Nürburgring-Desaster Der Charitonin-Deal und seine Risiken

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Finanzierungszusage der Deutschen Bank obsolet

Doch genau hier gab es den nächsten Knall. Am 30. September berichtete die WirtschaftsWoche darüber, dass die Finanzierungszusage der Deutschen Bank obsolet geworden ist. Sie berichtete auch darüber, dass Wild seine Kunstsammlung verpfändete – was einen anderen Wild-Gläubiger auf den Plan rief, der den Insolvenzverwaltern mitteilte, dass die Sammlung schon an ihn verpfändet sei.

Einen Tag später, am 1. Oktober, stufte die Kommission den Zuschlag für Capricorn als beihilferechtlich unbedenklich ein. Allerdings auf höchst fragwürdiger Grundlage. Zu den Beschwerden unterlegener Bieter teilten die Insolvenzverwalter der Kommission laut Beschlussvorlage mit, die „Deutsche Bank garantierte ihre Finanzierung nach einer aufwändigen rechtlichen und finanziellen Due Diligence und hat die Finanzierungsgarantie niemals gekündigt.“

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von Florian Zerfaß, Franz W. Rother

Eine grenzwertige Aussage. Sie suggeriert der Kommission, dass die Finanzierungsbestätigung nach wie vor Bestand habe. Tatsächlich war sie zwar nicht gekündigt worden, aber ausgelaufen, weil Capricorn und Getspeed sie nicht fristgemäß gegengezeichnet und damit erst wirksam gemacht haben. Die Kommission schien davon auszugehen, dass die Finanzierung unverändert steht: Bei der Zurückweisung der Beschwerden von HIG und Nexovation verweist sie jeweils auf die Finanzierung von Capricorn über die Deutsche Bank.

Gegenüber der WirtschaftsWoche räumten die Insolvenzverwalter sogar ein, den Wegfall der Finanzierungszusage nicht der Kommission offen gelegt zu haben. „Wir haben keine Offenlegungspflicht“, sagte ihr Sprecher. Doch im Lichte der nun aufgetauchten Dokumente erstaunt der Umgang mit der Information über die weggebrochene Finanzierung der Deutschen Bank umso mehr.

Intern hielten Lieser und Schmidt die Sache offensichtlich für höchst brisant: In der Stundungsvereinbarung musste sich Wild verpflichten, die Insolvenzverwalter wöchentlich über seine Verhandlungen um eine neue Finanzierung der Fremdkapitalrate zu informieren und „den Status der Finanzierungsverhandlungen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.“ Sofern Verhandlungen mit möglichen Kreditgebern abgebrochen oder unterbrochen werden, hat Wild demnach die Verkäufer – nicht etwa den unabhängigen Treuhänder – „unverzüglich zu informieren.“

Ebenso wenig ahnte die Kommission offenkundig davon, dass die von Wild gestellten Sicherheiten tatsächlich nichts oder weit weniger wert waren. Auf die Kunstsammlung bestand kein unmittelbarer Zugriff, weil sie schon anderweitig verpfändet war. Die für den Zuschlag im März bestellte Briefgrundschuld war einen Rang schlechter als zunächst gedacht im Grundbuch eingetragen worden, weil Wild kurz zuvor noch eine andere Grundschuld vorrangig eintragen ließ. Auch hier beschwichtigte der Sprecher der Insolvenzverwalter und teilte auf Anfrage mit: „Diese Rangänderung hätte für die Verkaufsentscheidung keinen Einfluss gehabt, weil im Gesamtpaket der vertraglichen Verpflichtungen der Rangstelle keine besondere Bedeutung zukam.“

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