“. DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler sagt gegenüber wiwo.de: „Das Thema ist für uns noch nicht beendet. Durch die Entscheidung, keine Ersatzforderungen geltend zu machen, müssen sich die derzeitigen Aufsichtsräte fragen lassen, warum die Aktionäre für einen Fehler des damaligen Managements eine Millionenstrafe zahlen sollen. Notfalls müssen die Aktionäre hier selbst für Aufklärung sorgen, wenn die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte weiterhin unterbleibt.“
Man darf gespannt sein, was dabei herauskommt.
Koch geht inzwischen auf Distanz zu Nigeria. „Im Zuge seiner strategischen Ausrichtung auf Engineering und Services hat Bilfinger im Jahr 2012 die Beteiligungen im Nigeriageschäft deutlich reduziert“, teilt der Bilfinger-Chef mit. Den Anteil an der Julius Berger Nigeria PLC (JBN) mit Sitz in Abuja habe der Konzern auf rund 33 Prozent reduziert. Außerdem habe Bilfinger 90 Prozent der Anteile der Julius Berger International GmbH mit Sitz in Wiesbaden an die JBN verkauft.
Aber der Ex-Politiker hält den Schulterschluss zu Bodner. Dabei muss er sich der Sache sehr sicher sein. Denn wenn Verantwortliche in einem Unternehmen es versäumen, mögliche Forderungen des Unternehmens einzutreiben, haften sie nach geltender Rechtslage selber für den wiederum dadurch entstehenden Schaden.